Was passiert, wenn Griechenland aus der Eurozone austritt?


Eine Zeitlang konnte man denken, dass der Fall Griechenland nach dem Schuldenschnitt im März dieses Jahres erledigt sei und alles wieder seinen geregelten Gang gehen würde. Tatsächlich bekam Griechenland nur noch am Rande mediale Aufmerksamkeit. Bis zum 6. Mai. Da haben die Griechen ihre vorgezogenen Parlamentswahlen durchgeführt. Es kam zum politischen Patt, die beiden gemäßigten Parteien Nea Dimokratia und Panellinio Sosialistiko Kinima (PAOK) mussten herbe Verluste verbuchen und bekamen nicht mal zusammen eine Mehrheit hin. Es folgten drei erfolglose Versuche der drei stärksten Parteien, eine Koalition zusammen zu bekommen. Dann scheiterte auch noch der Präsident Karolos Papoulias mit der Etablierung einer sogenannten Technokraten-Regierung. Das Ergebnis: es gibt Neuwahlen. Voraussichtlich am 17. Juni werden die Griechen erneut abstimmen. Das Problem dabei: Die linksradikale Syriza-Partei wird in Umfragen führend gesehen. Partei-Chef Alexis Tsipras will alle Sparbemühungen beenden und die Verträge mit der Troika aufkünden. Seitdem machen sich Sorgen breit, dass Griechenland aus der Eurozone austreten könnte. Es hat sich sogar schon ein geflügeltes Wort für dieses Szenario gebildet: Grexit. Eine Kombination aus „Greece“ und „Exit“. Es folgt eine Analyse über die möglichen Auswirkungen für Deutschland, die EU und für uns alle.

Der erste Schritt

Ein Austritt aus der Eurozone müsste natürlich als erstes die Rückkehr zur nationalen Währung nach sich ziehen. Sehr wahrscheinlich würde diese dann wieder Drachme heißen, so wie vor dem Eurobeitritt. Erfahrungen in der Geschichte haben gezeigt, dass eine plötzliche Währungsumstellung schnell durchführbar wäre. So haben es die Tschechen und die Slowaken innerhalb weniger Wochen geschafft nationale Währungen einzuführen, nachdem sich die Tschechoslowakei in Tschechien und die Slowakei gespalten hatte. Wirtschaftlichen Probleme und die hohe Verschuldung würden die Drachme natürlich sofort massiv abwerten. Experten rechnen damit, dass die Drachme zunächst einmal um die 30 bis 50 Prozent abwerten dürfte. Das hätte Vor- und Nachteile. Ein Vorteil ist ganz klar, dass die griechische Industrie dadurch wettbewerbsfähiger würde, da die Lohnkosten im internationalen Vergleich sinken würden. Ein ganz großer Profiteur eines Euroaustritts wäre dann die griechische Tourismusbranche, aber auch die deutschen und sonstigen ausländischen Touristen. Da der Euro eine deutlich erhöhte Kaufkraft hätte, könnten wir Touristen für deutlich niedrigere Preise Urlaub an der Ägäis machen als bislang. Wenn sich die sozialen Spannungen im Land wieder legen, könnten die griechischen Hotels dann dadurch bald wieder nahe an die Vollauslastung kommen. Ein Nachteil besteht für die Griechen darin allerdings, dass die Schuldenlast noch weiter explodieren würde. Die bislang aufgehäuften und nicht „abgeschnittenen“ Schulden müssten natürlich auch nach dem Euroaustritt zurückbezahlt werden. Durch den sinkenden Wert der Drachme würde dann auch der Wert der Schulden für die Griechen steigen. Mittelfristig würde dadurch ein weiterer Schuldenschnitt nötig werden oder im schlimmsten Szenario geht Griechenland in die Insolvenz.

Deutschland als Profiteur?

Für uns Deutsche ist natürlich die Frage, was ein Euroaustritt der Griechen für Deutschland bedeutet am wichtigsten. Unser Land könnte dabei ganz klar als großer Krisenprofiteur hervorgehen, so wie es jetzt ja auch schon der Fall ist. Dabei profitiert Deutschland auf vielfältige Weise. Zunächst dürfte alleine die Ankündigung des Euroaustritts Griechenlands sehr viele Griechen aufschrecken und zur Bank hetzen lassen. Sehr viele würden versuchen, ihr ganzes Vermögen noch schnell in Euro abzuheben, da sie damit ja eine viel höhere Kaufkraft haben, als mit der Drachme. Was in Griechenland einen Bankenrun auslösen könnte, wird für die deutschen Banken den umgekehrten Effekt haben. Die Griechen werden sicher nicht alle, vor allem nicht die mit dem großen Vermögen, ihr Geld unters Kopfkissen schieben, sondern bei einer ausländischen Bank deponieren. Und was läge da näher, als bei einer deutschen Bank? Schließlich gilt Deutschland als das ausfallsicherste Land in der Eurozone. Deutschland würde aber noch auf eine andere Weise profitieren. Nach Bekanntwerden eines Euroaustritts würde erst einmal der Euro gegenüber anderen Währungen, insbesondere gegenüber dem US-Dollar, deutlich abwerten. Das hilft natürlich unserer Exportindustrie, deren Produkte dadurch für die Abnehmer günstiger würden. Die Exporte, die sowieso schon auf Rekordniveau sind, würden dadurch deutlich zulegen können. Aber auch der deutsche Staat dürfte zumindest einerseits davon profitieren. Schon jetzt sind die Zinsen, die der Bund für neu aufgenommen Schulden zahlen muss, historisch niedrig. Durch die große Verunsicherung, die ausbrechen würde, wenn Griechenland aus dem Euro austritt, würden die Renditen für Bundespapiere weiter sinken. Auf der anderen Seite stehen die Kosten für Deutschland. Schätzungen gehen davon aus, dass Griechenland uns Steuerzahler bei einem Austritt bis zu 60 Milliarden Euro kosten könnte.

Was passiert mit der Eurozone und der EU?

Bei der Eurozone als Ganzes wird es schon schwieriger, Vorteile zu finden. Die ganz große Gefahr für die Eurozone ist, dass die Investoren das Vertrauen verlieren und sich dann auch aus Spanien, Italien, Portugal und vielleicht sogar Irland zurückziehen. Diese Ansteckungsgefahr wird von den Europa-Politikern zu Recht als größtes Problem erkannt. Wackelt Spanien, dürfte es um die Eurozone geschehen sein. Entgegen allen Beteuerungen ist der Rettungsschirm eben nicht groß genug, um Spanien oder gar Italien aufzufangen, wenn diese komplett den Zugang zum Kapitalmarkt verlieren. Im schlimmsten Fall droht in Spanien nach einem Euroaustritt der Griechen ebenfalls ein Bankenrun. Dann gibt es noch zwei Szenarios. Szenario 1: Die Eurozone löst sich auf und alle kehren zu ihren nationalen Währungen zurück beziehungsweise nur die vier bis fünf gesunden Kernländer behalten den Euro; der Rest tritt aus. Szenario 2: Die Europäische Zentralbank hebt alle Bedenken auf und agiert ähnlich wie ihr amerikanisches Pendant. Die EZB könnte als Euro-Feuerwehr unbegrenzt Staatsanleihen kaufen und dadurch die Märkte mit Billionen von Euro fluten. Technisch wäre das möglich und würde sicherlich auch für Beruhigung an der Schuldenkrisenfront sorgen. Die Kosten dieses Szenarios sind allerdings hoch. Es droht mittelfristig eine nicht mehr beherrschbare Inflation!

Was bedeutet Inflation oder das Auseinanderbrechen der Eurozone für Ihr Vermögen? Diesen Fragen widmet sich regelmäßig der Börsenbrief „Der Investoren-Kompass“. Hier finden Sie konkrete Wege und Anlagetipps, wie Sie Ihr Geld vor der schleichenden Entwertung beziehungsweise dem Kapitalmarkterdbeben schützen, das bei einem Auseinanderbrechen der Eurozone zu erwarten wäre.

Quelle: http://aktienchancen.de

Wer einen „Staat“ ausruft …


… ohne sich vorher darüber zu informieren, wem eigentlich der Grund und Boden gehört, auf dem er ein Grundstück hat, muss dann auch damit klar kommen, dass man ihn zu fassen versucht:

Kommt nun die Frage, was macht dieser Herr Frühwald eigentlich, wenn er sein „Phantasien“ verlassen will, um im nächsten Supermarkt einkaufen zu wollen, UND kein Visum für das ihn umgebende Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hat?

Der Irrsinn der Selbstverwalter geht weiter …


Vermutlich hat man der Selbstverwalterin die Fähigkeit zum Führen eines Kfz abgesprochen und sie aufgefordert, ihren Führerschein abzugeben. Allem Anschein nach scheint sie jedoch dieser Aufforderung nicht nachgekommen zu sein, denn wie anders ist dann die heute durchgeführte Maßnahme der Justiz zu erklären!

Man achte darauf, dass die angesprochene Frau „Fazekas“ einen der „Regierungsposten“ in der im letzten Artikel zitierten „Ausrufung eines neuen Staates“ inne hat.

Auch hier gilt wieder, dass der nachstehende Text (einschl. der Kommentare) nicht von hier aus dem Blog ist, sondern aus dem Blog des „Oberselbstverwalters“ Peter Frühwald stammt (http://staseve.wordpress.com/2012/05/16/sachsens-kriminelle-banden-plundern-weiter/):

Sachsens kriminelle Banden plündern weiter

Veröffentlicht am 16. Mai 2012 by 

Zwickau. Kriminelle Aktionen der nicht vorhandenen Bundesrepublik gehen weiter. Die bundesrepublikanischen Polizeistrukturen haben sich mal wieder missbrauchen lassen um eine nach Völkerrecht krimininelle Aktion durchzuführen. Der Werkschutz der Bundesrepublik versucht zur Stunde den Führerschein von Birgit Fazekas sicherzustellen, im Rahmen einer Hausdurchsuchung, ohne rechtliche Grundlagen, ohne Legitimation und unter Verstössen gegen Völkerrecht und Menschenrechte.

Obwohl keine Gesetze mehr gültig sind wird geplündert und kriminell gegen Völkerrecht verstossen.

Man kann nur hoffen das weitere Menschen aufwachen und diese kriminellen Handlungen missbilligen.

Eigener bericht -staseve- vom 16.05.2012

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Über staseve

Die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen wurde am 06. November 2010 gegründet.

101 Antworten zu Sachsens kriminelle Banden plündern weiter

  1. theokrates schreibt:

    Mit welcher Begründung denn dieses mal?- bitte um mehr infos!

    • staseve schreibt:

      na das war ein Racheakt weil gestern weitere fünf Firman in Zwickau die Bundesrepublik verlassen haben und in Freies Deutschland gewechselt sind. wir werden die nächsten Tage auch noch Bildmaterial liefern

      • theokrates schreibt:

        @staseve-bitte mal genaue begründung die nun seitens der “BRD” polizei zur Fahrerlaubnis und deren Einzug benannt wird.

      • staseve schreibt:

        werden wir morgen im Original veröffentlichen der Redaktion liegt die Unterlage derzeit noch nicht vor

      • reichling schreibt:

        Sind sie umgezogen ins Ausland? Und wo liegt das “Freie Deutschland”?
        Dass die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht, hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Die meisten Deutschen gehen davon aus, dass sie noch existiert. Und alle ausländischen Staaten behaupten über ihre Regierungen dasselbe.

      • staseve schreibt:

        Das Freie Deutschland ist ein ordentlich gelisteter Staat und liegt auf dem freigegebenen Boden Deutschlands! Allerdings wissen die alle Bescheid, die anderen Staaten!

      • Selbstverwalter schreibt:

        Da sind die BRD-Vertreter aber mächtig auf die Folter gespannt und schreien gleich : BEWEISE ! BELEGE ! QUELLEN ! ———

      • Selbstverwalter schreibt:

        Na, auf Dich “Reichsdeppen-Pinkolatorium”-Schwachmaten haben wir alle schon sehnsüchtig gewartet.

        Gibts was Neues aus der “Zentrale” in der Lennéstraße zu Groß-Berlin, Flachzange ?

        Haben die Dir wieder mal den Fronturlaub gestrichen, Deiner Firma oder “Mutti” höchstpersönlich langsam “Stalingrad 2″ droht ?

  2. Kleiner Grauer schreibt:

    Ich habe mich gewundert warum im Umkreis von 20 Km Insassen “ziviler” PKW mit DD-Q …im Kennzeichen ganz unauffällig die Landschaft beobachteten!!!
    Dann kam auch noch 14:oo Uhr der Anruf einer “Versicherung” wo denn der Herr ….ist?
    Muß ja eine große Sache sein!
    Schade, daß ich nicht filmen konnte!
    Dieses System steigert sich in seiner Lächerlichkeit zum Platz des Himmlischen Frieden!
    In Frankfurt ist schon Ausnahmezustand ohne das er ausgerufen wurde, jeder der sich der Bannmeile nähert wird kontrolliert, gefilzt-nicht nur Kontrolle!
    Eine Lehrerin war auch darunter und will es ihren Schülern sagen, ich glaube nicht, daß Sie morgen noch Lehrerein ist!
    Wann wird das erste Mal ohne Warnung geschossen-etwa 5:45 Uhr? Wenn hier 5:45 Uhr stehen sollte, das habe ich nicht geschrieben!
    Der Irrsinn ist Wahnsinnig geworden!

  3. Pingback: Der Irrsinn der Selbstverwalter geht weiter … | Fundstücke aus der Kramkiste der Weltgeschichte
  4. Selbstverwalter schreibt:

    Ja, so sehen sie aus, die BRD-Schergen.

    Wer nicht mitspielt, der soll auf diese Weise kaputtgemacht werden. Stalinismus light, nichts anderes………..

  5. Sachse schreibt:

    warum begründung? Brauchen die eine? habe vor 2 wochen einen richter in berlin abblitzenn lassen. habe ihm nachgewiesen, dass er kein richter ist, gar nicht sein kann. habe ihn auf die kommentierung des §16 GVG hingewiesen, wonach jedes urteil seit dem 18.9.90 unheilbar nichtig ist. das ergebnis: er hat “recht” gesprochen. was willst du mit einer begründung. Plündern und rechtsbeugung ist an der tagesordnung. hört doch endlich auf nach recht zu suchen, es gibt für uns keins. du kannst denen lückenlos nachweisen, dass sie nicht dürfen, sie machen es trotzdem, denn sie haben die waffen. wacht doch endlich auf und verlasst die rechtsschiene. sie ist sinnlos.

    • Kleiner Grauer schreibt:

      Alter Sachse; was fährste auch hin. Ich mach alles mit der Post!
      Sofortige Beschwerde-immer und immer wieder
      den auf mehrere Mio. verklagen
      In Den Haag anzeigen und DEM das mit Post schicken
      da ist er befangen und es muß eine andere XXgeige weiter machen
      und das dauert bis der Zeit hat!

    • theokrates schreibt:

      @sachse- bitte um antwort!- hab eine mappe mit alle,- wirklich allen fakten und beweisen Art.23/19/gvg15- usw.usw. schreiben BJM zu den BBG 2006/2007—einfach alles!!!- meinem Anwalt vorgelegt!- Mandatsniederlegung!!!- da geht nur noch art. 20.4!!!- Widerstand!- bitte um erfahrungsbericht mit argumenten vor gericht- weil,- beim hm.- blog schreib ich grad mit kalle dönitz und k.v.a. bezüglich gvg 15,- kalle sagt er sei einmal damit durchgekommen!—-dringender klärungsbedarf- erfahrungsaustausch bitte!…

      • Der Tommi schreibt:

        Hallo theokrates…ich möchte DIr wirklich , ganz im Netten und ohne Geheimdienstklauberei was sagen:

        Der 15er GVG sagte (a.d. 1877), dass alle Gerichte staatlich sind…

        Das ist absolut richtig ! Nun müssen wir uns aber die Verhältnisse im Jahre 1877 ansehen. Es gab zu dieser Zeit noch kirchliche,gutsherrliche,ritterliche und von mir aus försterliche Gerichte, die alle ein *legitimes* Urteil fällen konnten. Mit dem 15er GVG wurde dem Ganzen ein Ende gesetzt, nur noch staatliche Gerichte waren legitim.

        Der 15er GVG wurde *bereinigt*…auch das stimmt absolut !
        Aber das wurde Er auch nur Deswegen, weil seine inhaltlichen Aussagen inzwischen in anderen Gesetzeswerken festgeschrieben waren/sind (Art.92 GG)

        Und somit braucht man diesen 15er GVG nicht mehr…kann weg…so einfach ist Das…

      • Selbstverwalter schreibt:

        Nee, eben nicht.

        Ich drück das mal so aus : Redundanzen sind insofern nötig, als sie die Klarheit einer Bestimmung besonders hervorheben und nicht in Vergessenheit geraten läßt. “Stillschweigend” widerspricht dem.

        Man nehme das etwa SGB : Hier wird – kontinuierlich – gg. das Zitiergebot aus Art. 19 GG verstoßen, d.h. welche “verbrieften” Grundrechte denn eingeschränkt werden, sich einem “Jobvermittlungsangebot” zu stellen.

        Jede “Eingliederungsvereinbarung” einer “ARGE” / Arbeitsagentur verstößt dagegen !

      • Selbstverwalter schreibt:

        BRD-”Rechtsanwälte” sind “Organe der BRD-Rechtspflege”. Ansonsten kippt die Approbation (Zulassung) seitens der BRD. Schon mal so betrachtet ?

        Die singen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – IMMER das Hohelied der BRD-Verwaltung.
        Ist doch klar !
        Jäher Jobverlust schließt die Abbezahlung sonstiger, finanziell eingegangene Verpflichtungen (z.B. 120 qm EIGENTUMSWOHNUNG, Bonität bei Banken – also ganz “System BRD” als JURISTISCHE PERSON mit PERSONALAUSWEIS => SCHUFA !!!) ganz aus.

        Der ganze BRD-Saftladen ist “befangen”, nicht nur der jeweilige “Richter”………….. wer das kapiert hat, der wundert sich kaum noch ! :grin:

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter: “BRD-”Rechtsanwälte” sind “Organe der BRD-Rechtspflege”. Ansonsten kippt die Approbation (Zulassung) seitens der BRD. ”

        Na, es wäre ja auch merkwürdig, wenn sie Organe der argentinischen Rechtspflege wären. Übrigens hat ein Rechtsanwalt keine Approbation, weil er kein Arzt ist. Nur wenige Anwälte sind beides.

      • Selbstverwalter schreibt:

        ERGÄNZUNG :

        Dem Beitrag von @kAIRO werte ich dahingehend als Eingeständnis, das “Richter” und “Rechtsanwälte” der BRD lediglich nach Weisung und nicht nach Recht und Gesetz entscheiden, also auch kein Rückgrat besitzen brauchen, sich auf Gesetze zu berufen, solange sie sich opportun verhalten.

        Es langt in der BRD also, sich rein “auf Anweisung” zu berufen und dem Angewiesenen zu folgen.

        War bei der DDR-”Bluthilde” BENJAMIN und beim NS-Regime übrigens nicht anders.

        “Schöne” Tradition ! Applaus !

        Wo liegt aber dann der Vorteil, Eurem BRD-Laden die Treue zu halten liegen soll, nach all der von Euch vorgetragenen “Befreiungs”-Rhetorik für die Zeit nach 1945, erschließt sich nicht !

        Danke für soviel Offenheit !

      • Selbstverwalter schreibt:

        Wir sind weder in Argentinien, wo auch haarsträubende Verhältnisse (“südamerikanische”) herrschen müssen, noch betreibe ich Wortklaubereien. Deshalb – vorsorglich – in Klammern das Wort “Zulassung”………. hehe, bist ja ein Schelm !

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter: “Dem Beitrag von @kAIRO werte ich dahingehend als Eingeständnis, das “Richter” und “Rechtsanwälte” der BRD lediglich nach Weisung und nicht nach Recht und Gesetz entscheiden, ”

        Ich wüsste nicht, wo ich das geschrieben hätte. Mach dich mal schlau, was ein Organ der Rechtspflege ist. Richter unterliegen bei ihren Urteilen nur dem Gesetz, aber überhaupt keinen Weisungen, Anwälte dagegen schon – denen ihrer Klienten.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Wenn dem so wäre, würden die – bei weggefallener Staatshaftung – auch ihren Kram unterschreiben und den Prozeßparteien dies im Original auch so mitteilen, wie das vor Wegfall der Staatshaftung noch der Fall war……sowie voll mit eigenem Vermögen dafür einstehen.

        In der Beweispflicht steht immer das “Gericht”……………..und wer nicht unterschreibt, braucht später nicht dafür einstehen. Perfidie mit Methode !

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter: “Wir sind weder in Argentinien, wo auch haarsträubende Verhältnisse (“südamerikanische”) herrschen müssen, …”

        Eine kleine Reise nach Argentinien ist sehr zu empfehlen, um dich von deinem Hochmut zu heilen. Von allen südamerikanischen Ländern ist dies das europäischste. Regelrecht langweilig. Wenn du durch die Straßen von Buenos Aires gehst, hast du wenig Anhaltspunkte dafür, dass du nicht in Mailand oder Madrid bist. Und auch die argentinische Rechtspflege funktioniert recht gut, wie man hört.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Diskussionsgegenstand ist Deutschland und nicht Argentinien. Ganz klar !

        Argentinien bleibt jedoch in anderer Hinsicht ein gutes Beispiel :
        Der Staatsbankrott von 2001 und die Folgen.

        Da sollten sich eher die “hochmütigen” Alternativlosschwätzer vom EURO – das MERKELferkel, BARROSO, JUNCKER (der Super-Demokratt) und Co. mal umgucken, was ihnen – den Alternativlosschwätzern – hier in Europa bald blüht mit ihrer Falschgeldmünzerei und Verschuldungsorgien, mit Spielziel, den Banken die Taschen auf Kosten der Allgemeinheit dick zu machen.

        Also, Kollege, von Hochmut ggü. Argentinien keine Spur………..

      • „glück“wunsch schreibt:

        theokrates,
        persönlich ist mir es völlig egal ob Leute wie Du Gesetze für gültig halten oder nicht. Die Gerichte wenden sie an, ganz unabhängig was Du davon hälst. Rechtswissenschaft ist keine Geheimlehre, Bibliotheken sind öffentlich und jeder Abiturient kann Jura studieren. Da braucht es keine Parteigehörigkeit oä. Das ist vollkommen frei zugänglich. Es gibt es keine Hindernisse wenn man die Dinge verstehen will, zehntausende stecken jetzt, in diesem Moment sehr konzentriert ihre Köpfe in die Bücher und versuchen zu lernen und zu verstehen wie hunderttausende vor ihnen. Ein paar Dutzend schreiben lieber im Internet anstatt zu lesen oder gar zu lernen (das scheint einen ganz schlechten Ruf zu haben, etwas zu lernen um es zu verstehen… jeder wie er will.)

        Wenn Du das GVG so verstehen willst machs halt. Die Gerichte warten nicht bis jemand deren Auslegung versteht oder gar akzeptiert. Das ist alleine Deine Sache, Deine Verantwortung. Da will ich Dir gar nicht reinreden. Das überlass ich dem Gericht.

        Was mich hier schreiben lässt ist Dein Hinweis auf Art.20IV GG.
        Ich will und kann Dir die Arbeit nicht abnehmen (Eigenverantwortung) aber wenn Du Doch mal damit beschäftigst(d.h. in der jur. oder historischen Fachliteratur nachliest, obwohlsie von Juristen oder Historikern geschrieben wurden!!!)
        – wieso es diesen Artikel überhaupt gibt und
        – weshalb er erst in den 60er Jahren seinen Weg ins GG fand
        wirst Du eine ganze Menge mehr verstehen als nur das Widerstandsrecht.

        Das nur als Anregung.
        Wieweit Du Dich auf andere verlässt, wie hoch der Anspruch an Doch selbst ist (zB. das GVG “verstehen” zu wollen ohne irgendwie die Fachliteratur oder Rechtsprechung zu berücksichtigen die tatsächlich angewandt wird…) – das ist in der BRD Deine Angelegenheit.

        Ich weiss, das gerade jur. Fachliteratur hier gar nicht gern gelesen wird und offensichtlich hier die Auffassung herrscht von Jura haben alle Ahnung ausser den Leuten die es studiert haben. Aber auch das ist eine Sache Deiner Verantworung und Deines Anspruchs an Dich selbst die Meinung der Fachwelt zu ignorieren.
        Die Gegenseite vor Gericht wird es nicht, die Richter werden es nicht. Das ist ganz undramatisch.

        Deswegen – wenn das hier mehr ist für Dich als ein Spiel schau Dir einfach mal die Geschichte des Art. 20IV an. Darüber ist viel geschrieben worden. Die Einführung dieses Artikels war einer der prägenden und wichtigen Momente in der Geschichte der BRD. Prüf einfach mal (d.h. lies mal in einem Fachbuch nach!)
        – warum gibt es den Art. 20IV,
        – wie kam er ins GG und
        – warum so spät?>/b>

        Das wird Dir manch andere Frage gleich mitbeantworten und Du wirst manche “Argumente” die im Netz herumschwirren erheblich besser einordnen können! Ichkaue Dir das nicht vor, nehme nichts vorweg sondern überlass es Dir selbst die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.
        Du musst das nicht. Es ist Deine Verantwortung auf welche Argumente Du setzt, welche Argumente Du überhaupt kennen willst, wie intensiv Du das angehst, wie wichtig Dir es ist diese Dinge zu verstehen oder ob Du einfach damit zufrieden bist Dich im Recht zu fühlenweil Dir diese Position einfach besser gefällt.

        In der BRD darfst Du Dir deine Meinung über Gesetze bilden und jede noch so exotische Aufassung haben. Du darfst diese Meinung im Netz verbreiten, darüber Bücher schreiben oder youtube-Videos drehen.
        Das ist alles kein Problem, alles Deine Sache. Nur wenn Du Dich gerichtlich auseinander setzt ist es eine gute Idee sich mit den Argumenten auseinander zu setzen die das Gericht anwenden wird. Wie gesagt – machen jetzt, in diesem Augenbilck ein paar zehntausend Menschen ernsthaft und konzentriert. Davon werden ein paar später Richter werden.

        Musst Du selbst entscheiden wie Du Dich da positionierst. Jedenfalls hatte Dein Anwalt gar keine Wahl – er konnte nicht zusehen wie ein Mandant waffenlos in eine Schlacht zieht deren Regeln er nicht kennt auch wenn er meint er kenne diese Regeln besser als sein Anwalt oder die Richter. Bitte sehr, wenn man unbedingt will…

        Diese Dinge sind jur. sehr einfach, absolut eindeutig undvollkommen ausserhalb jeden Streits (d.h. unter Juristen gibt es, im Gegensatz zu vielen anderen Fragen, darüber keineAuseinandersetzung, weder in Kommentaren, Rechtsprechung oder Abhandlungen. Es herrscht da Einigkeit quer durch alle Parteien). Es ist letztlich Deine Sache und Deine Verantwortung Dich damit zu beschäftigen. Vielleicht mal in die Überlegungen einzubeziehen, dass ein paar Jahre Studium und ein paar hundert Bücher, konzentriertes Arbeiten, das Studieren von Urteilen und Paragraphen vielleicht doch die ein oder andere Erkenntnis vermittelt…

        Ein wirklich interessanter Einstieg ist die Frage nach dem 20IV GG. Das wirst Du nicht im Netz finden, da müsstest Du mal in die Bibliothek und ein wenig selbst recherchieren. Es lohnt sich auch wenn Du danach einiges anders sehen würdest (was beim “lernen” den Unterschied ausmacht zu “ich glaube was mir logisch erscheint”). Aber es ist Deine eigene Sache. Lernen ist für manche sehr schwierig, denn es bedeutet sich einzugestehen, dass man etwas nicht weiss.
        Bist Du Dir sicher Du oder die Leute von denen Du Deine Ideen bekommen hast wissen genug über diese Themen, mehr als nach vier oder sechs Jahren Studium, ein paar hundert gelesenen Büchern?

        Wenn Du Dir da sicher bist – dann los!!!

        Es ist Deine Verantwortung, Dein Einsatz, Dein “Spiel” und Deine Niederlage.
        Wird an den Gesetzen, der Rechtsprechung oder dem “Völkerrecht” nichts ändern. Nichts.

        Wieso sollte man bei jedem einzelnen erst einmal feststellen was er für Recht hält bloss weil er nicht lernen will was darunter bereits von hunderttausenden verstanden wird? Dann bräuchte man gar keine Gesetze sondern müsste in jedem Einzelfall bei Adam und Eva anfangen. Was bedeuten würde, dass niemand im Voraus wüsste ob das was er tut rechtlich wirksam ist oder eventuell später von einem Gericht wieder kassiert wurde.
        Heute kann man das im Voraus beurteilen wenn man es vorher nachliest, lernt. Aber auch nur dann.

        Vor ein mehr als 2500 Jahren kamen die Menschen auf die Idee, das das ganz zweckmässig sei statt immer von vorne anzufangen und dann letztlich dem Stärkeren Recht “zu geben”. Auch wenn es dem einzelnen dann abverlangt diese Regeln und deren Anwendung kennen zu lernen, bzw. sich von jemandem beraten zu lassen der das erlent hat.
        Diese Idee hat sich nicht ganz ohne Grund weltweit durchgesetzt.
        Also würde ich nicht ganz ignorieren was Juristen so anjuristischen Meinungen vertreten. Aber alles Deine freie Entscheidung, selbst der Selbstmord steht in Deutschland nicht unter Strafe.

      • jesiut schreibt:

        Glückwunsch “glück”wunsch!
        Vielleicht erreichst Du ja mit deiner klugen Rede wenigstens beitheokrates was, der aktuell in einer schwierigen Lage zu sein scheint, weil er den Pseudojuristen um K. Dönitz und T. Ramm aufgesessen ist. Ihm kann man nur raten, einen Kollegen aus dem “System” zu beauftragen, da der sich halt auch mit den “Feinheiten” des Systems auskennt, das sich – wie Du sehr schön darlegst – halt schon seit Jahrhunderten entwickelt und bewährthat.

    • Selbstverwalter schreibt:

      Nach längerer Überlegung über das von Ihnen Geschriebene gebe ich Ihnen vollständig recht, werter Sachse !

      Mit Systemschranzen zu diskutieren bringt rein garnichts ! Betreffende mögen vielleicht “recht” sprechen, allerdings nach FALSCHEN Maßstäben gemessen.

      Insofern ist es sinnlos, mit ständig hier auftretenden Vertretern dieser BRD-Simulation sich auf eine Diskussion einzulassen.

      RECHT im eigentlichen Sinne muß stets neu erkämpft werden, ohne auf deren Geschwurbel größer einzugehen !

      Schönen Feiertag auch an Sie …….. :-)

      • Kleiner Grauer schreibt:

        Den § 15 GVG zu streichen ist DENEN aber sehr spät eingefallen.
        Obwohl die Zypris die Gesetzbücher als Gebärmuttermutter mit sich rum schleppt.
        Und Gerichte die keine Staatsgerichte sind gibt es noch derer viele, Kirche, Fussball, Sport, Armee-Gerichte!
        Bei der Armee kommt der Gefechtsgulasch noch als Gericht dazu (:-))

      • Selbstverwalter schreibt:

        Nach bundesDEUTSCH kann demzufolge also jeder seinen “Gerichts”-Bauchladen aufmachen und – universell – verbindlich urteilen.

        Ist ja ein toller Verein, diese BRD !

        Wann gibts damit Mord und Totschlag ? — Wohl nur eine Frage der Zeit !

      • jesiut schreibt:

        Ich bin im Besitz einiger Urteile, die mit ORIGINALUNTERSCHRIFT des Richters versehen sind, sind allerdings allesamt aus der Zeit vor 1990 betagt.

        Mag ja sein. Dann sind es halt Originalurteile. Wenn Du genau liest habe ich aber die Kiste Champagner für den inversen Fall ausgelobt, nämlich, daß auf einem Originalurteil keine Unterschrift des Richters ist.

        In der Tat : Ein Revisionsgrund liegt bei fehlender Unterschrift immer vor. Da den Prozeßparteien lediglich NICHT-unterschriebene “Ausfertigungen” vorgelegt werden, besteht generell Nichtigkeit, zumal diese “Ausfertigungen” von “JustizANGESTELLTEN” – fehlender öffentlicher Glaube und Bestallung – “beglaubigt” werden, was nicht geht.

        Das ist doch auch wieder nur (nicht höherer) Unsinn.
        1. § 317 Abs. 4 bestimmt ausdrücklich, daß den Parteien Ausfertigungen übersandt werden. Keine Vorschrift besagt, daß den Parteien Originalurteile zugestellt werden müssen. das wäre bei Prozessen mit mehreren Prozeßbeteiligten auch recht mühsam.
        2. Woher Du Deine Ansicht hast, daß die Ausfertigungen von Justizangestellten vorgenommen werden.
        Die Beglaubigungen werden vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen.
        In der Regel ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 153 GVG) ein Beamter des mittleren Dienstes, teilweise auch ein Justiz- oder Verwaltungsfachangestellter. Dem Beamten wird die Tätigkeit als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle anvertraut, wobei diese Betrauung keiner besonderen Form bedarf.

      • staseve schreibt:

        Ausfertigungen müssen immer bestellt werden! Die Bundesrepublik hat die ZPO einfach für sich stimmiger gemacht wenn geh ich immer von der Originalfassung aus eine andere gilt für uns auch nicht da wir nach staatlich deutschem Recht gehen und nicht nach Handelsrecht der Bundesrepublik in Deutschland.

    • jesiut schreibt:

      Wenn dem so wäre, würden die – bei weggefallener Staatshaftung – auch ihren Kram unterschreiben und den Prozeßparteien dies im Original auch so mitteilen, wie das vor Wegfall der Staatshaftung noch der Fall war……sowie voll mit eigenem Vermögen dafür einstehen.

      In der Beweispflicht steht immer das “Gericht”……………..und wer nicht unterschreibt, braucht später nicht dafür einstehen.

      Was für ein hanebüchener Unsinn, der auch bei der 1000sten Wiederholung nicht wahr wird.
      Jedes der Urteile in dieser Bundesrepublik wird von den beteiligten Richtern handschriftlich unterschrieben. Andernfalls wäre dies ein Revisionsgrund.
      Unterschrieben werden aber nur die Originale, welche bei den Gerichtsakten bleiben, nicht dagegen die den Parteien zugesandten Abschriften.
      Wenn Du mir ein einziges Originalurteil beibringst, welches nicht unterschrieben ist, bekommst Du von mir eine Kiste Champagner (aber nich’ vom ALDI).

      • staseve schreibt:

        und das ist rechtlich falsch weil nach § 317 Abs1 ZPO erhält jede Prozesspartei ein Original oder eine vom Richter unterschriebene und auf der Kopie ne Unterschrift des Richters beurkundet oder beglaubigt so steht es in den rechtlichen Spielregeln!

      • Selbstverwalter schreibt:

        Na bitte, Jesuiten-Legastheniker ! Da haste gleich die rechtliche Fundstelle mit dazugeliefert bekommen.

        Solltest Dir überlegen, ob Du wirklich Jurist bleiben willst, oder doch ne Umschulung bei Deiner ArbeitslosenAGENTUR GmbH wahrnehmen solltest. Scheinst auch juristisch so wenig bewandert zu sein, wie Du JESUIT richtig schreibst.

        Schönen Feiertag noch und nicht vergessen, den Stundenzettel vom Chef unterschreiben zu lassen für Deine mißglückte Zersetzungsarbeit hier…………………..kann ja sonst jeder kommen !

      • Selbstverwalter schreibt:

        Klassisch am Thema vorbeigeredet ! Ich bin im Besitz einiger Urteile, die mit ORIGINALUNTERSCHRIFT des Richters versehen sind, sind allerdings allesamt aus der Zeit vor 1990 betagt.

        In der Tat : Ein Revisionsgrund liegt bei fehlender Unterschrift immer vor. Da den Prozeßparteien lediglich NICHT-unterschriebene “Ausfertigungen” vorgelegt werden, besteht generell Nichtigkeit, zumal diese “Ausfertigungen” von “JustizANGESTELLTEN” – fehlender öffentlicher Glaube und Bestallung – “beglaubigt” werden, was nicht geht. ANGESTELLTE sind immer abhängig Beschäftigte und nicht urteilsfrei in ihren Handlungen.

        Danke für die Bestätigung unserer Auffassungen, die wir notfalls auch 100’000 Mal wiederholen werden, weil sie richtig ist.

        Bei BRD-”Juristen” wie Dir, die zudem an sichtbarer Legasthenie schon beim Schreiben des Benutzernamens leiden, wundert mich rein garnichts mehr.

        Ist ja rein zufällig, daß es hier noch einen “Jesuit” als Benutzer gibt und mein Benutzername auch ständig plagiiert wird.

        Zieht Euch die Hose weiter mit der Kneifzange an……………

      • jesiut schreibt:

        und das ist rechtlich falsch weil nach § 317 Abs1 ZPO erhält jede Prozesspartei ein Original oder eine vom Richter unterschriebene und auf der Kopie ne Unterschrift des Richters beurkundet oder beglaubigt

        Wie wäre es, herr Frühwald, wenn Sie die entsprechenden Paragrafen nicht nur zitieren, sondern auch lesen würden?
        § 317 Abs. 1 ZPO lautet:

        (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung hinausschieben.

        Wo steht da was von handschriftlich unterschreibenen Urteilen.
        § 317 Abs 4 ZPO gibt da schon eher Auskunft

        (4) Die Ausfertigung und Auszüge der Urteile sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.

      • staseve schreibt:

        Zitieren Sie wenigstens richtig:

        § 317
        Urteilszustellung

        (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung hinausschieben.

        (2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. Die von einer Partei beantragte Ausfertigung eines Urteils erfolgt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe; dies gilt nicht, wenn die Partei eine vollständige Ausfertigung beantragt.

      • Norens schreibt:

        Zitieren Sie wenigstens richtig:

        Da steht nichts davon, dass jede Prozesspartei ein Original des Urteils bekommt. Es werden immer nur beglaubigte Ausfertigungen zugesandt, das unterschriebene Original bleibt im Archiv.

        Zumal:

        Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt.

        Das Ergebnis des Verfahrens ist immer nur ein Urteil. Dieser Satz spricht demnach von Ausfertigungen.

      • staseve schreibt:

        Na ganz klar ein Urteil ist ein Urteil und die Ausfertigung eines Urteils ist eine Ausfertigung und die muss ich selbst bestellt haben das war seit über hundert Jahren so bis 1990 wurde das auch in der Bundesrepublik (alt) auch so gehandhabt. Seit 1990 mangels Legitimation der Richter verfährt man einfach anders als es in den rechtlichen Spielregeln steht!

      • jesiut schreibt:

        Das ist auch längst höchstrichterlich bestätigt:

        Entscheidung des BFH

        Eine Ausfertigung oder ein beglaubigter Abdruck eines Urteils oder eines Beschlusses muss nicht vom Richter unterschrieben werden. Es genügt, wenn die in den Akten befindliche Urschrift des Urteils oder des Beschlusses ordnungsgemäß unterzeichnet wird und die Ausfertigung bzw. der Abdruck erkennen lässt, dass das Original die Unterschrift des Richters trägt. Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614).

      • staseve schreibt:

        Das bestreitet niemand! Aber eine Ausfertigung muss bestellt sein!

      • jesiut schreibt:

        Zitieren Sie wenigstens richtig

        Kann mich nicht erinnern, falsch zitiert zu haben.
        Aber trotz Ihres wiederholten Zitates, bei dem Sie lediglich zusätzlich Abs. 2 des § 317 ZPO zitiert haben, ist die von Ihnen vertretene Rechtsauffassung nicht ersichtlich.

      • staseve schreibt:

        natürlich nur Sie wollen Sie nicht verstehen oder wahrnehmen. Unsere Sprache ist dabei klar und eindeutig!

      • jesiut schreibt:

        Seit 1990 mangels Legitimation der Richter verfährt man einfach anders als es in den rechtlichen Spielregeln steht!

        Gerade das haben Sie aber bisher nicht aufzeigen können. Sie haben die Spielregeln richtig zitiert und darin steht nichts dergleichen.

      • staseve schreibt:

        natürlich es steht klar und deutlich da!

      • Norens schreibt:

        Na ganz klar ein Urteil ist ein Urteil und die Ausfertigung eines Urteils ist eine Ausfertigung und die muss ich selbst bestellt haben das war seit über hundert Jahren so bis 1990 wurde das auch in der Bundesrepublik (alt) auch so gehandhabt.

        Dann zeig mir bitte einen Beweis, dass vor 1990 Original-Urteile ausgehändigt wurden.

  6. Hoch lebe das heilige Deutsche Reich ! schreibt:

    Ich habe mich mit reichlich Silber, Nahrungsmitteln (Konserven aller Art, Nudeln, Reis, getrocknetes Brot,…usw) Batterien, Kerzen, Trinkwasser und Bewaffnung ausgestattet ! Bis es ungemütlich bei uns wird, leiste ich ähnlich wie Frühwald und selbstverständlich unendgeldlich Aufklärungsarbeit im Netz und auf der Straße ! Reichskanzler Ebel sagte bereits: “Die Alliierten haben kein Problem damit 4 Millionen Deutsche anzuklagen !” Ich bin jetzt schon auf die Gesichter derjenigen gespannt die sich jetzt einbilden irgendetwas zu sein ! Alles Beste allen ! ! !

    • Selbstverwalter schreibt:

      Soweit – so schön – so gut !

      Schmeißen Sie dabei den Scharlatan EBEL über Bord.

      Der ist voll BUNDESNACHRICHTENDIENST gesteuert !

  7. krisometer schreibt:

    Birgit halte durch, die Französische Revolution hat danach auch vieles geregelt und damit wurde eine neue Zeit geboren, die sogar in die 1848 Paulskirchen-Verfassung mündete, die erstmals den Deutschen ein Zusammenhalt gab.
    Es ist die schiere Angst….

  8. selbstvervvalter schreibt:

    Jetzt mal eine Frage zum Verständnis:
    Warum braucht Frau Fazekatz einen Führerschein der nicht existierenden BRD?
    Ich dachte immer Papiere von nicht existierenden Staaten seien “Spielzeugpapiere”.
    Ich hätte eigentlich erwartet, daß Frau Fazekatz als überzeugte Selbstverwalterin und Grundgesetzleugnerin den Lappen freiwillig abgegeben hätte. Soviel Konsequenz sollte schon sein!

    • staseve schreibt:

      Der Führerschein ist längst in das Hoheitsgebiet Freies Deutschland umgezogen. Die Völkerrechtsverletzungen von heute bleiben auch nicht ungeahndet.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Naja, das bundes”DEUTSCH”-Papier ist ja – konsequent hinterfragt – wohl auch einem “Verfalldatum” unterlegen, ähnlich wie der PERSONALAUSWEIS von “DEUTSCH”-BRDigung.

        Will sagen : Hoffentlich hat sie – Frau Fazekas – noch ihren “alten, grauen” aus früheren Zeiten.

        Der ist viel wertvoller späterhin ;-)

      • Der Tommi schreibt:

        Warum importieren Sie denn ein unnützes Schriftstück der BRD-Verwaltung Herr Frühwald. Frau Fazekas hat doch sicherlich schon ein entsprechendes StaSeVe-Dokument…

      • Selbstverwalter schreibt:

        Da muß ich allerdings eingestehen : Wenn schon – denn schon ! Wenn das BRD-”Dokument” – wie der PERSONALAUSWEIS – schon obsolet wird, weshalb der “Führerschein” – pardon : die “Fahrerlaubnis” – der BRD eigentlich noch relevant ist ?

        Andererseits : Rechtfertigt das derlei Überfälle der BRDisten ?

      • jesiut schreibt:


        Hoheitsgebiet Freies Deutschland


        Das haben Sie grad erst erfunden! Google weiß davon noch nichts!

      • staseve schreibt:

        Das haben wir nicht gerade erst erfunden das ist seit dem 1. Mai 2012 Fakt. In der Länderkennungsliste wird es so ca. zwei-drei Monate später offiziell veröffentlicht.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Ob das ein JESUITEN-Legastheniker auch dann kapiert, wenn man ihm es sagt ?

      • Kleiner Grauer schreibt:

        Der Führerschein oder Fahrerlaubnis ist jedem sein Eigentum.
        Man hat die Fleppen selbst bezahlt.
        Was die Gutmenschendemokratievertreter sich willküren ist Raub!
        Ich lasse mir meine Fleppen auch nicht bei einem Hausdurchsuchenden Überfall stehlen, egal ob da DDR oder Reich darauf steht!

      • Selbstverwalter schreibt:

        Im Prinzip hast Du recht : Das Ding ist ja bezahlt ! – Das ist übrigens auch sonstiges “Ausweis”-Papier der BRD !

      • selbstvervvalter schreibt:

        In der Länderkennungsliste wird es so ca. zwei-drei Monate später offiziell veröffentlicht.

        Welche Länderkennungsliste?

      • staseve schreibt:

        UN-ISO 3166-2

      • Norens schreibt:

        UN-ISO 3166-2

        Du weißt schon, dass ISO 3166 keine Liste der UN ist? Eine Organisation der UN sitzt zwar in dem Gremium, aber da haben auch noch andere mitzureden.

      • staseve schreibt:

        Du weist schon das Du hier sachlich falsch liegst !

      • Norens schreibt:

        Du weist schon das Du hier sachlich falsch liegst !

        Dann sag mir bitte auch, wo ich falsch liege.

    • Selbstverwalter schreibt:

      @Benutzernamen-GUTTENBERG :

      Fragst Du – zur Abwechslung – mal nach der Rechtsgrundlage dieses Überfalls der BRD-Schergen auf befriedeten Wohnraum ?

      Gelle, ist klar, da jaulst Du nicht auf, wenn hier alles, was die BRD vorgibt zu sein, nämlich ein “Rechtsstaat”, en passant über Bord geworfen wird.

      Pardonne-moi ! J’ai oublié, que tu n’aimes pas la langue française, monsieur PLAGIATEUR ! :mrgreen:

      • selbstvervvalter schreibt:

        Fragst Du – zur Abwechslung – mal nach der Rechtsgrundlage dieses Überfalls der BRD-Schergen auf befriedeten Wohnraum ?

        Nein frage ich nicht, da ich davon ausgegangen bin, daß entsprechende informationen hier wie versprochen nachgeliefert werden.
        Im Übrigen gehe ich nicht davon aus, daß daß die Trachtengruppe bei der Fatzekatz ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl angetreten ist.

      • Selbstverwalter schreibt:

        @Namens-Plagiateur :

        Klassisch ab/ausgewichen vom Thema !
        Bist und bleibst ein beauftragter Dampfplauderer und Plagiateur und sonst nichts weiter……….

      • selbstvervvalter schreibt:

        Klassisch ab/ausgewichen vom Thema !

        wieso bin ich ausgewichen? Ich habe deine Frage beantwortet.

        … und Dampfplaudern: das kann keiner so gut wie Du.

      • Selbstverwalter schreibt:

        :lol: — Du bist ja noch lächerlicher als ich dachte………

  9. schweinestaat schreibt:

    sachse kann Du die Kommentierung von § 16 GVG mal hier rein stellen

    • selbstvervvalter schreibt:

      Das wir er sicher nicht machen, denn das sind im Zöller schon mindestens 4-5 Bildschirmseiten.

  10. Merowinger44 schreibt:

    Immerhin könnt ihr sagen, dass ihr es versucht habt hinzukriegen. Was man auch versucht,ebenso im Bund, es wird torpediert. Ich denke, wenn das GG eh keine Gültigkeit
    mehr hat, dann kann uns der Artikel 146 da auch nicht mehr weiterhelfen, denn dieser hat
    dann ebenfalls keine Gültigkeit mehr. Es gilt nur noch Handelsrecht und Arbeitsrecht. Ich
    glaube nicht mehr an Menschenrechte, die halbe Welt verstösst gegen sie. Überall auf der Welt werden Menschen gefoltert und gequält auf grausamste Weise, in der ein oder anderen Art.
    Nicht nur in der BRD. Also sollte man zukünftig nach Möglichkeit, mit Sachverstand und einem
    inneren Abstand diesem Wahnsinn begegnen, sonst geht man selbst unter und landet in der
    Irrenmühle. Im Grunde kann man nur Mutmassungen anstellen, warum eine Resolution den
    Staseves nichts nützt, sie werden doch ständig angegriffen und haben nichts als Ärger mit den
    Behörden und keinen Frieden mehr in ihrem Leben. Braucht man das wirklich ???
    Aber das müsst ihr letztendlich selbst entscheiden, ich wünsche euch, dass euch nichts übleres geschieht.

    • Selbstverwalter schreibt:

      Schöner, inhaltlich meinen Auffassungen entsprechender Beitrag ! Danke !

    • jesiut schreibt:

      warum eine Resolution den
      Staseves nichts nützt,

      Resolution?
      … oder doch lieber Revolution, Evolution, Remuneration, Remontration?

  11. jesiut schreibt:

    Im Übrigen haben wir wieder mal ganz das aktuelle Thema aus den Augen verloren.
    Wo sind denn nun die versprochenen Berichte und Beweise über die Hausdurchsuchung bei der Fatzekatz.
    Haben die Grünen Brigits Araber mitgenommen oder Enricos Ducatis (1098 und 1198 – da bin ich ihm direkt neidisch)?

  12. theokrates schreibt:

    @-Danke an Alle!- sehr interessante diskussion- werde mich weiterhin einlesen!

    • wei schreibt:

      theokrates,nagel die Herrschaften über das GG und zwar in der genehmigten Form von 1949 fest,die sind darauf vereidigt und an Recht und Gesetz gebunden nach Art 101

      Frage die einfach was geltendes Recht wäre und für wen das gelten soll, frage ob du vor einem Arbeitsgericht stehst oder vor einem ordentlichen Gericht . Behaupte einfach nach geltendem Recht sei nicht zu erkennen das der Richter der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der unbeteiligte dritte sein soll.Ohne unbeteiligter Dritter zu sein ist der Richter Partei (entweder für dich oder gegen dich) – Ergebnis : der Richter ist von der Rechtsprechung ausgeschlossen -Befangenheitsantrag stellen nach §42 ZPO oder §24 StPO.Keine Angst: der Art 92 GG ersetzt keinen §15 GVG da der Art 92 GG logischerweise seit 1949 davon ausgeht das genehmigtes deutsches Recht gemeint war.Bei geltendem Recht steht der Art 92 GG völlig in der Luft weil geltendes Recht auch Vereinsrecht sein kann.Das Geheimnis liegt im BBG 2007 im § 3 Folgen der Aufhebung— darin Kontrollratsgesetz 35
      Ausserdem muss bei jeder Gesetzesänderung zitiert werden-wenn nicht ist der Mist ungültig

      • selbstvervvalter schreibt:

        Au ja, theokrates, mach das! Schick mir aber bitte, bitte die Einladung zu dem Prozeß. Ich würde zugerne dabei sein und Dein Gesicht sehen, wenn Du
        1. den Mist von wei vorträgst und dann
        2. die Antwort des Gerichts vernimmst.
        Für die Show fahre ich gerne quer durch die Republik, weil die verbotenen YT-Mitschnitte von Euren Genossen immer so stümperhaft schlecht sind.

  13. schweinestaat schreibt:

    Der Tommi schreibt:
    16. Mai 2012 um 21:16
    Der 15er GVG wurde *bereinigt*…auch das stimmt absolut !
    Aber das wurde Er auch nur Deswegen, weil seine inhaltlichen Aussagen inzwischen in anderen Gesetzeswerken festgeschrieben waren/sind (Art.92 GG)

    Der § 15 wurde schon 1949 aufgehoben, weil damals die SHAEF-Gesetze galten. Der Geltungsbereich des GVG wurde 2006 aufgehoben, also gilt das ganze GVG nirgends mehr.
    Art 92 usw gibt es auch nicht mehr, weil das ganze GG nirgends mehr gilt.

    • Selbstverwalter schreibt:

      Eben !

      Die gesamten Gesetzeswerke wurden ausdrücklich unter der Prämisse eines existierenden Einführungs/Vorschaltgesetz auf den Weg gebracht und wenn diese Voraussetzung weg”bereinigt” ist, dann gelten sie schlicht nicht mehr.

      Aber die BRD-Schwätzer wollen uns ja ein X für ein U vormachen und erzählen hier dummdreist, das sei ja alles nicht so und man bräuchte diese “Vorschaltgesetze” (Einführungsgesetze) nicht mehr und dann sei das immer noch O.K, das gelte dennoch alles weiter.

      Wurde hier schon mehrfach nachgewiesen, auch durch BRD-”Urteile” – auf die die sich sonst immer berufen, sie hätten Gültigkeit – das dieser Sachverhalt so ist.

      Daher sind wiederholte Nachfragen : “Wo steht das ?” uninteressant.

      Wir sind ja keine tibetanischen Gebetsmühlen und reden mit Wänden der Ignoranz !

  14. schweinestaat schreibt:

    “glück”wunsch schreibt:
    17. Mai 2012 um 13:24
    Glückwunsch jeses deutsche Gericht ist eine kriminelle vereinigung und jeder deutsche Jurist egal ob Staats- oder Rechtsverdreher sind die schlimmsten verbrecher die in diesem Schweinestaat frei herum laufen. Solltest mal dieses Buch lesen:
    http://www.luebeck-kunterbunt.de/Rechtsbeugermafia.pdf
    Dieses Buch hat ein ehemaliger Rechtsanwalt geschrieben der seine Anwaltszulassung freiwillig abgegeben hat, weil er es leid hatte gegen das juristtische Verbrechergesindel weiter sinnlos anzukämpfen. Ein großteil des juristischen Verbrechergesindel ist im Lions- Rotary-Club oder bei den Freimauerern oder ähnlichem Gesockse.

  15. selbstvervvalter schreibt:

    Die gesamten Gesetzeswerke wurden ausdrücklich unter der Prämisse eines existierenden Einführungs/Vorschaltgesetz auf den Weg gebracht und wenn diese Voraussetzung weg”bereinigt” ist, dann gelten sie schlicht nicht mehr.

    …und wenn dann aufgrund dieser ungültigen Gesetze die Polizei kommt, dann machen wir ganz fest die Äuglein zu, dann sind die bösen Bullen weg.
    Wenn sie aber dann doch nicht weg sind, dann machen wir aus dem Gebüsch ganz viele Fotos von den Nummernschildern der Polizeiautos, damit die verschwinden und heulen uns im staseve-blog aus.

    • staseve schreibt:

      na Sie blicken ja durch – nur über eine breite Öffentlichkeitsarbeit können illegale Aktionen und Übergriffe minimiert werden!

      • selbstvervvalter schreibt:

        Die breite Öffentlichkeit wird Ihnen aber auch nicht helfen, da diese, anders als Sie, die Hausdurchsuchung bei Fatzekatz nicht als illegale Aktion oder Übergriff werten.

      • staseve schreibt:

        Es werden jeden Tag mehr die sich uns anschliessen und es werden auch jeden Tag mehr Unternehmer die die Wahrheit erkennen.

    • Selbstverwalter schreibt:

      Der Benutzernamen-Plagiateur gibt sich vollends der Blöße seiner eigenen Lächerlichkeit.

      Da capo !

      Du bist der beste Beweis, wie richtig wir liegen ! Quatsch Dich weiter um Kopf und Kragen, gekauftes Subjekt ! :mrgreen:

    • wei schreibt:

      meine Güte-was gibts denn hier für Spinner
      Die Mafia kommt auch ohne zu fragen-das GG passt nicht in die Demokratie -das ist das ganze Geheimnis

      • Selbstverwalter schreibt:

        @wei :

        Exzellent ! Mitten ins Schwarze ! Die agieren letztlich auf Niveau der Mafia ! Statt Geldeintreiber nennen die das lediglich “Gerichtsvollzieher”. Darüber hinaus agieren die nach “Justizbeitreibungsordnung” aus der NS-Zeit (Jahr 1937, soweit erinnerlich)……….entgegen SHAEF-Gesetz Nr. 1 und sinngemäßer Übernahme dessen in deren Grundgesetz unter Art. 139.

        DIE machen wirklich alles frei Schnauze und so “rechstsstaatlich” wie bei George Orwells “1984″..

    • wei schreibt:

      nee,aber dann können nach deutschem Recht für jede kleine Schreibstubenhilfe 10 Jahre Zuchthaus winken-und Zuchthaus ist was anderes als Gefängnis

      • selbstvervvalter schreibt:

        @wei, Du lebst in der Vergangenheit!
        In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Zuchthausstrafe im Rahmen der Großen Strafrechtsreform durch das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 abgeschafft.
        1969! Also lange vor 1990.
        Es gibt auch keine Zuchthäuser mehr, weil die Zwangsarbeit gegen das Grundgesetz, also die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstößt.

      • Selbstverwalter schreibt:

        @Namens-Plagiateur :

        “wei” redet vom deutschen Recht und nicht vom Bundselhausen – “Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft” (Zitat : Carlo Schmid, “Vater des Grundgesetzes” über das Grundgesetz in seiner Rede 08.09.1948), was kein “deutsches Recht”, sondern ein kastriertes BUNDSEL-”Recht” ist…… Guten Morgen, der Herr…….

  16. wei schreibt:

    mal für alle: es gibt keine Orginale Beschlüsse oder Urteile, sondern es gibt nur die Urschrift,daraus folgt die Abschrift der Urschrift und auf verlangen die Ausfertigung von der Urschrift.Wenn eine Ausfertigung nicht wie die Urschrift aussieht ist es keine Abschrift der Urschrift.Die Richterunterschrift ist insgesamt zwingend notwendig, das kürzel “gez” ist ein Begriff aus der Wirtschaft und bedeutet die Vervielfältigung der Anweisung für mehrere Mitarbeiter,wobei die Anweisung bei der Sekretärin einmal vom Chef unterschrieben vor liegt.

    Fazit : das Urteil oder der Beschluss ist nicht unterschrieben wenn es nicht unterschrieben ist.Was in den Gerichtsakten liegt ist völlig unerheblich

    • staseve schreibt:

      ja wir wissen das alle dass sich die Bundesrepublik an Deutsches staatliches Recht nicht hält aber helfen Sie mit die andeen aufzuklären die es nicht wissen!

    • selbstvervvalter schreibt:

      Wenn eine Ausfertigung nicht wie die Urschrift aussieht ist es keine Abschrift der Urschrift.Die Richterunterschrift ist insgesamt zwingend notwendig,

      wei, haltloses Geschwätz hat in der Juristerei noch niemanden vorwärts gebracht. Im Jurastudium fällt wenigstens in jeder zweiten Vorlesung der Satz “Ein blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsauslegung.
      Also schauen wir doch in das Beurkundungsgesetz (BeurkG):
      blockquote>§ 49 Form der Ausfertigung
      (1) Die Ausfertigung besteht in einer Abschrift der Urschrift, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist. Sie soll in der Überschrift als Ausfertigung bezeichnet sein.
      Zusammen mit dem bereits zitierten § 317 Abs. 4 ZPO:

      (4) Die Ausfertigung und Auszüge der Urteile sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.

      ist doch jedem der am Rechtsverkehr professionell beteiligt ist klar, was wie unterschrieben werden muß.
      Ist denn das so schwer, einen gesetzestext konzentriert zu lesen?

      • Selbstverwalter schreibt:

        Tja, bei Euch steht immer sowas wie “Beglaubigt – JustizANGESTELLTE als (!!!!) Urkundsbeamtin”.

        Das sind die rechtsbeugerischen Feinheiten Eurer Staatssimulation :

        Man nehme also Irgendeine abhängig beschäftigte Aktenschubse ohne öffentlichen Glauben, ohne Bestallung als Beamte in amtsanmaßender Weise und ….*zack*…..läßt das “beglaubigen”. Am Ende ist die Tante noch eine 1-Euro-Jobberin oder die Putzfrau, der man zubrüllt : “Ey, BEGLAUBIGE mal, gibt auch nen Fünfer auf die Kralle”……… :mrgreen:

      • wei schreibt:

        selbstvverwalter, komm mir doch nicht mit ner halben Abschrift der Urschrift du Kartoffelprinz—wenn du das lesen nennst ,dann kannste stolz sein

    • jesiut schreibt:

      Sach ma, @wei, brabbelst Du immer, ohne dir mal wenigstens den thread mal durchzulesen? Ich hab’ doch weiter oben schon die höchstrichterliche Ansicht über das Thema gepostet:

      Eine Ausfertigung oder ein beglaubigter Abdruck eines Urteils oder eines Beschlusses muss nicht vom Richter unterschrieben werden. Es genügt, wenn die in den Akten befindliche Urschrift des Urteils oder des Beschlusses ordnungsgemäß unterzeichnet wird und die Ausfertigung bzw. der Abdruck erkennen lässt, dass das Original die Unterschrift des Richters trägt. Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614).

      Das Urteil ist gerade im Falle eines von Euch Vögeln ergangen. Voll auf die Schnauze gefallen mit der argumantation, das Urteil sei ja gar nicht unterschrieben gewesen.
      Über dem BFH steht nur noch das BVerfG und das wird auch nix anderes sagen. Is halt so!

      • Selbstverwalter schreibt:

        Der einzige der hier “brabbelt” bist selbst, JESUITEN-Legastheniker !

        Es gab von “wei” hier nicht einen Beitrag ohne Hand und Fuß. Der Mann weiß – im Gegensatz zu Dir Schmalspur-”Jurist” – von was er redet !

        So und nun Husch Husch zurück ins Körbchen………sonst schimpft noch die Mama !

      • wei schreibt:

        ja ja jesuit,haltloses Geschwätz,geht euch scheinbar an die Substanz ,oder ?—biste irgendwie Gender-Geschädigt mit der Frage über dem BFH steht nur noch das
        BverfG ?
        –das BverfG wird eh nichts sagen weils nur eine Überprüfungsinstanz für eventuelle verletzte Grundrechte ist-mehr nicht.

        Genau jesuit,ist halt so—

      • jesiut schreibt:

        biste irgendwie Gender-Geschädigt…

        Hast wohl wieder ein neues Fremdwort gelernt? Passt hier logisch aber irgendwie nicht. ergibt zumindest keinen Sinn, denn es heißtder Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht

        –das BverfG wird eh nichts sagen weils nur eine Überprüfungsinstanz für eventuelle verletzte Grundrechte ist-mehr nicht.

        Das stimmt gerade nicht. Es werden nicht nur die Grundrechte (Art. 1-19 GG) als Maßstab der Überprüfung herangezogen, sondern die gesamte Verfassung und sogar die verfassungsmäßige Ordnung (bei der auch ungeschriebenes Gesetz wie z.B. Gewohnheitsrecht eine Rolle spielen kann).

        Im Übrigen verabschiede ich mich jetzt,
        1. weil das blog bereits über 100 Beiträge hat.
        2. wei und Selbstverwalter ausweislich der nun einsetzenden Beleidigungen und den ausbleibenden Sachargumenten offensichtlich ihr Pulver verschossen haben und
        3. Ich heute auch mal wieder was Produktives arbeiten muß.
        Schönes Wochenende und Wiedersehen im nächsten blog.

Manche werden immer „dummdreister“!


Aus dem gleichen Umfeld („staatliche Selbstverwalter“) wie der verrückte Chemiker in Berlin kommt die folgende Ankündigung, die vermuten lässt, dass da ein paar Leute zu tief ins Glas mit dem Selbstgebrannten geschaut haben, denn das liest sich ganz schwer nach Methylalkohol-Vergiftungserscheinung.

Ich habe das mal mit den neuesten Kommentaren aktualisiert. Man kann deutlich erkennen, dass es da offensichtlich einige Personen zu geben scheint, bei denen die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt wohl die beste Möglichkeit wäre, den Rest der Menschheit vor so einem Schwachsinn zu bewahren!

Der letzte Kommentar (ganz unten) ist sozusagen auch der Abschlusspunkt der ganzen Geschichte, denn da wird in der juristischen Beziehung nichts mehr folgen, was auch nur die Andeutung einer möglichen Wahrscheinlichkeit zulassen könnte, dass deren Blödsinn jemals verwirklicht werden kann.

Aber was soll man von Leuten, die sich in DEUTSCHEM Recht schon nicht auskennen, verlangen, sich auch nur andeutungsweise mit internationalem Recht auszukennen…

Staatliche Selbstverwaltungen gründen Minderheitenstaat Freies Deutschland – Registration bei den Vereinten Nationen

Veröffentlicht am 10. Mai 2012 by 

Leipzig, 10. Mai 2012. Anlässlich des historischen Datums 8./9. Mai – dem Tag der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht gegenüber den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs vor 67 Jahren – hat die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) den neugegründeten und vorübergehenden Minderheitenstaat Freies Deutschland (FD) bei den Vereinten Nationen (UN) angemeldet und registrieren lassen.

In einem Schreiben an UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon teilt der Kommissarische Präsident Peter Frühwald mit, dass damit den Beschlüssen und Forderungen der Potsdamer Konferenz von August 1945 Rechnung getragen wird. Der neue Staat basiert unter anderen auf den Prinzipien des Völkerrechts und der Menschenrechte. Seine Existenz ergibt sich aus dem Tatbestand, dass am 23. Mai 1945 der ursprüngliche deutsche Staat in den Status der Handlungsunfähigkeit versetzt worden ist. Um diesen bis in die Gegenwart reichenden inakzeptablen Zustand aufzuheben, haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche Personen und Personengruppen der UN-Resolution 56/83 vom 28. Januar 2002 bedient und ihre Staatliche Selbstverwaltung erklärt. Vor knapp zwei Jahren – im November 2010 – bildeten sie in Leipzig die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (ARGE StaSeVe), um ihre Aktivitäten zu bündeln und zu koordinieren.

Das an Generalsekretär Ban Ki-Moon gesandte Dokument, das weiterhin an die Mitglieder des UN-Sicherheitsrats, die in Deutschland akkreditierten ausländischen Botschafter, den Internationalen Gerichtshof und den Internationalen Strafgerichtshof sowie die UNO-Einrichtungen in Wien und Genf übermittelt wurde, enthält den Antrag auf Aufnahme in die UNO. Darin wird die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, das nach dem Inkraftreten einer solchen Mitgliedschaft, zügig Verhandlungen zu den Staaten aufgenommen werden, mit denen bislang kein Friedensvertrag geschlossen wurde. Gleichfalls soll eine neue Verfassung für Deutschland entworfen, diskutiert und vom Volk verabschiedet werden.
Dies soll in freier, offener und voller Selbstbestimmung geschehen.

In dem Schreiben heißt es wörtlich: “Die Alliierten Siegermächte haben am 29.09.1990 durch den 2plus4-Vertrag Deutschland in den Grenzen von 1937 freigegeben – durch ein Postliminium im Artikel 7 dieses Vertrages. Da der 2plus4-Vertrag kein Friedensvertrag ist, streben wir momentan als Minderheit aber bei entsprechender Mehrheit unverzügliche Friedensverhandlungen an, um nach 67 Jahren einen Schluss-Strich unter den 2. Weltkrieg setzen zu können.”

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Über staseve

Die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen wurde am 06. November 2010 gegründet.

135 Antworten zu Staatliche Selbstverwaltungen gründen Minderheitenstaat Freies Deutschland – Registration bei den Vereinten Nationen

  1. CHAD schreibt:

    Einen “neuen” Deutschen Staat in den Grenzen von 1937 … ? und den Artikel 146 GG wollen Sie auch mit umsetzen ? damit der neue Superstaat Vereinigte-Staaten-von-Europa entstehen kann … und der Lissabonvertrag nicht mehr schwebend sondern geltend wird.

    • supibubi schreibt:

      Was nen Quatsch,endlich eine Heimat ,Rechtssicherheit und Gerechtigkeit.Nicht mit Merkel und co verwechseln gell,Klasse STASEVE weiter so

    • Schmidt aus Weißwasser schreibt:

      Man bist DU blöd?

      • Jesuit schreibt:

        Denfinitv ist ER nicht blöd, denn Recht hat er.
        WR-”Verfassung” ist Besatzungsrecht, verleiht dem diktierten Versailler Friedens-”Vertrag” Rechtskraft und liefert damit die Rechtsgrundlage für die Versklavung der Deutschen bis heute. – Ein typisches trojanisches Pferd was der Peter da für uns aufgestellt hat. – Aber das versteht nur, wer bereit ist, ein bisschen tiefer zu graben und nicht gleich dem erstbesten Heilsbringer hinterher läuft.
        Wenn die Deutschen wirklich frei sein wollen, müssen sie den Hebel früher ansetzen.

        Zum ständigen “Völkerrecht”-Geschwafel vom Frühwald empfehle ich mal das aktuelle Conrebbi-Video: “Völkerrecht? – Nein Danke!”
        https://www.youtube.com/watch?v=QX8mXpBdHOw&feature=g-user-u

      • Schokolade schreibt:

        Ja, ist er ! Aber nicht nur er !

  2. frankgerloff schreibt:

    bravo … klasse peter..

  3. antiBRD schreibt:

    sorry aber in meinen augen dreht ihr jetzt völlig ab!!!!!
    grenzen von 1937 gehen uns nichts an! ihr wollt versailles legitimiert haben?!?!?!? das ist vaterlandsverrat den ihr begeht!
    ihr wollt euch zu etwas bekennen obwohl versailles euch zur sache macht??!?!??!?!?
    ich frag mal meine tasse ob sie sich auch selbstverwalten möchte! ;-)
    das schlimme ist ja noch das verzweifelte deutsche euch noch glauben schenken und ihr sie mit in den abrund zieht!

    • supibubi schreibt:

      Vaterlandsverrat?weil es das ziel ist das Vaterland wieder herzustellen?da komme ich nicht wirklich mit.Unser Vaterland ist seit fast genau 67 jahren von Hochverrätern besetzt,Das ist Vaterlandsverrat……………….nicnt mehr und weniger.Früher stand auf so etwas drakonische Strafen mal so nebenbei erwähnt.Jedes Volk hat das Recht auf eine Heimat,Uns wird dieses Recht seit Kriegsende verweigert indem wir fremdverwaltet werden gegen unseren Willen.Wir werden ausgepresst,unsere Sprache und Kultur wird vernichtet.Die Menschen die sich dagegen wehren und Initiative ergreifen sollen Vaterlandsverräter sein???

  4. haunebu7 schreibt:

    Reblogged this on Haunebu7’s Blog.

  5. Norens schreibt:

    Seine Existenz ergibt sich aus dem Tatbestand, dass am 23. Mai 1945 der ursprüngliche deutsche Staat in den Status der Handlungsunfähigkeit versetzt worden ist.

    Und seit 1990 gibt es mit der wiedervereinigten Bundesrepublik wieder einen voll handlungsfähigen, international anerkannten deutschen Staat, der für Deutschland als Ganzes sprechen darf.

    Da der 2plus4-Vertrag kein Friedensvertrag ist, streben wir momentan als Minderheit aber bei entsprechender Mehrheit unverzügliche Friedensverhandlungen an, um nach 67 Jahren einen Schluss-Strich unter den 2. Weltkrieg setzen zu können.

    Der 2+4-Vertrag erhebt auch nicht den Anspruch, ein Friedensvertrag zu sein. Er sollte die Dinge regeln, die 1990 noch nicht geregelt waren.
    Der Kriegszustand wurde von den vier Mächten bereits in den 50er-Jahren beendet (siehe bspw. die entsprechende Erklärung des US-Präsidenten). Diese Erklärung waren einseitig (es waren keine Verträge) und wurden ausdrücklich gegenüber Deutschland ausgesprochen.

    • Rote Socke schreibt:

      Du willst diesen Verknallten doch nicht etwa mit Vernunft und Fakten kommen, Norens? Solch Unsinn kommt raus, wenn Menschen nichts Vernünftiges haben, um sich mit zu beschäftigen, ne Frau, z.B., oder ne Datsche.

  6. Merowinger44 schreibt:

    Ich bin einfach nur noch sprachlos, ich kann es nicht fassen.
    Ist das wirklich damit gemeint, dass auf diese Weise der Lissabonvertrag umgesetzt wird??
    Na denn, gute Nacht zusammen. Fehlt nur noch der passende Führer………

    • staseve schreibt:

      Der Lissabonvertrag ist sowieso nach Völkerrecht nicht in Kraft er hätte von 27 Staaten ratifiziert werden müssen. Er ist aber nur von 25 Staaten und zwei Treuhandverwaltungen unterschrieben worden. Somit könnte er nur in Kraft treten, wenn das deutsche und das österreichische Volk irgendwann zustimmen würden. Bis dahin schwebt er in der Nichtigkeit auch wenn nach ihm gearbeitet wird in der EU.

  7. supibubi schreibt:

    Wie kaputt muss man im Hirn sein um von der Proklamation des Freien Deutschland auf den Vertrag von Lissabon kommt?da gibts doch keinerlei Berührungspunkte

    • frankgerloff schreibt:

      Wir brauchen nicht so fort zu leben, wie wir gestern gelebt haben. Macht Euch nur von dieser Anschauung los und tausend Möglichkeiten laden uns zu neuem Leben ein. Christian Morgenstern

  8. Pingback: Manche werden immer “dummdreister”! | Fundstücke aus der Kramkiste der Weltgeschichte
  9. DET schreibt:

    An Norens:
    Vergesse bitte nicht das Deutschland bei der UNO als Feindstaat gemäß
    Artikel 53 und 107 betrachtet wird.
    Und:
    Präsident Truman hat im Namen der UNITED STATES CORPORATION gesprochen.
    Das sind nicht die United States of Amerika!
    Diesen Unterschied realisieren sogar die meißten US Amerikaner nicht,
    dank ihrer freien Medien.

    • Norens schreibt:

      Vergesse bitte nicht das Deutschland bei der UNO als Feindstaat gemäß
      Artikel 53 und 107 betrachtet wird.

      Die UN-Generalversammlung hat die Feindstaatenklausel in einerResolution von 1995 für ungültig erklärt.

      Präsident Truman hat im Namen der UNITED STATES CORPORATION gesprochen.

      Das geht aus der Erklärung nicht hervor.

      • heppe schreibt:

        Obsolet ist in Vergessenheit geraten und nicht Ungültig …

      • Norens schreibt:

        Obsolet ist in Vergessenheit geraten und nicht Ungültig …

        Es steht mehr für veraltet und überholt. Ich hätte es vielleicht anders ausdrücken sollen, die UN-Generalversammlung hat diese Klausel als nicht mehr zeitgemäß beurteilt und zum Ausdruck gebracht, dass diese nicht mehr angewendet werden muss.

      • heppe schreibt:

        Und trotzdem ist Obsolet nicht außer Kraft.

      • Jesuit schreibt:

        “…Recognizing that, having regard to the substantial changes that have
        taken place in the world, the “enemy State” clauses in Articles 53, 77 and 107
        of the Charter of the United Nations have become obsolete, …”

        …und wer bewahrt uns davor, das “substantial changes will take place in the world”, the “enemy State” clauses became auf einmal nicht mehr so obsolete ???

  10. Kleiner Grauer schreibt:

    Durch die Bundesrechtsbereinigungsgesetze wurde das Potsdamer Abkommen wieder eingesetzt.
    Und genau da setzt Staseve an.
    Jetzt stehen wir schon mit beiden Beinen in der Tür.
    Kein Lissabon, auch ein Maastricht-Vertrag wurde von einen D-Buprä unterschrieben!
    Den Unterschied zwischen unterzeichnet und unterschrieben muß ich ja wohl nicht erklären.
    In der BR wird so getan als wäre unter…bzw. unter…!
    Hier herrscht die große VeraXXXng!
    Einen Kriegszustand beendet man mit den Kriegsführenden Seiten, durch Vertrag!
    Das geschieht niemals mit über oder durch eine Erklärung!
    Erklärungrn sind Luftnummern!
    Die Staatsgründung kann nur zwingend auf das ganze Gebiet erfolgen, einen Dieb bestraft man auch nicht nur an den Händen.

    • Norens schreibt:

      Einen Kriegszustand beendet man mit den Kriegsführenden Seiten, durch Vertrag!
      Das geschieht niemals mit über oder durch eine Erklärung!
      Erklärungrn sind Luftnummern!

      Wer sagt das?
      Das Völkerrecht kennt da auch andere Wege, siehe das Völkerrechts-Lehrbuch von Döring.

    • Viktor schreibt:

      Grauer, hast Du es auch bemerkt ? CHAD ist wieder da !
      “auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zu gewandt, laß uns dir zum guten dienen, Deutschland einig Mutterland ”
      Und für Dich persönlich lieber CHAD:
      “ja das Schreiben und das Lesen, ist nie mein Fach gewesen, von Kindesbeinen befaß ich mich mit Schweinen ”
      Gutes Nächtle !!!!!

      • Kleiner Grauer schreibt:

        Na, mal abwarten was er für einen Dienstplan hat.
        Wenn er das Wochenende sich die Grauen Zellen aus den Bols vernebelten Hirnzellen geschrieben hat, möchte er nicht vergessen, daß wir ihm zu ordentlich bezahlten Überstunden verholfen haben.

    • kairo schreibt:

      @Kleiner Grauer: “Durch die Bundesrechtsbereinigungsgesetze wurde das Potsdamer Abkommen wieder eingesetzt.”

      Das ist nun wirklich Unsinn, weil ja das Potsdamer Abkommen erstens gar kein völkerrechtlicher Vertrag war und zweitens kein Bundesrecht, über das der Bundestag hätte verfügen können.

    • kairo schreibt:

      @Kleiner Grauer:
      “Kein Lissabon, auch ein Maastricht-Vertrag wurde von einen D-Buprä unterschrieben!”

      Die Verträge selbst nicht, das wird gewöhnlich an die Regierung delegiert. Aber selbstverständlich wurden die Ratifikationsgesetze vom Bundespräsidenten unterschrieben.

      “Den Unterschied zwischen unterzeichnet und unterschrieben muß ich ja wohl nicht erklären.”

      Vielleicht doch. Sei so nett und klär mich auf.

  11. Aufmerk! schreibt:

    Um Menschenrechte geht es diesmal auch. Naja, eine weitere Anleihe vom ZDS/ZEB. Aber, wie ich das aus kritischer Sicht sehe, müsst Ihr euch wohl anstellen, da der ZDS/ZEB bisher wohl alles richtig machte. Nicht, dass ich jemanden zum Sieger küren möchte, da es mir persönlich um das deutsche Volk geht. Mir war nicht bewuß, dass jemand mehr als 24 Stunden und die Nacht dazu hat. Herr Frühwald, Sie sind jetzt Kommissarischer Präsident, Richter und Leiter einer Rechtsabteilung mit selbstverliehenen hoheitlich-staatlichen Rechten. Erstaunlich, aber wenn das abrupt jetzt so schnell geht, dann scheinen doch einige Felle davongeschwommen zu sein. Das sollten Sie nicht als persönlichen Angriff sehen, nur ich distanziere mich gerne von Leuten, die es von heute auf morgen mit der Brechstange wollen. Ich habe auch schon gelesen, dass ein weiterer Mitstreiter von Ihnen, mit dem hatten Sie schon letztens ein Spitzengespräch, nächten Monat eine Vollversammlung starten will. Zumindest glaube ich nicht erst seit gestern daran, dass wir uns in Absurdistan befinden.

  12. DET schreibt:

    An Norens:
    Wenn die Feindstaatenklausel 1995 für ungültig erklärt wurde,
    warum ist sie dann noch drin?

    http://www.un.org/en/documents/charter/chapter8.shtml

    Und:
    Die UNITED STATES CORPORATION, für die Truman gesprochen hat,
    und deren Vorsitzender gegenwärtig Präsident Obama ist, unterliegt nicht
    der ursprünglichen Verfassung!
    Ebenso ist die Eidesformel des Präsidenten nur auf die VEREINIGTEN STAATEN
    ausgelegt und nicht auf die Vereinigten Staaten von Amerika.
    Mal googeln.

    Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied!

    Hier ein Link zur Geschichte und entsprechenden Urteilen:
    Ist hochinteressant.

    http://skipper810.wordpress.com/2010/10/13/a-message-from-the-interim-president-elect-tim-turner-given-to-the-newly-formed-government-of-the-republic-of-the-united-states-of-america%E2%80%A6/

    • Norens schreibt:

      Wenn die Feindstaatenklausel 1995 für ungültig erklärt wurde,
      warum ist sie dann noch drin?

      Die UN-Generalversammlung (d.h. alle Mitgliedsstaaten) hat mit der Resolution zum Ausdruck gebracht, dass diese Klausel nicht mehr zeitgemäß ist und deswegen nicht mehr angewendet werden muss. Dass sie noch nicht aus der Charta gestrichen wurde, hat ganz einfach den Grund, dass es schwierig ist, einen Vertrag für 193 Mitgliedsstaaten zu überarbeiten. Da will jeder mitreden. Aber durch die Resolution hat man eben gezeigt, dass die Klausel nicht mehr angewendet werden muss.
      Außerdem: Wenn Deutschland wirklich ein Feindstaat ist, wieso hat man es dann in die UNO aufgenommen und sogar zum nichtständigen Sicherheitsrat-Mitglied gewählt? Weiterhin ist Deutschland zusammen mit seinen ehemaligen Feinden der Mitglied NATO, was einen Krieg ausschließt.

      Die UNITED STATES CORPORATION, für die Truman gesprochen hat,
      und deren Vorsitzender gegenwärtig Präsident Obama ist, unterliegt nicht
      der ursprünglichen Verfassung!

      Wieso?

      Ebenso ist die Eidesformel des Präsidenten nur auf die VEREINIGTEN STAATEN
      ausgelegt und nicht auf die Vereinigten Staaten von Amerika.

      Und was ist da bitte der Unterschied? Ein Staat kann sich intern nennen, wie er möchte.

  13. Liselotte schreibt:

    Kommissarische Präsident Peter Frühwald
    respekt: der mann bringt es zu was und uno mitglied will er auch noch werden.
    schade das er nicht mehr papst werden kann denn 2 bayern nacheinander wird nicht gehen
    aber moment mal ist ein franke eigentlich ein richtiger bayer.

    sorry peter
    aber das mußte mal gesagt werden

  14. Bekennender Reichsbürger schreibt:

    Zunächst erst einmal an seine Excellenzen Peter und Birgit meinen aller herzlichsten Glückwunsch.

    Möge der Staat Freies Deutschland sehr, sehr bald 60.000.000 Einwohner haben,
    also Glück auf.

    Danke, für diesen Schritt, lassen wir uns von niemanden beirren, machen wir weiter und kämpfen wir für den Erhalt des Friedensvertrages und damit die wahre Freiheit unseres vaterlandes – dem Deutschen Reich.

    Da fällt mir ein, dann habe ich ab sofort ja zwei Staatsbürgerschaften, aber doppelt hält besser.
    Ich habe dann die Staatsbürgerschaften zum Staat Deutsches Reich und eben auch die Staatsangehörigkeit zum Staat Freies Deutschland.

    Hoffentlich steht die noch existierende NICHTREGIERUNGsorganisation BR in oder von und nicht Deutschland bald im Geschichtsbuch! Aber seit Euch sicher – diese Seiten reiße ich aus dem Geschichtsbuch und spül sie runter, im Klo.

    Ein Staat der Staatenliste hat doch eigentlich höhere Rechte als so eine NRO, müßten die dann nicht die Finanzhohheit eigentlich abtreten? Wie gesagt, hoffentlich bald!

  15. der neue mai schreibt:

    an diejenigen die ihre tasse befragen und ganz komische kräuter zu sich nehmen sei gesagt das einmal das netz zu befragen nach der adressehttp://www.volkerschoene.de und die seite http://www.natuerlicheperson.de dort den abschnitt der bundeswehr und polizeigewerkschaft sachsen volker schoene lesen.dann werdet ihr alle sehen das auch in diesen reihen der missmut dieser gesellschaftsform die uns im moment “regiert” herscht.jetzt ist es an der zeit mit ihnen in kontakt zu treten um eine masse in der bevölkerung zu bewegen.ich kann aus erfahrung sagen das schon einige nur auf ein zeichen warten.also los jetzt

  16. Andy schreibt:

    Bitte schoen, was sagt der Jesuitengeneral und Pabst dazu, die sich seit 500 Jahren auf die Fahne geschrieben haben das Ketzerland und Volk auszubluten und dazu kraeftig beigetragen haben uns in zwei Weltkriege zu verwickeln, um die anderen gar nicht zu erwaehnen ?
    Muss man sich einer Organisation anschliessen die ueber ihre Mitglieder keinerlei Anzeichen in den letzten 67 Jahren gezeigt hat einen Frieden mit dem Deutschen Volk zu schliessen ?

  17. Heiner Lohmann schreibt:

    Ich mache mit, weil mir der Friedensvertrag am Herzen liegt und es sehr gute Menschen in dieser Arbeitsgemeinschaft gibt. Es liegt an jedem einzelnen, nicht allein an der Führung, wie wir Deutsche und Weltbewohner insgesamt unsere Zukunft erhalten.

  18. Michael Geyer schreibt:

    Es stellen sich mir mehrere Fragen. Einerseits ist mir nicht bekannt, was denn ein “Minderheitenstaat” sein soll?
    Andererseits frage ich mich, welche Friedensverhandlungen aufgenommen werden sollen. Der Frieden ist de jure seit 1955 hergestellt. Ein Frieden wurde via Einseitiger Akte (ein völkerrechtliches Instrument) bereits hergestellt. Oder ist der Selbstverwalter-Administration trotz beständiger Heranziehung des Völkerrechts nicht die basalen Elemente dessen nicht bekannt? Dabei entscheidend ist auch die völkerrechtliche Praxis, wie zum Beispiel der Handel, Diplomatie und Einbindung in multilaterale Organisationen.
    Am interessantesten finde ich die Frage, wie bzw. ob denn die Vereinten Nationen überhaupt reagiert haben.

  19. Kathrin Kuhn schreibt:

    Na das wurde er auch langsam Zeit… und nur 32 Kommentare (darunter einige von uns) sprechen ihre eigene Sprache: “DEN BRD/BND-Schergen geht der Arsch auf Grundeis!!!” Ich hoffe, sie erkennen langsam, dass ihre RESTLOSE Ausrottung bevorsteht… EINFACH GEIL PETER!!!!

    • heppe schreibt:

      Mach mal etwas langsam mit dem Wort Ausrottung .. das könnte gerade dir am Ende noch das Genick brechen.

      • Kathrin Kuhn schreibt:

        @heppe, mein Schatz…. Mir das Genick zu brechen, haben schon ganz andere versucht. Und mich dadurch gestärkt. Und den Begriff “Ausrottung” werde ich auch nicht berichtigen. Es ist höchste Zeit, dass die Unsitten, Menschen- und Völkerrechtsverletzungen und das gesamte korrupte, rechtsbeugende und marode System ENDLICH ausgerottet wird. PUNKT!

      • heppe schreibt:

        Und du bist der Ansicht das es EUCH gegeben ist Mielkes Erbe anzutreten?

      • schweinestaat schreibt:

        heppe für Volks- und Hochverräter, also für Handlanger eines totalitären Verbrecherregimes darf es nur ein Lösung geben und zwar die Endlösung, ab durch den Kamin bei Westwind.

    • Michael Geyer schreibt:

      Wenn das die Sprache Ihres Projektes ist, werte Frau Kuhn, bin ich beruhigt, dass vermeintliche Erfolge nichts weiter als selbstgefälliges und ergebnisloses Schulterstreicheln ist. Warum sollte Gegnern Ihrer Weltanschauung der “Arsch auf Grundeis gehen”? Weil wieder einmal die Bürokratie einer internationalen Organisation nutzlos befeuert wird, da man papier abheften oder im Papierkorb deponieren muss?

    • Norens schreibt:

      Kein Kunststück, wenn jeder Beitrag von Herrn Frühwald persönlich erst freigeschaltet werden muss.

    • Aufmerk! schreibt:

      “Ich hoffe, sie erkennen langsam, dass ihre RESTLOSE Ausrottung bevorsteht…”

      Solche Formulierungen sind absolut destruktiv. Ich sehe das System auch gerne schon gestern aufgelöst, dennoch sollte man solcherlei Kampfgeschrei vermeiden.

      Was ich insgesamt davon halte, habe ich bereits in einem vorigen Post dargestellt. Ich für mein dafürhalten, konzentriere mich bereits auf das danach. Mit danach meine ich nach einem Knall, der sich wortwörtlich gewaschen hat. Alles, muss sich ändern und da verweise ich gerne auf die Wissensmanufaktur mit ihrem Plan B.

  20. DET schreibt:

    An Norens:
    Das ein Staat sich intern nennen kann, wie er will, da stimme ich Dir zu.
    Nur: Dazu muss es erst einmal ein Staat sein.
    Hier ein kleiner Auszug aus der US- Amerikanischen Geschichte,
    um den Unterschied zu erläutern: (ich habe es selbst übersetzt, falls es an einigen
    Stellen etwas holprig klingt ; ist aus meinem letzten Link)

    Die Vereinigten Staaten existieren in 2 Formen:
    1. Die ursprünglichen Vereingten Staaten bestanden bis 1860,
    in einer Ansammlung von souveränen Republiken in der Union.
    Die föderale Regierung arbeitete unter der ursprünglichen Verfassung.
    Die föderale Regierung kontrollierte nicht den Staat und hatte sehr
    wenig Autorität.

    2. Die ursprünglichen Vereingten Staaten wurden bemächtigt von einer separaten
    und anderen UNITED STATES, gebildet 1871, welche nur das Gebiet von Columbia
    kontrollierte und welche aktuell eine CORPORATION (Unternehmen) ist und als die
    gegenwärtige Regierung fungiert.
    Diese UNITED STATES CORPORATION arbeitet mehr unter Firmen/Handels/öffentliches
    Recht als unter üblichem privatem Recht.

    Die ursprüngliche Verfassung war niemals aufgehoben. Sie wurde einfach nicht mehr seit 1871 benutzt. Sie ist noch bis zum heutigen Tag in Kraft.

    Dieser Fakt wurde durch den Obersten Gerichtshof, Richter Marshall Harlan, klargestellt,
    (Downes v. Bidwell 182 USA 244 1901)

    • Norens schreibt:

      2. Die ursprünglichen Vereingten Staaten wurden bemächtigt von einer separaten
      und anderen UNITED STATES, gebildet 1871, welche nur das Gebiet von Columbia
      kontrollierte und welche aktuell eine CORPORATION (Unternehmen) ist und als die
      gegenwärtige Regierung fungiert.
      Diese UNITED STATES CORPORATION arbeitet mehr unter Firmen/Handels/öffentliches
      Recht als unter üblichem privatem Recht.

      Zunächst mal hat das Wort “corporation” neben “Unternehmen” mehrere Bedeutungen, z.B. “Gemeinschaft”, “Gesellschaft” oder “Gemeinde”.
      Dann beziehst du dich wahrscheinlich auf den Organic Act von 1871, der dem Washington DC (nicht Columbia) eine eigene Regierung bekam, die von der US-Regierung jedoch verschieden ist und 1874 wieder aufgelöst wurde.

    • kairo schreibt:

      @DET: “Die ursprüngliche Verfassung war niemals aufgehoben. Sie wurde einfach nicht mehr seit 1871 benutzt. Sie ist noch bis zum heutigen Tag in Kraft.

      Dieser Fakt wurde durch den Obersten Gerichtshof, Richter Marshall Harlan, klargestellt,
      (Downes v. Bidwell 182 USA 244 1901)”

      Die Verfassung von 1787 wurde nie aufgehoben, und sie wird bis heute benutzt (auch wenn sie verschiedentlich geändert wurde). Hätte sonst Richter Harlan im Jahre 1901 danach urteilen können, wenn wie seit 1871 nicht mehr benutzt worden wäre?

      In dem zitierten Fall ging es darum, ob sie auch in Gebieten wie Puerto Rico gilt, die nicht zu den (heute) 50 Staaten gehören. Die Gültigkeit im eigentlichen Gebiet der USA stand nie zur Diskussion.

      • Selbstverwalter schreibt:

        USA ?

        Den Staat oder die Firma mit Sitz in Washington D.C. ?

        Anmerkung : Den besonderen Status von “D.C.” setze ich bei dieser Frage als bekannt voraus !

      • Norens schreibt:

        Den Staat oder die Firma mit Sitz in Washington D.C. ?

        Ich hatte weiter oben schon geschrieben, dass “corporation” nicht nur Firma bedeutet und dass Washington damals eine eigene Regierung bekam. 3 Jahre später wurde diese Regierung wieder aufgelöst und Washington direkt dem Kongress unterstellt.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Die USA ist ein Nebenkriegsschauplatz, dessen Erörterung hier nicht in den Diskussionsstrang gehört. Nebelkerzen und Ablenkungsmanöver um vom Diskussionsgegenstand – siehe Überschrift – abzulenken !

        Zum Thema USA wird Herr Frühwald sicherlich noch einen anderen Strang aufmachen und einen weiteren im Direktvergleich der gegenwärtigen Situation in Deutschland.

        Meine feste Überzeugung !

      • kairo schreibt:

        Der Sonderstatus des District of Columbia besteht darin, dass er zu keinem Staat gehört, sondern der Bundesregierung direkt untersteht. Ansonsten gilt dort die Verfassung der USA genau wie im ganzen übrigen Land. Oder warum sonst sitzt der Supreme Court gerade da?

  21. heppe schreibt:

    Abzuklären wäre dann noch auf welchen Rechtsgrundlagen sich dieser Minderheitenstaat gründete. Sprich:
    Staatsvolk
    Staatsgebiet
    Staatsverfassung
    Simulationsverdacht, Conrebbi hat das in seinem Video auf den Punkt gebracht, und dies entspricht auch meiner zu Zahlreichen Einträgen gemachte Bemerkung zur UN Res. 56/83 Art 10
    Feindliche Übernahme aus den eigenen Reihen wird als Völkerrechtlicher Akt angesehen. Kannst du Veröffentlichen oder es auch bleiben lassen – denn auf meinem Blog wird es so Veröffentlicht.

  22. Andy schreibt:

    @Norens
    Fuer mich ist es ein Raetsel wie man aus dem Text -Resolution von 1995- herauslesen kann, das die Feindstaatenklauseln aufgehoben sein sollen.
    Die haben dort doch nur zur Kenntnis genommen, was das special committee in Bezug auf die Feindstaatenklauseln vorgeschlagen hat.
    Ausserdem passt dieser Passus wohl kaum in die Aufhebung der Feindstaatenklauseln gegen den Kriegsgegner Deutsches Reich:
    “Noting that the States to which those clauses were directed are Members
    of the United Nations and represent a valuable asset in all the endeavours of
    the Organization “.
    Etwas mehr Vorsicht beim Lesen von englischen Texten ist angebracht !

    Nebenbei, obsolete, Blacks law dictionary, seventh edition = no longer in general use, out of date,
    also nicht aufgehoben.

    • Norens schreibt:

      Ich habe weiter oben bereits erklärt, dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Die Resolution besagt, dass die Feindstaatenklausel nicht mehr zeitgemäß ist (also obsolet) und gelöscht werden soll:

      3. Expresses its intention to initiate the procedure set out in
      Article 108 of the Charter of the United Nations to amend the Charter, with
      prospective effect, by the deletion of the “enemy State” clauses from Articles
      53, 77 and 107 at its earliest appropriate future session;

      Zu deinen weiteren Anmerkungen:

      Ausserdem passt dieser Passus wohl kaum in die Aufhebung der Feindstaatenklauseln gegen den Kriegsgegner Deutsches Reich:
      “Noting that the States to which those clauses were directed are Members
      of the United Nations and represent a valuable asset in all the endeavours of
      the Organization “.

      Doch. Die mit dem Deutschen Reich identische Bundesrepublik (was international anerkannt ist) ist Mitglied der UNO.

    • kairo schreibt:

      Da steht deutlich zu lesen, dass die Vollversammlung dem Vorschlag des ILC, diese Klauseln zu streichen, zugestimmt hat, weil sie als nicht mehr zeitgemäß angesehen werden. Wirklich geschehen soll das bei einer generellen Überarbeitung der UN-Charta, von der allerdings noch keiner weiß, wann sie sein wird.

      Der von dir zitierte englische Text besagt, dass die Staaten, gegen die diese Klauseln einst gerichtet waren, inzwischen selbst hochgeschätzte Mitglieder der UN sind und ihre Ziele nach Kräften fördern. Also keine Feinde mehr sind, spätestens seit sie selbst Mitglieder der UN geworden sind.

      Lies die Klauseln übrigens mal durch. Da wird gar kein Staat namentlich genannt. Nach dem Buchstaben der UN-Charta dürfte Deutschland (oder Japan) heute selbst seine ehemaligen Kriegsgegner (so weit noch existent) als Feindstaaten betrachten und behandeln, falls die den Weltfrieden stören.

      • Rainhard schreibt:

        Hallo Heppe, Hallo alle anderen……..

        Ich bin Heil Froh das Peter und somit wir diesen Weg gehen wollen der jetzt Augenscheinlich beginnt. Es ist ander Zeit das umzusetzen was eigendlich allen aufrechten Menschen am Herzen liegt. Die 11. Feuerbachthese lautete ungefähr so: Viele Philosophen haben die Welt verschiedentlich Interpretiert, es kömmt aber darauf an sie zu verändern. Und das ist der Punkt. Das Verändern.
        Viele Institutionen, KRRs, ZEBs und so weiter und sofort, wollen das richtige – bestimmt – nur außer Interpretationen kommt da nix. Und die StaSeWe, tut Hautnah und Praktisch die Richtigen Schritte. Das ist klar das es da immer Zweifler gibt und geben wird. Auch gibt es immer die , die sagen wenn es geklappt hat: “Das haben wir ja schon immer gewusst und Gesagt”.
        Und Katrin, du hast Recht: Denen geht der Arsch auf Grundeis. Wenn die an den Laternen Hängen, hänge ich mich an deren Baumelnden Beinen, um das Leiden zu Verkürzen. Bin ich nicht ein wahrer Humanist??
        Denkt wie Ihr wollt. Die StaSeWe ist aus meiner Sicht der einzige und Richtige weg in die Richtige Richtung. Gruß: Rainhard

  23. Rainhard schreibt:

    Hallo Heppe, Hallo alle anderen……..

    Ich bin Heil Froh das Peter und somit wir diesen Weg gehen wollen der jetzt Augenscheinlich beginnt. Es ist ander Zeit das umzusetzen was eigendlich allen aufrechten Menschen am Herzen liegt. Die 11. Feuerbachthese lautete ungefähr so: Viele Philosophen haben die Welt verschiedentlich Interpretiert, es kömmt aber darauf an sie zu verändern. Und das ist der Punkt. Das Verändern.
    Viele Institutionen, KRRs, ZEBs und so weiter und sofort, wollen das richtige – bestimmt – nur außer Interpretationen kommt da nix. Und die StaSeWe, tut Hautnah und Praktisch die Richtigen Schritte. Das ist klar das es da immer Zweifler gibt und geben wird. Auch gibt es immer die , die sagen wenn es geklappt hat: “Das haben wir ja schon immer gewusst und Gesagt”.
    Und Katrin, du hast Recht: Denen geht der Arsch auf Grundeis. Wenn die an den Laternen Hängen, hänge ich mich an deren Baumelnden Beinen, um das Leiden zu Verkürzen. Bin ich nicht ein wahrer Humanist??
    Denkt wie Ihr wollt. Die StaSeWe ist aus meiner Sicht der einzige und Richtige weg in die Richtige Richtung. Gruß: Rainhard

  24. theokrates schreibt:

    @Alle….und täglich grüßt das Murmeltier!….da macht mal einer- (Frühwald)- was….und gleich gibts hundert andere dies besser wissen…..ne is schon klar…..is so in deutsch!—gartenverein, schützenverein, klümpkesclub….alles ist besser als das was im moment hier abgeht!!!—und ….nicht labern!!!—machen!—ich hab bis jetzt alles selbst gemacht,- inklusive klage beim icc!- die ist gerade raus,- schon hört man von zig leuten das der weg ja auch der falsche und sowieso alles scheiße ist!…..das einzigste was scheiße ist,- ist das doofe gelaber von leuten, die selbst den arsch nicht hochkriegen!—ich würd auch sofort pinoccio zum bundesaugust wählen,- hauptsache die verbrecher sind erstmal weg!–deshalb—frühwald—TOP!!!

  25. Alehopps schreibt:

    Alles was als Fakt dargestellt wir, muß auch öffentlich als solcher nachweisbar sein ,sonst ist es nichts als Makulatur! Wenn es zur Gründung eines Minderheitenstaates Freies Deutschlang eine Reaktion seitens der UN in Form einer Registrierung geben sollte, dann ist dies nur interessant und verbindlich, wenn dies per Urkunde dokumentiert ist. Hiermit ist Herr Frühwald also aufgefordert, dieses Dokument hier auf diese Seite zu stellen! So lange dieße Dinge nicht schwarz auf weiß belegt sind, ist alles nur Blabla, wie so vieles hier!

    • staseve schreibt:

      Sobald weitere Fakten vorliegen im juristischen Bereich werden wir das auch öffentlich machen. Das Volk hat ein recht auf eine offene transparente Politik und das machen wir auch in ordentlicher Form

      • Michael Geyer schreibt:

        Werter Herr Frühwald, derlei Ankündigungen haben Sie nun schon oft postuliert. Wann werden nun alle relevanten Dokumente online gestellt?

      • staseve schreibt:

        Wenn die Zeit reif ist!

      • Michael Geyer schreibt:

        Wann ist die Zeit denn jetzt reif? Verweigern Sie sich der Transparenz?

      • staseve schreibt:

        Geduld ist nicht Ihre Erfindung aber in der Ruhe liegt die Kraft

      • Michael Geyer schreibt:

        Herr Frühwald, nachdem Sie mich so auf die Folter spannen, können Sie doch nicht erwarten, dass ich mich gedulde. Vollmundige Ankündigungen recihen vielleicht Ihrer Gefolgschaft aus, aber wirkliche Strahlkraft entfaltet sich hier nicht…
        Weiterhin erwarte ich ebenfalls gespannt die Antwort auf andere gestellte Fragen. Oder muss ich da auch warten, bis die Geschichte vergessen habe?

      • staseve schreibt:

        Sie werden genaus Geduld haben müssen wie ich selbst

      • Michael Geyer schreibt:

        Also muss man Ihr Ansinnen wohl auf das bekannte Sprichwort: “Außer Spesen nichts gewesen” zusammenfassen?

      • staseve schreibt:

        Behalten Sie Ihren Glauben, weil wir lassen uns durch niemanden aus der Ruhe bringen und entscheiden wann es taktisch passt Dinge zu veröffentlichen oder hier auch darzustellen. Und wenn sind es ja unsere Spesen also auch sie werden die Geduld haben müssen wir ertragen Sie ja auch mit viel Geduld mit Ihren oft sachunkundigen Verwerfungen die Sie hier verbreiten unter dem Schein des Politwissens.

      • kairo schreibt:

        staseve hat überhaupt nichts auf der Hand, aber er will nicht, dass das alle merken.

      • staseve schreibt:

        Behalte Deinen Glauben weil Du hast ja den Auftrag dazu – wir lassen uns durch niemanden aus der Ruhe bringen und entscheiden wann es taktisch passt Dinge zu veröffentlichen oder hier auch darzustellen.

    • kairo schreibt:

      Staaten existieren rein faktisch. Es ist überhaupt nicht erforderlich, sie irgendwo zu registrieren, auch nicht bei den UN. Das wäre ein Verstoß gegen das Prinzip der Souveränität. Die Schweiz war lange genug nicht Mitglied der UN, und niemand hat behauptet, sie sei gar kein Staat gewesen.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Staaten existieren rein faktisch. Es ist überhaupt nicht erforderlich, sie irgendwo zu registrieren, auch nicht bei den UN. Das wäre ein Verstoß gegen das Prinzip der Souveränität.

        Na schön, KAIRO : Und welchen Staat hast Du gegründet, bzw. Dich unterworfen ?
        Oder kann sich hier jeder seinen Staat-Bauchladen nach eigenem Gusto selbst aufmachen, wie es ihm beliebt, so ganz frei Schnauze ?
        Findest Du nicht, daß solche Beiträge wie Deiner so ziemlich unter der Rubrik “Satire” oder “Kabarett” abzuhaken sind ? Ein Vorwurf, den Du Dir vorhalten mußt und weniger StaSeVe angesichts der Sichtung von Fakten ?

  26. Andy schreibt:

    @ Norens
    Also kein Unterschied zwischen Deutsches Reich, identische Bundesrepublik Deutschland und Deutschland, Kommentar ueberfluessig !
    @ Kairo
    Interessante Variante betreff ehemaliger Kriegsgegner, muesste man sich mal schlauer machen.

    • Selbstverwalter schreibt:

      NORENS ist völlig planlos und ahnungslos : Kein Problem, kann geändert werden.

      NORENS schreibt bewußt so : Na dann ist klar, weswegen………..

      HONI SOIT QUI MAL Y PENSE ! (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt)

  27. Kathrin Kuhn schreibt:

    @Rainhard, ich bin dabei, mich an deren Beine zu hängen und das wäre für mich der WIRKLICH EINZIGE GRUND, vorher noch ne Tonne zuzunehmen!!!!!!!

    • Rainhard schreibt:

      Hi Katrin

      Na, es ist doch einfach so. Alle, oder viele, besser gesagt, labern nur den absoluten Dünnschiss, alles ist ja sowieso scheiße und so weiter. Aber selber können jene nicht mal Freihändig aus dem Bus Gucken….. da bekommt man ja Magengeschwüre, wenn ich nicht soviel Moos afn Buckel hätte, und nicht son dickes Fell..Ha Ha …..

  28. Kathrin Kuhn schreibt:

    @theokrates…. Hab Dich vermisst und 100 Prozent für diese Aussage: “ich würd auch sofort pinoccio zum bundesaugust wählen,- hauptsache die verbrecher sind erstmal weg!–deshalb—frühwald—TOP!!!” GENAU SOOOOOOOOOOOOOOOO!!!!!!!

    • theokrates schreibt:

      @katrin……hab vieeeeel schreiberei gehabt und alles professionell wie ein buch – binden lassen—-kartonweise versand….in,- und ausland—presse—sind auch auszüge meiner icc-anzeige dabei.——viel arbei und geld investiert…..wär auch froh wenn peter was bewegen kann,- bin nach wie vor seit januar 2011 von bundesbütteln bedroht.- verstehe deshalb die ganzen affen nicht die nur rumlabern,- und stänkern.

  29. theokrates schreibt:

    @katrin—hab ein paar exemplare übrig behalten……man weis ja nie……wer noch eins haben will?

  30. theokrates schreibt:

    @staseve/Katrin—-war heute beim notar…..niesbrauch für eigentümer eintragen lassen…klappt!—RA schäfer hat recht!

  31. Regina schreibt:

    Für die die es noch immer nicht kapieren, hier das wahre Gesicht der BRi.D:

    Bau einer Stadt zum Training der Aufstandsbekämpfung durch Sonderkommandos der Bundeswehr

    Grösstes Übungszentrum in Europa entsteht auf Deutschlands drittgrösstem Truppenübungsplatz in Sachsen-Anhalt 40 km nördlich von Magdeburg in Erwartung des “kommenden Aufstandes”.

    Nach einer Anfrage der “Mitteldeutsche Zeitung” bei der Bundeswehr über die neue Nutzung des Truppenübungsplatzes Altmark in der Colbitz-Letzlinger Heide veröffentlichte das Blatt auf seiner Website am 9.Mai in dem Artikel “Angriff in Schnöggersburg” die Erläuterungen von Oberstleutnant Peter Makowski, der dazu Stellung nahm.

    Um möglichst realitätsnah Übungen zur Bekämpfung von Unruhen und Aufstände niederzuschlagen, die erwartungsgemäss nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in Ballungsgebieten beginnen (“Konflikte entstehen aber in urbanen Zentren”), wird für die Militärs eine menschenleere Geisterstadt mit 520 Gebäuden auf sechs Quadratkilometern für 100 Millionen Euro gebaut, die über Industrieanlagen, eine Anbindung an ein Stück fiktiver Autobahn und sogar über einen Flugplatz mit einer 1700 Meter langen Graspiste verfügt – denn Massenprotesten versuchen die zuständigen Behörden auch zunehmend aus der Luft unter Kontrolle zu bringen wie die Legitimationsbestrebungen zu Drohneneinsätzen oder Kampfjets (erste Ansätze im zivilen Bereich dazu findet man bei dem Tornadoeinsatz auf der Suche mit Wärmebildkameras nach einem vermissten Jungen – Video) zeigen.
    Hier weiter lesen: http://www.radio-utopie.de/2012/05/11/bau-einer-stadt-auf-sechs-quadratkilometer-zum-training-der-aufstandsbekampfung-durch-militar/#more-65234

  32. Selbstverwalter schreibt:

    Mit der Gründung eines “Minderheitenstaates” (sic ! – Ich frage mich, ob das eine Art Eingeständnis sein soll, das die autochthonen (“Bio”-)Deutschen bald Minderheit im eigenen Land sein SOLLEN, wie von Logenbrüdern , der “Atlantik-Brücke”, “CFR” und nebst ihrer bundes”DEUTSCH”-Diaspora geplant :evil: ) hat sich, meiner Auffassung nach, StaSeVe vom eigentlichen Ziel, nämlich der Wiederherstellung eines handlungsfähigen Deutschland (als “Deutsches Reich” terminus technicus !) abgekoppelt und mit dem Status Quo faktisch “gleichwertig” gestellt.

    Im Übrigen läuft StaSeVe mit solchen Vorhaben Gefahr, späterhin des Hochverrats bezichtigt und zu den bundes”DEUTSCH”-Satrapen der “BRD” dazugesellt zu werden, wenn Letztgenannte ihr “Nürnberg 2.0″ bekommen !

    Ich kann dies – ehrlich gesagt – alles nicht mehr nachvollziehen.

    Ich bleibe unverändert dabei :

    – (Rück-)Abwicklung der BRD-Besatzeragentur mit internationalem Friedensvertrag, was etwas anderes bedeutet, als eine bloße “2+4″-Mogelpackung.

    – Einberufung einer Nationalversammlung und Verabschiedung einer Verfassung auf Grundlagen der Geschichte (z.B. Paulskirchenverfassung, Reichsverfassung von 1871)

    – Verurteilung der Landes.- und Hochverräter (BRDisten, “EurokRATTEN”) nachdeutschem Recht.

    – Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs als einzigem (sic !) Staat in den Grenzen von 1937 bzw. 1914 in Mitteleuropa gem. Völkerrecht, also weder als “Minderheitenstaat” in einer Art Separatismus, wie ihn insbesondere ein gewisser KONRAD ADENAUER betrieben hat, noch in einer quasi Anerkennung des Status Quo.

    – Herstellung eines wahrhaft demokratischen, rechtsstaatlichen Gefüges, mit föderaler Struktur nach historischen, gewachsenen Regional”grenzen” und nicht nach “Länder”-Einteilung gem- heute noch gültiger SHAEF-Gesetze.
    Achtung der kulturellen Eigenheiten dieser Regionen und spezielle Förderung dieser.

    – Blockfreiheit, d.h. Austritt aus NATO und sog. “EU”, also auch ohne EURO, Wiedereinführung der Mark (unter Vermeidung der Bezeichnung “D-MARK”, was auch nur eine Besatzerwährung war !) mit Edelmetall-Deckung (Gold, Silber, Platin) und Deckung nach den Prinzipien der früheren RENTENMARK.

    – Abschaffung von “Schengen”, “Arbeitsnomadentum” und zuverlässige Dauerkontrolle aller Grenzübergänge. Wiedereinführung der Visapflicht für “Problemstaaten”, auch für zahlreiche europäische.

    – Schließung und Auflösung sämtlicher, landesfremder Stützpunkte und Basen zu Lasten des jeweiligen Landes. Abzug aller nichtdeutschen Truppen von deutschem Boden.

    – Verbot des Zinswuchers, Reglementierung der Banken und Wirtschaft unter der Prämisse, in erster Linie dem Deutschen Volk zu dienen und nicht der Hochfinanz zum Schaden des Deutschen Volks, ggf. Verstaatlichung dieser Einrichtungen.

    – Entschädigungslose Enteignung, Verurteilung und Bestrafung von Wirtschaftsverbrechern.

    – Wiedereinführung von Einfuhrzöllen, Beseitigung des “Freihandels” insoweit, als er zum Nachteil Deutschlands und der Arbeitsplätze in Deutschland bedeutet (“Protektionismus”)

    – Verbot des Importes bzw. Einführung hoher Strafzölle auf solche Waren, die auch vor Ort hergestellt werden könnten (Landwirtschaftl. und industrielle Produkte)

    – Rückabwicklung der “Multikultur”, dto. der sog. “doppelten Staatsbürgerschaften”, sowie Rückführung von nachweislichen Wirtschafsimmigranten und “Sozial”-Flüchtlingen.
    Sofortige Ausweisungen solcher Ausländer, die sich krimineller Taten schuldig gemacht haben inklusive lebenslangem Wiedereinreiseverbot ! Ohne Wenn und Aber !
    Sozialleistungen nur für Deutsche bzw. Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht.

    usw.

    Das sind, nach meinen Vorstellungen, essentielle Eckpunkte für ein wirklich freies Deutschland in der Zukunft !

  33. Exil-Franke schreibt:

    Guten Abend allerseits.

    Also.. um mich vorab zu “outen”: ich bin mit der gesamten Materie, die sie abhandeln,
    nur “in groben Zügen” betraut.. Und wirklich: besonders mit Gesetzestexten habe ich
    mich nicht befasst.

    Jedoch: Wenn ich dies alles hier lese, habe ich eigentlich nur einen Gedanken..
    Wie stark ist Ihre Organisation?

    Ist Ihnen wirklich bewußt, mit wem Sie sich anlegen? (..diese Familien spielen das
    Spiel bereits seit Jahrhunderten!)
    Denken Sie allen Ernstes, dass -falls Sie von der UN (wider meinem Erwarten)
    ernst genommen werden- Sie (jeder Einzelne von Ihnen) das überleben werden?
    (..ich denke dabei an: Herzinfarkte, Unfälle, simples “Verschwinden”..)

    ..mir fallen dabei, spontan, die Kennedy´s (John und Robert) ein, die -ordentlich gewählt
    und im Amt- Änderungen in Ihrem Land -mit breiter Unterstützung im Volk- durch-
    setzen wollten.. und dies nicht überlebten.

    Bevor Sie dies Dokument absenden – ..u.U. sollten Sie vorab erst große Mengen
    Ihrer Landsleute -um, und vor allem- hinter sich scharen.. Was dann allerdings
    auch den nächsten Krieg auf deutschem Boden zur Folge haben könnte.

    Generell: “Ja!” – ist diese Idee zu begrüssen.. aber (tut mir leid) “griechische
    Verhältnisse” wären dabei hilfreich (für die Unterstützung im Volk und für die
    “allgemeine Hektik”, die diese Pleite auslösen wird).

    Mit freundlichem Gruss

  34. Andy schreibt:

    @ Kairo -Feindstaatenklausel 53 und 107-
    Ehemalige Kriegsgegner des Deutschen Reiches evtl. als Feindstaaten zu betrachten trifft nach der Gruendungscharta nicht zu. Ganz eindeutig sind in den obigen Artikeln nur die Kriegsgegner des 2. Weltkrieges gemeint.
    Artikel 53 Absatz 2 : The term enemy state as used in paragraph 1 of this Article applies to any state which during the Second World War has been an enemy of any signatory of the present Charter.
    Artikel 107 : Nothing in the present Charter shall invalidate or preclude action, in relation to any state which during the Second World War has been an enemy of any signatory to the present Charter, taken or authorized as a result of that war by the Governments having responsibility for such action
    http://www.un.org/en/documents/charter/intro.shtml
    Nach meinem Verstaendnis erklaert sich jeder der dieser Organisation beitritt als Feindstaat der Kriegsgegner des 2. Weltkrieges.

    • kairo schreibt:

      “Ehemalige Kriegsgegner des Deutschen Reiches evtl. als Feindstaaten zu betrachten trifft nach der Gruendungscharta nicht zu. Ganz eindeutig sind in den obigen Artikeln nur die Kriegsgegner des 2. Weltkrieges gemeint.”

      In der Charta steht genau das drin, was in der Charta steht.

      “The term enemy state as used in paragraph 1 of this Article applies to any state which during the Second World War has been an enemy of any signatory of the present Charter.”

      Da Deutschland heute selbst Unterzeichner der UN-Charta ist, hat es das Recht, alle seine ehemaligen Kriegsgegner als Feindstaaten zu betrachten.

      Gewiss, 1945 waren damit Deutschland und Japan gemeint, aber seit diese Länder selbst Mitglied sind, liest sich das ein wenig anders.

      • Selbstverwalter schreibt:

        ….womit Du indirekt unterstellst DEUTSCHES REICH = “Bundesrepublik” in Deutschland !

        Das ist – nach einschlägigen Erkenntnissen – jedoch nicht der Fall ! Nicht nur nach dem berühmten “Bundes”-Grundgesetz-Urteil (fälschlich : “Bundesverfassungsgericht”) von 1973 (unanfechtbar, also mit Ewigkeitscharakter im Selbstverständnis !)

        Dann hätte die BRD auch einen Friedensvertrag aushandeln können. statt ein 2+4-Scheinfriedensvertrag, der aber keiner ist. (Siehe Aussagen des früheren “Bundes”-Außen HANS DIETRICH GENSCHER !)

        Vielen Dank für Deinen Beitrag, der meine grundsätzlichen Erkenntnisse bestätigt ! Wird – unabhängig davon – StaSeVe / Peter Frühwald und Mitstreiter genauso sehen !

      • Michael Geyer schreibt:

        Werter Selbstverwalter, der Zwei-plus-Vier Vertrag hat nichts mit Freidensverhandlungen zu schaffen. Diese wurden bereits abgeschlossen, weswegen man kein neues Vertragswerk dafür benötigte.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Wir brauchen keinen FRIEDENSVERTRAG ………. ja, iss klar, ne…….die Alliierten und die HLKO sind eine einzige Lüge ….. für Bundesrepublikanien wird wegen EMM-PUNKT-PleiteGEYER sogar das Gesetz der Schwerkraft außer Kraft gesetzt, weil er das so bestimmt …….. :mrgreen:

        Es sind bei “2+4″ – selbstkontrahierend zwischen Besatzern und ihren Vassallen, letztgenannte wohl kaum gegen ihre Lehensgeber optierend – lediglich “Verhandlungen” darüber geführt worden, daß der Besatzungszustand in Deutschland qua fortgeführt, die alliierte Kriegsbeute gesichert und Deutschland weiterhin über eine “Bundesrepublik”-Verwaltung in Geiselhaft eines weitestgehend rechtlosen Schwebezustand bleibt. Auch die von Adolf Hitler suspendierten Zahlungen für “Versailles” (!) sind seitdem wieder aufgenommen worden und endeten erst vor zwei Jahren.
        In Euren Kreisen wird stets das Tantra aufgesagt, man habe auf den Friedensvertrag verzichtet, um Reparationsleistungen an die Alliierten zu umgehen…..

        Solltest mal die Fakten lesen und begreifen, statt die BILD-Zeitung oder diesen unsäglichen “Experten” GUIDO KNOPP mit seinen Dokumödien zu imitieren !

      • kairo schreibt:

        @Selbstverwalter: “….womit Du indirekt unterstellst DEUTSCHES REICH = “Bundesrepublik” in Deutschland ! Das ist – nach einschlägigen Erkenntnissen – jedoch nicht der Fall ! ”

        Dann solltest du deine einschlägigen Erkenntnisse mal nach New York durchgeben, damit die da was lernen. Unter “Germany” verstehen die da die Bundesrepublik Deutschland und sonst nichts. Geh auf die Mitgliederliste (unter
        http://www.un.org/en/members/index.shtml) und schau nach, was da unter “Germany” steht. Schau insbesondere mal nach, wer sich hinter den Kontaktdaten
        http://www.new-york-un.diplo.de/Vertretung/newyorkvn/en/Startseite.html verbirgt und welcher Minister da für Germany spricht.

        Im BVerfG-Urteil von 1973 wurde ja auch nichts Anderes gesagt als dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch mit dem ehemaligen Deutschen Reich ist. Alle damals gemachten Vorbehalte von wegen Teilidentität haben sich 1990 erledigt. (Unanfechtbar heißt nicht ewig.)

      • staseve schreibt:

        Lieber kairo bemüh Dich nicht es ist sachlich falsch was Du da schreibst. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt Orientierungssatz:

        Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”.

        Seit 1990 sitzt die Bundesrepublik Treuhandverwaltung auf dem Sitz für Deutschland bis zu einem Friedensvertrag in der UNO.

        Was auf der Seite steht der Mitgliederliste ist nicht massgeblich. Maßgeblich ist was in den Verträgen und Schriftstücken dazu steht. Wir empfehlen Dir mal Schulung damit Du korrekt argumentieren kannst.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Das, was Du hier vorträgst, ist schon in einem anderen Strang widerlegt worden. (Wirst als “Power-User” die Stelle selbst finden ! Vorsorglich gesagt im Falle von Bemerkungen wie : “Das steht wo ?”).

        “Bundesrepublik” = NGO “Germany” ….

        Dto. bezüglich “Versailles”. Habe ich Dir ebenfalls bereits an anderer Stelle nachgewiesen. 200 Mio. EURO war der letzte Betrag, den “Deutschland” – wie es fälschlich, “Bundesrepublik in Deutschland” richtig heißen müßte – aus den “Verpflichtungen” (???) zu zahlen hatte.

        http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland (Art. aus 2010)

        Ich zitiere aus dem ZEIT-Artikel :

        …….Hintergrund des Endes der Entschädigungszahlungen ist das Londoner Schuldenabkommen von 1953, in dem sich die Bundesrepublik (Bemerkung : sic !) gegenüber den Alliierten verpflichtet hatte, die Auslandsschulden des Deutschen Reiches zu übernehmen. Diese waren während des Zweiten Weltkriegs nicht mehr bedient worden. Die Regelung sah vor, dass Deutschland Anleihen zur Finanzierung der Schulden aus dem Ersten Weltkrieg erstattet. Offen blieben jedoch Zinszahlungen für die Anleihen unter anderem aus der Dawes- und der Young-Anleihe für die Jahre 1945 bis 1952….

        Ähnliches auch hier nachlesbar :

        http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/letzte-zahlungen-das-spaete-ende-des-versailler-vertrags/3552508.html

        Weitere Artikel zu den vor zwei Jahren zuende gegangenen Zahlungen für “Versailles” durch die “NGO GERMANY” unter :
        http://www.google.com/webhp?hl=de#hl=de&output=search&sclient=psy-ab&q=zahlungen+versailles+bundesrepublik&oq=zahlungen+versailles+bundesrepublik&aq=f&aqi=&aql=&gs_l=hp.3…1574.10335.0.10598.35.33.0.2.2.0.118.3114.28j5.33.0…0.0.Ya3GJHfdqk0&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&fp=84287541b0bb58ee&biw=1280&bih=812

        Spul Dich also an “Lausanne 1932″ auf, kehre das “Londoner Schuldenabkommen von 1953″ dabei unter den Tisch und beschwer’ Dich bei den Verantwortlichen u.a. von DIE ZEIT, HANDELSBLATT und Co. (also beim Ex-BUNDESKANZLER SCHMIDT !), die dem “Experten” KAIRO zu widersprechen wagen. (Was für eine Unverschämtheit, gelle ?!?)

        Darfst uns dann gerne ausführlich und hier über die mit den jeweiligen Redaktionen geführte Korrespondenz berichten !

        Allerdings können die auch nix für Dein Teil.- und Halbwissen …………

      • Selbstverwalter schreibt:

        Unanfechtbar heißt nicht ewig

        :lol:

        Solange die BRD “existiert” (in Form einer NGO) wohl schon ! Nach Eurem Selbstverständnis und “normativer Kraft des Faktischen” (solche Rhetorik könnte auch von Stalin oder Hitler stammen !)

        Ist das “unanfechtbare Urteil” jetzt aufgehoben ? Wann und durch wen ?
        Nicht mehr “gültig” nach bundes”DEUTSCH”-Lesart ?
        Ja, was ist denn hier passiert ? Ein “Verfassungsputsch” ?

        Ändert die BRD-Verwaltung ihre AGBs – aka GRUNDGESETZ, die diese “Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft” (Zitat CARLO SCHMID) als “Verfassung” umlügt – jetzt so einfach, wie man seine Kleidung wechselt ?

        Würde mich übrigens nicht wundern………ist sowieso nicht auf Volkswillen aufgebaut, dem Willen des deutschen Volkes, Eure scheinstaatliche Veranstaltung mit dem Markennamen “Bundesrepublik” !

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter

        “Es sind bei “2+4″ … lediglich “Verhandlungen” darüber geführt worden, daß der Besatzungszustand in Deutschland qua fortgeführt, die alliierte Kriegsbeute gesichert und Deutschland weiterhin über eine “Bundesrepublik”-Verwaltung in Geiselhaft eines weitestgehend rechtlosen Schwebezustand bleibt.”

        Dazu hätte es nach deiner eigenen Logik ja gar keiner Verhandlungen bedurft. Welche Besatzungsmacht hat je mit dem besetzten Land darüber verhandelt, was sie darf und was nicht? Geschah das vielleicht 1945?

        “Auch die von Adolf Hitler suspendierten Zahlungen für “Versailles” (!) sind seitdem wieder aufgenommen worden und endeten erst vor zwei Jahren.”

        Falls du die Reparationszahlungen meinst, die endeten 1932 mit dem Abkommen von Lausanne. Hitler hatte damit überhaupt nichts zu tun.

      • Michael Geyer schreibt:

        Werter Selbstverwalter, Ihnen scheinen lustige Wortspiele wichtiger als eine stichhaltige Argumentation zu sein. Aber vielleicht können Sie von Ihrem Stammtischgehabe abkommen. Einlassungen wie: “für Bundesrepublikanien wird wegen EMM-PUNKT-PleiteGEYER sogar das Gesetz der Schwerkraft außer Kraft gesetzt, weil er das so bestimmt …….. ” wirken bei dem Palaver faktisch selbstreflektierend auf Sie und Ihre Gesinnungsgenossen.
        Erklären Sie mir doch lieber endlich, nachdem Herr Frühwald dazu nie bereit war, auf welcher Basis denn nun die HLKO derzeit fußen soll. Derlei ist ja eigentlich aus dem entsprechenden Vertragswerk zu entnehmen. Welcher Artikel manifestiert die Anwendung?

      • Selbstverwalter schreibt:

        Wer so argumentfrei dahersalbadert, sollte auch den entstehenden Dreck vor der eigenen Haustüre kehren.

        Gegen Totschlagsparolen vom “Stammtisch” u.ä. Rabulistiken, die typisch bundes”DEUTSCH”en Stallgeruch haben, bin ich immun. Solltest Du langsam wissen, EMM-PUNKT mit dem LOGEN-Logo zum Benutzernamen……….

      • Selbstverwalter schreibt:

        Das ist die “Expertenmeinung” von KAIRO :

        “Hitler hatte damit überhaupt nix zu tun”
        :mrgreen:

        Sicher :grin: :

        Erklärtes Ziel Hitlers war es immer gewesen, als Erstes “das Versailler Schanddiktat zu zerreißen.”

        Als Erstes stellte Hitler die Zahlungen – nach “Machtübernahme”, nicht : “Machtergreifung” – ein, trat dann aus dem verhaßten “Völkerbund”, Sitz Genf, aus, der hinter “Versailles” stand, verkündete die allgemeine Wehrpflicht (sic ! – Was stand noch einmal in den Klauseln des “Versailler Vertrags” von 1919, analog in den “Pariser Vorortverträgen”, u.a. für Restösterreich und Ungarn ??? ), wartete noch die Saarabstimmung von 1935 ab, um dann, am 07. März 1936 das gem. Versailler Diktat “entmilitarisierte Rheinland” zu besetzen.

        Glänzend widerlegt, der “Experte” KAIRO !

        Aber KAIRO weiß es besser………

      • Michael Geyer schreibt:

        Herr Selbstverwalter, gegen was sollte ich argumentieren? Wieder wurde meiner berechtigten Frage lediglich mit “Dahersalbaderei” (was auch immer diese Vokabel konkret bedeuten mag) begegnet.
        Ich versuche es nochmal: Auf welcher vertraglichen Basis der HLKO soll diese derzeit Anwendung finden? Sehr viel konkreter kann man diese Frage nicht stellen. Also sehen Sie doch einmal von Ihrem Lieblingsvokabular ala Rabulistik ab und bemühen Sie sich um eine Antwort. Das wäre sehr entgegenkommend. Daraufhin kann ich wiederum Argumente und Perspektiven zur Sache ins Feld führen. Ansonsten handelt es sich um einen langweiligen Schlagabtausch, der selbst an Stammtischen langweilig wird.

      • staseve schreibt:

        Die Haager Landkriegsordnung regelt den Zwischenzustand zwischen dem Ende eines Krieges (Waffenstillstand) und dem Friedensvertrag. Dieser Zustand dauert bei uns bereits 67 Jahre an!

      • Selbstverwalter schreibt:

        Genaues Lesen der Argumente – hier soeben von Peter Frühwald gepostet – könnten eine Medizin sein.

        Prinzipiell ist mir das egal, ob Dir dadurch der Kittel zu eng wird, oder nicht………..

      • Michael Geyer schreibt:

        Herr Frühwald, Sie verstehen die Frage nicht. Auf welcher konkreten Norm innerhalb der HLKO bezieht sich deren Anwendung? Wo steht denn im Text überhaupt etwas von einem Friedensvertrag? Also so recht hieb- und stichfest ist Ihre Argumentation nicht. Man könnte auch behaupten, die HLKO hat solange Bestand, bis die Besatzer einen Springbrunnen mit Schokosoße aufgestellt haben.

      • Michael Geyer schreibt:

        Werter Selbstverwalter, ich habe doch um eine detailierte Antwort gebeten, und das auf eine konkrete Frage. Diese wurde nicht beantwortet. Nach welchem Artikel soll denn nun die HLKO gelten? Wo steht das im entsprechenden Dokument? Mit Plattitüden gebe ich mich nur ungern zufrieden, schon gar nicht mit Ihren stumpfen versuchen Gesprächsteilnehmer zu beleidigen, dikreditieren o.ä.
        Ich möchte eine ganz einfach Antwort. Der Verweis auf entsprechende passage reicht ggf schon aus. Oder gibt es einen solchen gar nicht?

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter: “Dto. bezüglich “Versailles”. Habe ich Dir ebenfalls bereits an anderer Stelle nachgewiesen. 200 Mio. EURO war der letzte Betrag, den “Deutschland” – wie es fälschlich, “Bundesrepublik in Deutschland” richtig heißen müßte – aus den “Verpflichtungen” (???) zu zahlen hatte.”

        Die Zahlungen, die 2010 abgeschlossen wurden, resultierten aus dem Londoner Schuldenabkommen, bei dem es um die gesamten Auslandsschulden des Deutschen Reichs ging. Ein Teil davon war auf die Reparationszahlungen zurückzuführen, die als solche schon 1932 (Lausanner Abkommen) abgeschlossen wurden. Aber bei weitem nicht alles. Reparationen aus dem Versailler Vertrag waren kein Teil des Londoner Schuldenabkommens.

        Hitler hat also keineswegs die Reparationszahlungen eingestellt, sondern die Bedienung der deutschen Auslandsschulden. So handelt aber kein Ehrenmann.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Diese Sichtweise der Dinge ändern nichts an den von mir genannten Fakten. PUNKT

      • kairo schreibt:

        @staseve: “Die Haager Landkriegsordnung regelt den Zwischenzustand zwischen dem Ende eines Krieges (Waffenstillstand) und dem Friedensvertrag.”

        Ach, und warum heißt das Ding dann “Kriegsordnung”, genau “Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs sowie Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkriegs”?

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter: “Ist das “unanfechtbare Urteil” jetzt aufgehoben ? Wann und durch wen ?”

        Das Urteil behandelte den Rang des Wiedervereinigungsgebots und das Verhältnis zur DDR. Durch deren Untergang ist es im Wesentlichen gegenstandslos geworden. Angefochten wurde es ja nie.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Gegenstandslos – rein subjektive Ansicht von Dir – ist keine Aufhebung. Also………..

        Wo steht, daß das Urteil – BRD-immanent argumentiert – “gegenstandslos” geworden ist ? Wer hat das so definiert ? Du ? :grin:

      • kairo schreibt:

        @staseve: “Seit 1990 sitzt die Bundesrepublik Treuhandverwaltung auf dem Sitz für Deutschland bis zu einem Friedensvertrag in der UNO.

        Was auf der Seite steht der Mitgliederliste ist nicht massgeblich. Maßgeblich ist was in den Verträgen und Schriftstücken dazu steht. Wir empfehlen Dir mal Schulung damit Du korrekt argumentieren kannst.”

        Die offizielle Mitgliederliste ist doch wohl ein Schriftstück der UN, auf das man sich beziehen darf. Falls nicht, dann zeig doch mal ein offizielles Dokument der UN, aus dem hervorgeht, dass “Germany” etwas Anderes ist als die Bundesrepublik Deutschland. Mitglieder dürfen ja nur Staaten sein. Wo kommt der deutsche UN-Botschafter her? Und welcher Minister spricht für “Germany” vor der Vollversammlung? Ach ja, demnächst der Herr Frühwald von der Minderheitsregierung, aber so weit sind wir im Moment noch nicht. Da fehlt dir wohl noch ein wenig Schulung.

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter: “Diese Sichtweise der Dinge ändern nichts an den von mir genannten Fakten.”

        Ich habe keine Sichtweise referiert, sondern Fakten. Das kann man alles im Londoner Schuldenabkommen nachlesen. Mach es einfach mal.

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter: “Wo steht, daß das Urteil – BRD-immanent argumentiert – “gegenstandslos” geworden ist ? Wer hat das so definiert ? Du ?”

        Normative Kraft des Faktischen. Im Verhältnis zur DDR gibt es nichts mehr zu regeln.

      • Selbstverwalter schreibt:

        ……….zur DDR ist das in der Tat so, aber in Bezug auf Deutschland als Ganzes gibt es noch sehr viel zu regeln : Die Abwicklung dieser Staatsursurpation und Relikt des 2. Weltkriegs !

        Und das Urteil nimmt im Kern keinen Bezug auf eine DDR, sie wird namentlich darin nicht genannt. Widerspräche ja auch dem bundes”DEUTSCH”-”Staats”-verständnis nach WALTER HALLSTEIN und dessen bundes”DEUTSCH”-Alleinvertretungsanmaßung.
        Schon geMERKELt ?

        Mit Sprüchen wie “normative Kraft des Faktischen” hat schon Josef Stalin seinen Raubzug in Ost.- und Mitteleuropa gerechtfertigt und das Wüten seiner Soldateska.

        Ihr BUNDes”DEUTSCH”linge scheint ja auch sonst in geistiger Nähe zu solchem Auswurf in Menschengestalt zu stehen, so oft häufig ihr dieses Mantra ausstoßt.

        Da passiert bei Euch eben immer im Fall “mangels Masse”………..

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter: “.zur DDR ist das in der Tat so, aber in Bezug auf Deutschland als Ganzes gibt es noch sehr viel zu regeln : Die Abwicklung dieser Staatsursurpation und Relikt des 2. Weltkriegs !”

        Das war aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Du wirst das auch nicht ernsthaft vom höchsten Gericht dieses Staates erwarten. Dann kannst du aber dieses Urteil auch nicht in dem Sinne verwenden.

        @selbstverwalter: “Und das Urteil nimmt im Kern keinen Bezug auf eine DDR, sie wird namentlich darin nicht genannt.”

        Bestimmt nicht?

        Entscheidungsformel: “Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. Teil II S. 421) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar.”

        Rn. 1: “Am 8. November 1972 wurde der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgehandelte Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik – im folgenden: der Vertrag – paraphiert.”

        Rn. 42: “Unmittelbar vor der Unterzeichnung des Vertrags ging der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik der Brief der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur deutschen Einheit vom 21. Dezember 1972 zu.”

        Rn. 53: “Der Vertrag ist nach der Bekanntmachung über sein Inkrafttreten vom 22. Juni 1973 (BGBl. II S. 559) am 21. Juni 1973 “nach dem Austausch entsprechender Noten zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, der am 20. Juni 1973 in Bonn erfolgte”, in Kraft getreten.”

        usw. usw. usf.

        Lesen hilft.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Genau ! Lesen hilft, Herr “Jurist” !

        Die DDR ist lediglich eine Randnotiz, eine RANDNUMMER, deshalb Kürzel “Rn.”, eine Nebenbedingung zur Hauptsache : Das Deutsche Reich existiert fort und nix ist mit “Rechtsnachfolge”………..unanfechtbar, daher auch für die heutige BRD anerkannt.

        Was diskutierst Du eigentlich hier wieder um den heißen Brei, Genosse JURIST der “BRD” ?

        ……..die DDR wurde nicht mal von der Regierung WILLY BRANDT anerkannt, diplomatische Vertretungen unterhielt man ggü. der DDR nicht in Form einer ordentlichen Botschaft, sondern nur in Form einer “Ständigen Vertretung”………………..aha, warum wohl ?

        Schlag bei WALTER HALLSTEIN nach !

        Die Hauptsache des Urteils war die Feststellung über den Fortbestand des Deutschen Reichs……….als “handlungsunfähig”, aber immerhin ………. im Kern richtig !

        Weiter konnten selbst diese “hohen”, aber dennochweisungsgebundenen BRD-Juristen, vulgo : Regimebüttel und Pseudo-Demokraten nicht gehen !

        Aber das kennst Du ja schon, das mit “Weisungsgebundenheit” aus eigener Anschauung, gelle ?!? — Deine “BRD” ist schon ein normativ-faktischesMärchenland von einem “Rechtsstaat”…………. :grin:

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter

        Dann sind wir uns also einig, dass die DDR im BVerfG-Urteil von 1973 oftmals erwähnt wird. Alles klar.

        Du hättest wirklich einen Nutzen davon, wenn du so ein Urteil mal lesen würdest. Dann würdest du merken, dass jedes Urteil in Randnummern unterteilt ist. Aber ich will dich nicht überfordern.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Wir sind uns darüber im Klaren, daß die DDR von der BRD niemals als Staat i.e.S. anerkannt wurde, wenngleich man bei Aufnahme in die UN bzw. bei den “Verträgen von Helsinki” als “Staat” an einem Tisch saß………………..

        Dazu eine freundliche Gegenrede, die das als “Unsinn” widerlegt ?

      • kairo schreibt:

        @selbstverwalter: “Wir sind uns darüber im Klaren, daß die DDR von der BRD niemals als Staat i.e.S. anerkannt wurde, wenngleich man bei Aufnahme in die UN bzw. bei den “Verträgen von Helsinki” als “Staat” an einem Tisch saß………………..

        Dazu eine freundliche Gegenrede, die das als “Unsinn” widerlegt ?”

        Aber gerne. Lies doch mal das Urteil: Entscheidungsformel Punkt 6 (“Der Vertrag … ist seiner Art nach ein völkerrechtlicher Vertrag, …”),
        Rn. 86 (“Als Grundlage für die neuen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten …”),
        Rn. 88 (“Die Deutsche Demokratische Republik ist im Sinne des Völkerrechts ein Staat und als solcher Völkerrechtssubjekt.”),
        Rn. 89 (“Das Besondere dieses Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, …”)
        Rn. 100 (“”Andere Teile Deutschlands” haben allerdings mittlerweile in der Deutschen Demokratischen Republik ihre Staatlichkeit gefunden.”)
        usw. usw.

        Als Staat wurde die DDR sehr wohl anerkannt, wenn auch nicht als Ausland.

      • Selbstverwalter schreibt:

        Deine “Rn” Randnotizen – Anmerkungen ohne Rechtswirkung und Belang – widersprechen wohl jeder Staatsräson Deiner BRD, wonach es nur Deutsche und kein “Volk der DDR” oder “Volk der BRD” gibt oder gegeben hat.

        Vom Umstand der “besonderen Beziehungen” – nachlesbar in den entsprechenden Noten der damaligen BRANDT-Regierung an die DDR – keine Rede.

        Auch ist Berlin kein konstituierender Teil der BRD gewesen und weitergehende Regelungen wurden Anfang der 1970er-Jahre durch ein gesondertes “Viermächteabkommen” geregelt.

        Klares Indiz für die NICHT-Souveränität und NICHT-Entscheidungsfähigkeit beider Besatzerkonstrukte BRD und DDR, da die Alliierten bezüglich innerdeutsche Verhältnisse und Entscheidungen das letzte Wort hatten und nicht auf eine bloße “Schiedsrichterfunktion” zu reduzieren waren aufgrund unterschiedlicher Auffassungen, z.B. dem Reiseverkehr von und nach Westberlin…….

        Du kannst es also drehen und wenden wie Du willst………………..beide Staatskonstrukte waren abhängige Gebiete und keine souveränen Staaten !

  35. Pingback: Staatliche Selbstverwaltungen gründen Minderheitenstaat Freies Deutschland – Registration bei den Vereinten Nationen « volksbetrug.net
  36. blueshield schreibt:

    Es stellt sich natuerlich die Frage, ob die “wahren” Drahtzieher im Weltpolitischen einen Verein FreiesDeutschland wollen. Es ist doch wohl eher zu befuerchten, das es nicht so ist.

    http://m.youtube.com/results?q=holger%20strohm%20mafia&search_type=&uploaded=m#/watch?v=koaDv5NTeBc

  37. nehemia schreibt:

    Hallo Herr Frühwald,
    Sie beziehen sich auf die Grenzen Deutschlands von 1937, deren Grundlage die Weimarer Verfassung ist. Steht diese und der zugrunde liegende Versailler Vertrag nicht mehr zur Disposition?

  38. Rainhard schreibt:

    Hallo Alle
    Warum wird von vielen Leuten hier im Blog so wehement alles zerredet???
    Meiner ansicht nach sind das jene Menschen die von den “Behörden” aus Angst dafür bezahlt werden, oder 2. Leute die Angst vor der Eigenen Courage haben.
    Oder sogar 3. Leute die grundsätzlich dafür sind das sie erstmal dagegen sind.
    Es ist teilweise zum lachen. Es mag sein das ich mit meinen 53 Lenzen zu “Blöd” bin um noch zu begreifen. Aber eines weiss ich mit sicherheit aus eigenen Erfahrungen: “So” wie es jetzt mit diesem “Staat” geht, darf und kann es nicht so weitergehen. Dieses Faschistoide Systhem darf man einfach nicht weitermachen lassen.
    Und an die notorischen Nörgler und Besserwisser und Alles könner:

    Was EXPLIZIT, habt ihr getan, um etwas zu ändern. Die StaSeWe ist aus meiner Sicht der Vernünftigste Weg, ohne Menschen zu töten, oder anders zu Vernichten, etwas zu Verändern – ja zum Besseren bringen – und auch zu erzwingen.
    Ich bin nicht Euphorisch, aber ich bin mir sicher, es ist der Richtige weg. Und desshalb unterstütze ich diesen, so gut ich kann……..

    Rainhard

  39. Michael Geyer schreibt:

    Ich versuche nochmals eine Antwort zu bekommen.
    Was soll ein Minderheitenstaat genau sein? Worin charakterisiert sich dieser? Ist soetwas offiziell anerkannt?

    Und noch am Rande, weil die Frage schlichtweg beständig ignoriert wird:
    Warum sollte die HLKO derzeit gelten? Wo steht das im konkreten Dokument? Gerade da hier so viel Wert auf Begriffe wie Geltungsbereich gelegt wird und die HLKO einen elmentaren Bestandteil in den Diskussionen einnimmt, sollte diese Frage endlich beantwortet werden!

    • Selbstverwalter schreibt:

      Ein “Minderheitenstaat” ist mir – als Terminus Technicus und ehrlich gesagt – ebenfalls nicht begreiflich.

      Wir Deutsche werden – bei anhaltender Fortpflanzungsverweigerung und Masseninvasion (“Zuwanderung”) zumeist durch ausländisches Prekariat, begünstigt durch unsägliches Gutmenschentum – bald tatsächlich Minderheit im eigenen Land sein.

  40. schweinestaat schreibt:

    Geyerwalli da kein Gesetz der Bananenrepublik seit 1990 mehr gilt, da GG ohne Geltungsbereich, gelten die SHAEF-Gesetze und damit die HLKO, weil das Verbrecherregime in Berlin ja, wie es im sogennannten GG steht, nur das vereinigte Wirtschaftsgebiet, also die Besatzungszonen verwaltet. Wollt und könnt ihr Bundesdeppen nicht begreifen.

    • Selbstverwalter schreibt:

      Die “Bundesdeppen” – sofern man sich des Vokabulars der organisierten Deutschlandverräter und gekauften bundes”DEUTSCH”-Subjekte bemächtigen wollte – haben für ihre “Bundesrepublik”-Veranstaltung weder einen Geltungsbereich für ihre Schein-”Verfassung” GRUNDGESETZ – lt. Reden Carlo Schmid darf dieses GG auch niemals eine Verfassung sein – noch war dies als eine Art “Deutsches Reich”-Ersatz konzipiert. Auch das hat Carlo Schmid in seinen Grundsatzreden zum Grundgesetz – u.a. am 08.09.1948 – glasklar hervorgehoben.

      Es ist daher völlig unerheblich, ob Quisling-Nachgänger der “organisierten Modalität einer Fremdherrschaft” ihre BRD-Veranstaltung als etwas anderes verkaufen wollen, als es die Gründungsväter dieser BRD-Verwaltung – expressis verbis – definierten.

      Zwecklos mir – aus dieser Ecke – erklären zu wollen, man wüßte es besser als diejenigen, die damals an der Fabrikation der BRD selbst beteiligt waren.

      Alles pseudo-rhetorisches Tarot-Kartenlegen !

    • Norens schreibt:

      Geyerwalli da kein Gesetz der Bananenrepublik seit 1990 mehr gilt, da GG ohne Geltungsbereich

      Artikel 23 war nicht der Geltungsbereich des GG, sondern eine Gebot, weitere Gebiete Deutschlands zur Bundesrepublik hinzuzufügen. Durch die Streichung des Artikels verzichtete die Bundesrepublik auf weitere Ansprüche.

      gelten die SHAEF-Gesetze

      Und wieso benutzt du dann einen Computer und wahrscheinlich noch ein Handy? SHAEF-Gesetz Nr. 76 verbietet gemäß Absatz 5 den Besitz allerAlle Funk-Sendegeräte, Brieftauben und private Anlagen für Nachrichtenverkehr.

      weil das Verbrecherregime in Berlin ja, wie es im sogennannten GG steht, nur das vereinigte Wirtschaftsgebiet, also die Besatzungszonen verwaltet.

      Der Bund ist der Rechtsnachfolger der Bizone, nicht die Bizone selbst. Diese wurde zum 1. September faktisch aufgelöst.

      • Norens schreibt:

        Der Bund ist der Rechtsnachfolger der Bizone, nicht die Bizone selbst. Diese wurde zum 1. September faktisch aufgelöst.

        Zu schnell abgeschickt: 1. September 1949

    • Michael Geyer schreibt:

      Mehrere Mechanismen verstehe ich nicht. Wozu benötigt eine Verfassung einen konkret genannten Geltungsbereich? Mal davon abgesehen, dass dieser durch die Präambel und den Namen bereits genannt wird. Und warum tritt an dessen Stelle die HLKO? Bei dieser handelt es sich nicht um eine Naturgewalt, sondern sie ist als völkerrechtliches Abkommen determiniert.
      Also nochmals die Frage, welche Passage in der HLKO ihre Anwendung in Deutschland rechtfertigt. Scheint ganz schön kompliziert zu sein, das zu beantworten….
      Und nebenbei hätte ich gerne noch eine Definition, was eine Verfassung ist. Offenbar bestehen hier Unklarheiten…

      • Selbstverwalter schreibt:

        Seit wann besitzt eine Aussage in einer Präambel Gesetzeskraft ?? – Ist so ein bundes”DEUTSCH”-Treppenwitz, wie er widersprüchlicher nicht sein kann.

        Hätte dies gesetzliche Bindewirkung, stünde ein ARTIKEL / Paragraph davor ! — So etwas hatte die BRD bis 1990 als Art. 23 in Ihrem “GG”. Ist beseitigt ! So, what ?!?

        Von daher gibt es da nichts Unverständliches, ist die BRD heute doch nichts als ein Operettenstaat.

        Auch solche Formeln wie “normative Kraft des Faktischen” helfen nicht darüber hinweg. Solche Aussagen entpuppen sich als bloßes Faustrecht !

  41. Speedmaus schreibt:

    GRUNDGESETZ 1 und GRUNDGESETZ 2
    Basic Law 2 = VOLL GÜLTIG!
    Gesetzliche HANDLUNGSPFLICHT:
    Die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH/ *deutsche Staatsangehörigkeit* wurde 1934 durch Gleichschaltungsgesetze zum Status:
    Der Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die Bundesrepublik Deutschland und allen nachfolgenden Weisungen und Bestimmungen gesetzlich verpflichtet sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien!
    Der den Status *DEUTSCH* erkannt hat, muß sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien.
    Kommt der BRD – Einwohner dieser Pflicht nicht nach, bleibt er in der Betreuungsrepublik nach Kolonialgesetzen (hier Neues Staatsrecht 1934) gefangen und ist komplett entrechtet und entmachtet.
    Staatsangehörigkeit laut StA Gesetz vom 05.02. 1934: R = StAG/ + Kolonieverfassung/ Staatsgrundgesetz Neues Staatsrecht ab 1934:

    Für den UNMÜNDIGEN BÜRGER: = Die Bundesrepublik Deutschland / EU bleibt!

    = Entrechtet Entmachtet Heimatvertrieben:
    Ausgebombt, Verkohlt, Ausgemerkelt,
    Gleichgültig in der Betreuungsrepublik BRD,
    am Nasenring in die EU gezogen,
    Zerstörung auf allen Ebenen:

    Ergebnis:
    Kein Platz in der Neuen Welt Ordnung – Green Planet – Welt ohne Menschen!

    DER AUSWEG:

    Für den MÜNDIGEN BÜRGER:
    1. Zeichnung der Urkunde *Die Umsetzung Artikel 146- Alle Macht geht vom Volke aus!*
    2. Antrag Rehabilitation der Heimat +++
    Der freie deutsche Rechtstaat, der Welt – Frieden und eine positive Zukunft für Alle kommt!

    Jeder Einzelne ist bei Kenntnisnahme der offenkundigen juristischen Tatsachen laut Artikel 139 GG heraus gesetzlich verpflichtet den Artikel 146 aus dem Grundgesetz (GG) über die „Urkunde – Die Umsetzung Artikel 146- Alle Macht geht vom Volke aus!“ umzusetzen, um die Heimatangehörigkeit zurück zu erhalten!

    Zusätzlich wird über die persönliche Urkunde *Umsetzung Artikel 146 Grundgesetz (GG) – Die Macht geht vom Volke aus.* offiziell das Grundgesetz für die BRD (= Schutzgebietsgesetz für die deutsche Kolonie) aufgehoben und die letzte, rechtmäßige Verfassung von 1919 wieder in Kraft gesetzt!

    Erst nach der Aufhebung Ihrer Heimatlosigkeit und persönlich juristischen Entmachtung kann eine neue Verfassung geschaffen,
    der deutsche Rechstaat wiederhergestellt, die Friedensverträge geschlossen
    und alle weiteren völkerrechtlichen Ansprüche geklärt werden.

    Beweise/ Dokumente / Infostrecken:

    http://vulder.com/stag/

    Webseitenverweise:

    Antrag auf Rehabilitierung meiner Heimatangehörigkeit:

    Download Heimatpaket 146-(Revision) Ihr persönlicher Weg zurück in die Heimat

    http://jahrtausendluege.com/BRD/2012/05/paket-146-ihr-personlicher-weg-zuruck-in-die-heimat/

    http://www.gg146.de

    http://urkunde146.de/

    http://urkunde146.de/2012/04/aktion-146-der-blaue-punkt-fur-die-verfassung-fur-die-zukunft-fur-den-weltfrieden/#comment-5

    http://gleichschaltung.in/Deutschland/BRD/2012/04/18/definition-gleichschaltung/

    Willkommen in der EU-Kolonie
    http://folksvalue.eu/

    • Selbstverwalter schreibt:

      Ein inhaltlich voll zutreffender Beitrag, Speedmaus !

      Mehr davon !

      GRUNDGESETZ = Kolonialgesetz für die Kolonie DEUTSCH inklusive “Betreuung” durch DEUTSCH-Verwaltung im Auftrag der Alliierten = UNMÜNDIGKEIT = CAPITIS DEMINUTIO MAXIMA (lat. Sklavenstatus maximaler Entrechtung) mit “Menschenrechte”-Heuchelei (Art. 1-20 GG !)

      Scheinrechte bei Realpflichten ! — Das ist die bundes”DEUTSCH”-Betrugsmasche !

      Nur MENSCHEN können Menschenrechte beanspruchen, nicht aber SKLAVEN – diese sind in der BRD als PERSONAL mit PERSONALAUSWEIS wörtlich AUSGEWIESEN aus ihren Rechten !

      Daher die Personenstandserklärung ! (i.e.S : Hallo, ich bin kein Personal, sondern Mensch. Daher nehme ich meine Menschenrechte tatsächlichwahr und entziehe mich jedweder bevormundender Betreuung ! Ferner berufe ich mich auf die übergeordneten (!) universellen Menschenrechte, die über “Grundgesetzen” stehen !)

      Heureka ! :-)

      FAZIT :
      Das Gefasel vom “souveränen Rechtsstaat BRD” wird nur von solchen bedient, die einen direkten Vorteil aus dem Status Quo ziehen oder sich knechtisch in diesem Hamsterrad bewegen !

Ja geht’s denn noch ??


Man stelle sich nur einmal die folgende Situation vor:

Im Laufe einer routinemäßigen Überprüfung von Rechnungsunterlagen einer anderen Firma stellen die Steuerbehörden fest, dass die Firma, welche die Rechnung ausstellte seit über einem Jahrzehnt ganz augenscheinlich keine Steuern bezahlte.

Nun beginnt das ganze normale Geschäft des Finanzamtes seine Mühlen anzuwerfen und weil im Herbst letzten Jahres dann der angeschriebene Steuerverweigerer (er betreibt in Berlin-Neukölln einen Handel mit Chemikalien und Feuerwerkskörpern) der Aufforderung einer amtsärztlichen Untersuchung auf Zurechnungsfähigkeit nicht nachgekommen ist, wurde letzte Woche eine Zwangsaktion durch die Steuerfahndung gegen den Firmenchef eingeleitet.

Allerdings war dann die Überraschung sehr groß, denn was dort auf dem Gelände alles vorgefunden wurde, setzte dann noch ganz andere Räder in Gang. Sogar die Bildzeitung berichtete darüber! Hier der Berliner Kurier:

http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/seit-20-jahren-keine-steuern-gezahlt-riesen-razzia-bei-reichsbuerger,7169126,14993318.html

Es stellte sich heraus, dass der Firmeninhaber zu einer Gruppe von Leuten gehört, die sich in eine so genannte „Staatliche Selbstverwaltung“ begeben und damit dann glauben, vor den „Nachstellungen“ der Ausführungsgehilfen der „Firma BRD GmbH“ sicher zu sein und deswegen aus Prinzip keine Steuern bezahlen.

Es ist klar, dass nun wegen der Chemikalienfunde das Gelände gesperrt wurde:

Nun ja, ganz normale Sache, und man denkt, jetzt wäre es gegessen, aber da hat man die Rechnung ohne den „Vorstandsvorsitzenden“ diese sich „Selbstverwalter“ nennenden Heinis gerechnet, denn der hat – frech wie Anton – sich zum obersten Richter eines eigenen Fantasiegerichtes erhoben und in einem Beschluss, den er auch an den Bundespräsidenten übermittelte, den Beschluss vom Neuköllner Umweltamt einfach wieder aufgehoben.

Wie? Glaubt keiner? Dann aber mal das hier ansehen:

Das ist jetzt nicht etwa ein verspäteter Aprilscherz, sondern dem Schreiber scheint es wirklich ernst zu sein (zumindest in seiner Vorstellungswelt). Näheres dazu und noch mehr so Seltsamkeiten findet man übrigens hier:

http://staseve.wordpress.com/2012/05/01/gerichtshof-der-arbeitsgemeinschaft-staatlicher-selbstverwaltungenfreies-deutschland-hebt-allgemeinverfugung-des-umwelt-und-naturschutzamtes-neukoln-auf/

Großes Haus in Campos do Jordão (SP)


Wer einen Ruhewohnsitz in der „brasilianischen Schweiz“ haben möchte: bitteschön, hier ist das passende Angebot. Der Preis beträgt R$ 750.000 (umgerechnet ca. 330.000 Euro).

Die Stadt „Campos do Jordão“ liegt abseits der Küste (ca. 2 h  Fahrzeit) im der „Serra da Mantiqueira“ auf über 1600 Höhenmetern und hat damit ein Klima, das mehr europäisch als brasilianisch ist.

Siehe Informationen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Campos_do_Jord%C3%A3o

Das Haus liegt im bergigen Gebiet der Villa Capivari in Richtung der Horto Florestal und auf halbem Weg nach Descansópolis.

Das Haus liegt in einem offenen Condomínio (Jardim Cataguases) auf dem Gebiet der ehemaligen Ranch des früheren Gouverneurs Carvalho Pinto.

Die Zufahrt ist asphaltiert.

Die bebaute Fläche beträgt 333 m² (gem. Angaben für die Grundsteuer) auf einem Grundstück mit 1000 m².

Als Sicherheitsvorkehrung (das Haus steht oft ein paar Wochen leer) ist das Gelände mit einem Zaun, einer dichten Hecke und zusätzlich Stacheldraht versehen. Die Zimmer im Haupthaus haben Gitter an den Fenstern. Die Zugangstore zum Parkplatz und zur Garage sind hoch und unpassierbar, obwohl die ganze Gegend als sehr ruhig gilt. Zusätzlich verfügt das Haupthaus über eine Alarmanlage. Die Zufahrt wird durch öffentliche Beleuchtung nachts erhellt.

Durch seine einmalige Lage hat das Anwesen verfügt über einen zusätzlichen Vorteil, da es in einem Gebiet liegt, das besonders förderlich für Wandern, Reiten und Bergsteigen bekannt ist.

Es sind zuverlässige Installationen für terrestisches TV, digitales Satelliten-Pay-TV, normale Sat-Antenne und Computer vorhanden.

Der bebaute Bereich erhält den ganzen Tag Sonne und ist in vier Einheiten unterteilt:

Duplex-Haupthaus, Schweizer Stil, in Backstein mit viel verbautem von Holz, durchschnittlicher Qualitätsstandard, oben auf dem Grundstück gebaut. Der Boden der wichtigsten allgemeinen Bereiche des Haupthauses ist gefliest, der Bereich der Schlafräume mit Qualitätsteppichboden ausgelegt.

In der ersten Etage sind Holzböden. Die Küche vefügt bereits über die wichtigsten Geräte. Duschen und Wasserhähne führen warmes Wasser.

Es gibt Einrichtungen für Kabel-TV, Sat-Empfang und Computer.
Folgende Räumlichkeiten sind vorhanden: 22 m lange Veranda für einen wunderschönen Panoramablick, zwei Aufenthaltsräume, einer auf jeder Etage, im Erdgeschoss mit Kamin, zwei Suiten und sechs geräumige Schlafzimmer mit insgesamt fünf Badezimmern, plus ein Büro, zwei Küchen und einem Servicebereich. Es gibt separate Eingänge für jedes Stockwerk, ggf. separat nutzbar.

Gästehaus, ebenfalls in Ziegelausführung, bestehend aus zwei Etagen, mit Blick auf die Straße, der Garage für zwei große Autos im Erdgeschoss sowie eine Wohnung im Obergeschoß mit zwei Schlafzimmern, Wohnzimmer, große Küche mit Holz- und Gasofen, Badezimmer/WC, Telefon und Sat-Antenne.

Wohnung / Studio, seitlich rechts an der Außenseite des Hauptgebäudes, mit eigenem Eingang, bestehend aus Speisekammer, Küche, Bad, Wohn- und Schlafzimmer, Sat-Antenne, Computer und Telefon.

Haus für den Verwalter, gemauert, an der Rückseite des Hauses gelegen, mit Wohnzimmer (mit Wintergarten), Waschraum mit Waschbecken, Bad, Küche und geräumiger Schlafraum, alle mit Rollläden ausgestattet, Holzverkleidung, mit Anschlüssen für Computer im Wohnzimmer, Satellitenschüssel und Telefonanschluss (Nebenstelle).

Es gibt auch einen kleinen Backstein-Garten-Pavillon im schönen Garten mit Rosen, Tuias, Farnen und Fruchtbäumen. In diesem Pavillon befindet sich ein rustikaler Grill und Herd.
Eine schöne Gartenlaube aus Hartholz liegt vor dem Parkplatz. Eine Zwinger für eventuelle Haustiere steht  im gleichen Garten zur Verfügung.

Dokumentation:
Das  auf dem Berg „Morro do Cristo“ gelegene Grundstück ist auf den Namen des Verkäufers eingetragen, ordnungsgemäß registriert, die Steuern sind bezahlt, es bestehen keine „Altlasten“.

Die Grundsteuer wird für die bebaute Gesamtfläche bezahlt, die Stadt hatte einmal eine Aktualisierung nach einer Neuberechnung der Fläche durchgeführt. In Bezug auf die notarielle Legalisierung bebauten Fläche, ist die Dokumentation auf die Hälfte der heute bestehenden Fläche (333 m²), d.h. auf 172 m² ausgestellt, und der Rest der Registrierung muss zu Lasten des Käufers gehen. Der Kaufvertrag der Immobilie enthält deswegen zwingendermaßen die Klausel „Ad Corpus“.

Umgebung
Etwa hundert Meter vom Anwesen entfernt befindet sich eine große und schöne Umweltfläche mit geschützten Pinien und anderen einheimischen Arten, die über einer Million Quadratmeter umfasst.

Der örtliche Versorger SABESP liefert aufbereitetes Wasser am Standort der Immobilie.

Alle Bäder und Küchen haben warmes Wasser.

Die künftigen Eigentümer der zum Verkauf angebotenen Immobilie, und deren Gäste können Frieden, Sicherheit und außergewöhnliche Wetterbedingungen genießen, während es nur ein paar Minuten entfernt ist von der Hektik des touristischen Bereichs Capivari (Seilbahn, und dem Luxus-Einkaufszentrum und dem “ point “ von Campos, Baden-Baden).

In 300 Meter Entfernung gibt es eine Quelle für Trinkwasser aus der gleichen Quelle der hochwertigen Produkte von „Minalba“.

Regenwasser wird in eine Zisterne unter der Garage geleitet, die achttausend Liter speichern kann, um sie im Garten zu verwenden.

Auf dem Anwesen befindet sich auch vor dem Haupthaus und ohne Beeinträchtigung des Panoramablicks, ein überdachter und sicherer Parkplatz (6 Fahrzeuge), für Eigentümer und Gäste, abgesehen von den beiden freien Stellplätzen in der Garage.

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Galerie

15 ha Land mit großem Haupthaus (Tatuí, São Paulo)

Diese Galerie enthält 21 Fotos.


Wer sich mit rund 700.000 Euro (1,5 Mio Reais) einen Ruhesitz zulegen möchte, dem bietet sich hier die einmalige Gelegenheit ! (Achtung: weil es sich hier um ein “landwirtschaftliches Anwesen” handelt, das entweder zur Viehhaltung und/oder Pferdezucht, aber auch als … Weiterlesen

So stand es in der Rheinzeitung (3.3.12)


Unkel ist entsetzt: Aus für die Flohmärkte am Rhein

Unkel – In diesem Jahr wird es keinen Flohmarkt auf der Unkeler Rheinpromenade geben. Mit dieser Hiobsbotschaft überraschte Stadtbürgermeister Gerhard Hausen in der jüngsten Ratssitzung. Die Information, die in einen kurzen Satz verpackt war, hinterließ betroffenes Schweigen bei den Ratsmitgliedern. „Der Marktbeschicker sieht vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage, die Sonntagsflohmärkte verbietet und nur Antikmärkte erlaubt, keine Möglichkeit, sie wirtschaftlich durchzuführen“, lieferte Hausen auf Nachfrage der RZ die Begründung für die Entscheidung von Salvador Duarte. Diese ist ein harter Schlag für Unkel und alle diejenigen, die sich darum bemühen, die Innenstadt zu beleben und mit Besuchern zu füllen.

 

In den Gassen am Ufer gemütlich stöbern: Diese Attraktion wird es in Unkel 2012 nicht mehr geben. Das Landesgesetz erlaubt an Sonntagen keine reinen Flohmärkte mehr.

SABINE NITSCH

 

„Wir sind sehr betroffen. Wir können aber nur zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung hier nicht umdenkt“, sagt Hausen, der darauf hofft, das im Rahmen des neuen Projektes „Kulturstadt am Rhein“ Alternativen für den Publikumsmagnet Flohmarkt gefunden werden können.

Oliver Bremm, Geschäftsführer der Tourismus Siebengebirge GmbH, befürchtet, dass es nun noch mehr Kraft kosten wird, Unkel nach vorne zu bringen. „Die hochwertige Tourismusschiene zu fahren, ist vor allem eine Geldfrage. Die nächsten Jahre werden schwierig“, sagt der Tourismusfachmann, der hofft, dass „die Landesregierung sich mit dem Sonntagsflohmarktverbot doch noch schnell in einer andere Richtung bewegt.“ Besonders bitter: Auch der Nachtflohmarkt bei „Rhein in Flammen“ fällt aus.

Ute Bockshecker, die das Unkeler Leitbild mit entwickelte und für ihr Engagement für Unkel gerade erst mit der Ehrennadel der Stadt ausgezeichnet wurde, reagiert betroffen auf die Nachricht. „Es waren Fixtermine, zu denen viel Laufkundschaft nach Unkel gekommen ist. Das ist äußerst ärgerlich“, sagt sie und wirft die Frage auf, ob man von Seiten der Verwaltung dem Beschicker nicht mehr hätte entgegen kommen können. Aber sie übt sich auch im positiven Denken. „Unkel hat sich ja vorgenommen, gezielt Publikum für Kunst, Kultur und Kunsthandwerk anzusprechen. Hier müssen jetzt weitere Angebote entwickelt werden.“ Wenig begeistert, dass diese zeitweise Belebung der Unkeler Rheinpromenade nun wegfallen soll, ist auch Hans-Joachim Seidel. „Die Flohmärkte waren ein sonntägliches und vor allem preiswertes Ausflugsziel für ganze Familien. Sie waren eine wirkliche Bereicherung, da es sonst ja keine Angebote an der Rheinpromenade gibt“, sagte der Macher der „Kunst in Unkeler Höfen“, jener Kunstreise, die jedes Jahr Anfang September Tausende Besucher aus der ganzen Region nach Unkel lockt.

Für Marktbeschicker Salvador Duarte geht eine Ära zu Ende. 30 Jahre war er mit seinem Flohmarkt auf der Rheinpromenade. „Es ist traurig. Ich war immer gerne hier.“ Hart ins Gericht geht er mit der Unkeler Verwaltung. Dem Ordnungsamt wirft er vor, dass es einen regelrechten Papierkrieg mit ihm geführt habe. „Ich komme mit dem Amt nicht zurecht. Die verlangen mehr Papiere als andere Ordnungsämter. Wozu soll ich mir das ganze Theater hier antun?“

Von unserer Mitarbeiterin Sabine Nitsch

Wer etwas verkaufen möchte kann das hier nach…


Wer etwas verkaufen möchte, kann das hier nach Lust und Laune reinstellen. Einzige Bedingung ist: man muss bei wordpress.com angemeldet sein. NUR ANGEMELDET reicht, man braucht dafür nicht extra einen Blog bei WordPress anzulegen.

Den Text kann jeder hier in das oberste leere Feld schreiben und das Bild entweder durch „Hochladen/Einfügen“ oder durch den Link zum Bild mit dazu nehmen…

Unter dem Feld steht „Benachrichtigung bei weiteren Kommentaren per E-Mail senden“, wenn man das ankreuzt, braucht der Interessent sich nur noch per Kommentar zu melden.

Nicht vergessen sollte man eine kurze Beschreibung (Alter, Zustand, was gehört alles dazu etc.) und den VB-Preis! Unter „Tags hinzufügen“ kann man noch Stichworte auflisten, die aber bitte mit Kommas voneinander getrennt werden müsen!

(schlechtes) Beispiel:

Verkaufe Canon-Scanner

Warum nicht mit Mini-Donuts Geld verdienen?


Dieser Blogbeitrag richtet sich in erster Linie an alle, die sich im Ausland niedergelassen haben, hier speziell in Brasilien, und nun däumchendrehend in der Gegend sitzen, den lieben Herrgott einen guten Mann sein lassen, aber sich schon seit langer Zeit überlegen, was man eigentlich so alles machen könnte, um Geld zusätzlich zu verdienen.

Vor einigen Jahren hatte ich mir als „Hobby“ – mehr eigentlich, um vom PC wenigstens ein paar Stunden weg zu kommen – in Deutschland per Internet zwei gebrauchte Mini-Donut-Maschinen (eigentlich eine komplette plus eine, bei der der Teigtrichter fehlte) gekauft und erst mal in D eingelagert.

Vor drei Jahren hatte ich dann die Maschinen (vom Typ „Lil’Orbits SS1200“) hierher schicken lassen und hatte – nach langen und oft nicht gerade für den Verzehr geeigneten Experimenten – eine Mischung zusammengestellt, die leckerste Mini-Donuts ergab. Der Import der eigentlichen Fertigmischung ist wegen lebensmittelrechtlichen Einschränkungen so gut wie unmögllich und einige zig Kilo an Konzentrat, das der Hersteller extra für Länder mit solchen Einschränkungen anbietet, wollte ich mir dann doch nicht auf Halde legen.

Nun ist das inzwischen eine Geschichte geworden, die sich immer weiter entwickelt und neben dem direkten Verkauf (3x in der Woche) wird in erster Linie für den Wiederverkauf produziert. Das bedeutet Isoporschälchen mit 21 der Mini-Donuts, vakuumverpackt, mit Zutatenangabe, Herstellungsdatum etc.

Wer nun so etwas plant und dann meint, er brauche keine so „fetzige“ Maschine (immerhin können die SS1200 je Stunde bis zu 1200 der Mini-Donuts formen und frittieren), sondern könne das mit dem „Donut-Waffeleisen“ auch machen, sollte zwei Punkte beachten:
a) dieses Waffeleisen macht 7 von den Kringeln in 3 Minuten, also ohne die Pausen zum Auswischen und Teig einfüllen gerechnet etwa 140 in der Stunde und
b) geben die innerhalb kurzer Zeit beim Dauerbetrieb den Geist auf.

Bei den Profi-Maschinen ist mir bisher nur ein Potentiometer beim Transport nach Brasilien kaputt gegangen (kostet im hiesigen Elektronikladen 3 Reais), ansonsten haben beide Maschinen zusammen bereits über 300.000 Kringel „gelaufen“ und sind immer noch topp.

Nur der Preis ist halt die Krux:
Eine Lil’Orbits kostet im Einkauf – wahlweise USA oder Deutschland, keine Vertretung in Brasilien – an die USD 5.000 und damit gehen beispielsweise beim Privatimport schon die Probleme los, denn ab einem Warenwert von USD 3.000 an, muss man entweder über eine auf Importe spezialisierte Firma bestellen oder selbst eine Firma anmelden und eine Importgenehmigung beantragen (kann locker an die 2 Jahre dauern).

Auch Maschinen der Firma Belshaw sind im Preissegment jenseits dieser Grenze.

Bleibt also entweder nur die Möglichkeit, sich eine gebrauchte Maschine zu holen oder nach anderen Herstellern zu suchen.

Da mich schon mehrfach Leute wegen dieser Mini-Donut-Geschichte hier in Brasilien angesprochen hatten (schließlich stand ich damit sogar auf der hiesigen Landwirtschaftsausstellung und wurde vom Lokal-TV interviewt), hatte ich mich mal auf dem Markt umgesehen. Man findet ein paar Herstelelr in China, aber deren Preise sind dann vor allem mit den Frachtkosten wieder sehr hoch, denn die bauen in der Hauptsache die Maschinen der amerikanischen Firma Belshaw nach, deren Gewicht bei etwa 40 kg aufwärts beginnt und viele der Maschinen benötigen eine Drehstromversorgung für die Fettbadheizung und kommen somit für einen halbstationären Einsatz schon nicht in Frage, weil sie sowohl von den Abmessungen als auch den technischen Daten her einfach zu „bulky“ sind.

Die nachstehend gefundenen Maschinen sind vom Gewicht her leicht, können gut und einfach zerlegt bzw. zusammengebaut werden, haben einen nicht zu großen elektrischen Anschlusswert, brauchen nur einphasige Stromversorgung und die Fettmenge ist auch nicht so umfangreich wie bei den bereits erwähnten Maschinen (die Lil’Orbits nimmt an die 10 Liter auf, die Belshaw rund das Doppelte).

Mini-Donut-Maschinen

Das sind Maschinen, die im Preissegment bei EUR 1.650 bis EUR 2.100 liegen, zwischen 560 und 1.720 Mini-Donuts pro Stunde produzieren können und einen Anschlusswert von 1,5 kW (kleine Maschine) bis 2,3 kW (große Maschine) haben. Auch was die Fettmenge angeht, die zum Frittieren erforderlich ist, liegt man mit der kleinen Maschine und 4,7 l bis max. 6,4 bei der großen gut im Wettbewerb!

Natürlich ist bei allen Maschinen die Fetttemperatur von 50 – 200 °C (optimal sind 170-175 °C) und auch die Frittierzeit (25 bis 45 Sekunden je Donut-Seite) einstellbar. Auch die erforderliche Stellfläche ist mit 48x37x35 cm (kleine Maschine) bzw. 61x37x35 cm (mittlere und große Maschine) im Vergleich zur Lil’Orbits oder Belshaw, die 1 Meter lang sind, recht ptaktisch klein.

Jede der Maschinen gibt in einem Arbeitstakt immer 4 Kringel gleichzeitig aus, was auch die Arbeit erleichtert. Der Versand erfolgt in Holzkisten verpackt mit Fedex und wer Interesse hat, kann sich ja mal bei mir melden.

Hier noch die drei unterschiedlichen Maschinen in Einzeldarstellung. Das Einsteigermodell:

Die "kleinste" der 3 Maschinen

Die mittlere Größe:

Die mittlere der 3 Maschinen

Und die große Maschine, die bis zu 1.720 Mini-Donuts je Stunde produzieren kann.

Die "Große"