Eine Zeitlang konnte man denken, dass der Fall Griechenland nach dem Schuldenschnitt im März dieses Jahres erledigt sei und alles wieder seinen geregelten Gang gehen würde. Tatsächlich bekam Griechenland nur noch am Rande mediale Aufmerksamkeit. Bis zum 6. Mai. Da haben die Griechen ihre vorgezogenen Parlamentswahlen durchgeführt. Es kam zum politischen Patt, die beiden gemäßigten Parteien Nea Dimokratia und Panellinio Sosialistiko Kinima (PAOK) mussten herbe Verluste verbuchen und bekamen nicht mal zusammen eine Mehrheit hin. Es folgten drei erfolglose Versuche der drei stärksten Parteien, eine Koalition zusammen zu bekommen. Dann scheiterte auch noch der Präsident Karolos Papoulias mit der Etablierung einer sogenannten Technokraten-Regierung. Das Ergebnis: es gibt Neuwahlen. Voraussichtlich am 17. Juni werden die Griechen erneut abstimmen. Das Problem dabei: Die linksradikale Syriza-Partei wird in Umfragen führend gesehen. Partei-Chef Alexis Tsipras will alle Sparbemühungen beenden und die Verträge mit der Troika aufkünden. Seitdem machen sich Sorgen breit, dass Griechenland aus der Eurozone austreten könnte. Es hat sich sogar schon ein geflügeltes Wort für dieses Szenario gebildet: Grexit. Eine Kombination aus „Greece“ und „Exit“. Es folgt eine Analyse über die möglichen Auswirkungen für Deutschland, die EU und für uns alle.
Der erste Schritt
Ein Austritt aus der Eurozone müsste natürlich als erstes die Rückkehr zur nationalen Währung nach sich ziehen. Sehr wahrscheinlich würde diese dann wieder Drachme heißen, so wie vor dem Eurobeitritt. Erfahrungen in der Geschichte haben gezeigt, dass eine plötzliche Währungsumstellung schnell durchführbar wäre. So haben es die Tschechen und die Slowaken innerhalb weniger Wochen geschafft nationale Währungen einzuführen, nachdem sich die Tschechoslowakei in Tschechien und die Slowakei gespalten hatte. Wirtschaftlichen Probleme und die hohe Verschuldung würden die Drachme natürlich sofort massiv abwerten. Experten rechnen damit, dass die Drachme zunächst einmal um die 30 bis 50 Prozent abwerten dürfte. Das hätte Vor- und Nachteile. Ein Vorteil ist ganz klar, dass die griechische Industrie dadurch wettbewerbsfähiger würde, da die Lohnkosten im internationalen Vergleich sinken würden. Ein ganz großer Profiteur eines Euroaustritts wäre dann die griechische Tourismusbranche, aber auch die deutschen und sonstigen ausländischen Touristen. Da der Euro eine deutlich erhöhte Kaufkraft hätte, könnten wir Touristen für deutlich niedrigere Preise Urlaub an der Ägäis machen als bislang. Wenn sich die sozialen Spannungen im Land wieder legen, könnten die griechischen Hotels dann dadurch bald wieder nahe an die Vollauslastung kommen. Ein Nachteil besteht für die Griechen darin allerdings, dass die Schuldenlast noch weiter explodieren würde. Die bislang aufgehäuften und nicht „abgeschnittenen“ Schulden müssten natürlich auch nach dem Euroaustritt zurückbezahlt werden. Durch den sinkenden Wert der Drachme würde dann auch der Wert der Schulden für die Griechen steigen. Mittelfristig würde dadurch ein weiterer Schuldenschnitt nötig werden oder im schlimmsten Szenario geht Griechenland in die Insolvenz.
Deutschland als Profiteur?
Für uns Deutsche ist natürlich die Frage, was ein Euroaustritt der Griechen für Deutschland bedeutet am wichtigsten. Unser Land könnte dabei ganz klar als großer Krisenprofiteur hervorgehen, so wie es jetzt ja auch schon der Fall ist. Dabei profitiert Deutschland auf vielfältige Weise. Zunächst dürfte alleine die Ankündigung des Euroaustritts Griechenlands sehr viele Griechen aufschrecken und zur Bank hetzen lassen. Sehr viele würden versuchen, ihr ganzes Vermögen noch schnell in Euro abzuheben, da sie damit ja eine viel höhere Kaufkraft haben, als mit der Drachme. Was in Griechenland einen Bankenrun auslösen könnte, wird für die deutschen Banken den umgekehrten Effekt haben. Die Griechen werden sicher nicht alle, vor allem nicht die mit dem großen Vermögen, ihr Geld unters Kopfkissen schieben, sondern bei einer ausländischen Bank deponieren. Und was läge da näher, als bei einer deutschen Bank? Schließlich gilt Deutschland als das ausfallsicherste Land in der Eurozone. Deutschland würde aber noch auf eine andere Weise profitieren. Nach Bekanntwerden eines Euroaustritts würde erst einmal der Euro gegenüber anderen Währungen, insbesondere gegenüber dem US-Dollar, deutlich abwerten. Das hilft natürlich unserer Exportindustrie, deren Produkte dadurch für die Abnehmer günstiger würden. Die Exporte, die sowieso schon auf Rekordniveau sind, würden dadurch deutlich zulegen können. Aber auch der deutsche Staat dürfte zumindest einerseits davon profitieren. Schon jetzt sind die Zinsen, die der Bund für neu aufgenommen Schulden zahlen muss, historisch niedrig. Durch die große Verunsicherung, die ausbrechen würde, wenn Griechenland aus dem Euro austritt, würden die Renditen für Bundespapiere weiter sinken. Auf der anderen Seite stehen die Kosten für Deutschland. Schätzungen gehen davon aus, dass Griechenland uns Steuerzahler bei einem Austritt bis zu 60 Milliarden Euro kosten könnte.
Was passiert mit der Eurozone und der EU?
Bei der Eurozone als Ganzes wird es schon schwieriger, Vorteile zu finden. Die ganz große Gefahr für die Eurozone ist, dass die Investoren das Vertrauen verlieren und sich dann auch aus Spanien, Italien, Portugal und vielleicht sogar Irland zurückziehen. Diese Ansteckungsgefahr wird von den Europa-Politikern zu Recht als größtes Problem erkannt. Wackelt Spanien, dürfte es um die Eurozone geschehen sein. Entgegen allen Beteuerungen ist der Rettungsschirm eben nicht groß genug, um Spanien oder gar Italien aufzufangen, wenn diese komplett den Zugang zum Kapitalmarkt verlieren. Im schlimmsten Fall droht in Spanien nach einem Euroaustritt der Griechen ebenfalls ein Bankenrun. Dann gibt es noch zwei Szenarios. Szenario 1: Die Eurozone löst sich auf und alle kehren zu ihren nationalen Währungen zurück beziehungsweise nur die vier bis fünf gesunden Kernländer behalten den Euro; der Rest tritt aus. Szenario 2: Die Europäische Zentralbank hebt alle Bedenken auf und agiert ähnlich wie ihr amerikanisches Pendant. Die EZB könnte als Euro-Feuerwehr unbegrenzt Staatsanleihen kaufen und dadurch die Märkte mit Billionen von Euro fluten. Technisch wäre das möglich und würde sicherlich auch für Beruhigung an der Schuldenkrisenfront sorgen. Die Kosten dieses Szenarios sind allerdings hoch. Es droht mittelfristig eine nicht mehr beherrschbare Inflation!
Was bedeutet Inflation oder das Auseinanderbrechen der Eurozone für Ihr Vermögen? Diesen Fragen widmet sich regelmäßig der Börsenbrief „Der Investoren-Kompass“. Hier finden Sie konkrete Wege und Anlagetipps, wie Sie Ihr Geld vor der schleichenden Entwertung beziehungsweise dem Kapitalmarkterdbeben schützen, das bei einem Auseinanderbrechen der Eurozone zu erwarten wäre.
Quelle: http://aktienchancen.de
101 Antworten zu Sachsens kriminelle Banden plündern weiter
Mit welcher Begründung denn dieses mal?- bitte um mehr infos!
na das war ein Racheakt weil gestern weitere fünf Firman in Zwickau die Bundesrepublik verlassen haben und in Freies Deutschland gewechselt sind. wir werden die nächsten Tage auch noch Bildmaterial liefern
@staseve-bitte mal genaue begründung die nun seitens der “BRD” polizei zur Fahrerlaubnis und deren Einzug benannt wird.
werden wir morgen im Original veröffentlichen der Redaktion liegt die Unterlage derzeit noch nicht vor
Sind sie umgezogen ins Ausland? Und wo liegt das “Freie Deutschland”?
Dass die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht, hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Die meisten Deutschen gehen davon aus, dass sie noch existiert. Und alle ausländischen Staaten behaupten über ihre Regierungen dasselbe.
Das Freie Deutschland ist ein ordentlich gelisteter Staat und liegt auf dem freigegebenen Boden Deutschlands! Allerdings wissen die alle Bescheid, die anderen Staaten!
Da sind die BRD-Vertreter aber mächtig auf die Folter gespannt und schreien gleich : BEWEISE ! BELEGE ! QUELLEN ! ———
Na, auf Dich “Reichsdeppen-Pinkolatorium”-Schwachmaten haben wir alle schon sehnsüchtig gewartet.
Gibts was Neues aus der “Zentrale” in der Lennéstraße zu Groß-Berlin, Flachzange ?
Haben die Dir wieder mal den Fronturlaub gestrichen, Deiner Firma oder “Mutti” höchstpersönlich langsam “Stalingrad 2″ droht ?
Ich habe mich gewundert warum im Umkreis von 20 Km Insassen “ziviler” PKW mit DD-Q …im Kennzeichen ganz unauffällig die Landschaft beobachteten!!!
Dann kam auch noch 14:oo Uhr der Anruf einer “Versicherung” wo denn der Herr ….ist?
Muß ja eine große Sache sein!
Schade, daß ich nicht filmen konnte!
Dieses System steigert sich in seiner Lächerlichkeit zum Platz des Himmlischen Frieden!
In Frankfurt ist schon Ausnahmezustand ohne das er ausgerufen wurde, jeder der sich der Bannmeile nähert wird kontrolliert, gefilzt-nicht nur Kontrolle!
Eine Lehrerin war auch darunter und will es ihren Schülern sagen, ich glaube nicht, daß Sie morgen noch Lehrerein ist!
Wann wird das erste Mal ohne Warnung geschossen-etwa 5:45 Uhr? Wenn hier 5:45 Uhr stehen sollte, das habe ich nicht geschrieben!
Der Irrsinn ist Wahnsinnig geworden!
Ja, so sehen sie aus, die BRD-Schergen.
Wer nicht mitspielt, der soll auf diese Weise kaputtgemacht werden. Stalinismus light, nichts anderes………..
warum begründung? Brauchen die eine? habe vor 2 wochen einen richter in berlin abblitzenn lassen. habe ihm nachgewiesen, dass er kein richter ist, gar nicht sein kann. habe ihn auf die kommentierung des §16 GVG hingewiesen, wonach jedes urteil seit dem 18.9.90 unheilbar nichtig ist. das ergebnis: er hat “recht” gesprochen. was willst du mit einer begründung. Plündern und rechtsbeugung ist an der tagesordnung. hört doch endlich auf nach recht zu suchen, es gibt für uns keins. du kannst denen lückenlos nachweisen, dass sie nicht dürfen, sie machen es trotzdem, denn sie haben die waffen. wacht doch endlich auf und verlasst die rechtsschiene. sie ist sinnlos.
Alter Sachse; was fährste auch hin. Ich mach alles mit der Post!
Sofortige Beschwerde-immer und immer wieder
den auf mehrere Mio. verklagen
In Den Haag anzeigen und DEM das mit Post schicken
da ist er befangen und es muß eine andere XXgeige weiter machen
und das dauert bis der Zeit hat!
@sachse- bitte um antwort!- hab eine mappe mit alle,- wirklich allen fakten und beweisen Art.23/19/gvg15- usw.usw. schreiben BJM zu den BBG 2006/2007—einfach alles!!!- meinem Anwalt vorgelegt!- Mandatsniederlegung!!!- da geht nur noch art. 20.4!!!- Widerstand!- bitte um erfahrungsbericht mit argumenten vor gericht- weil,- beim hm.- blog schreib ich grad mit kalle dönitz und k.v.a. bezüglich gvg 15,- kalle sagt er sei einmal damit durchgekommen!—-dringender klärungsbedarf- erfahrungsaustausch bitte!…
Hallo theokrates…ich möchte DIr wirklich , ganz im Netten und ohne Geheimdienstklauberei was sagen:
Der 15er GVG sagte (a.d. 1877), dass alle Gerichte staatlich sind…
Das ist absolut richtig ! Nun müssen wir uns aber die Verhältnisse im Jahre 1877 ansehen. Es gab zu dieser Zeit noch kirchliche,gutsherrliche,ritterliche und von mir aus försterliche Gerichte, die alle ein *legitimes* Urteil fällen konnten. Mit dem 15er GVG wurde dem Ganzen ein Ende gesetzt, nur noch staatliche Gerichte waren legitim.
Der 15er GVG wurde *bereinigt*…auch das stimmt absolut !
Aber das wurde Er auch nur Deswegen, weil seine inhaltlichen Aussagen inzwischen in anderen Gesetzeswerken festgeschrieben waren/sind (Art.92 GG)
Und somit braucht man diesen 15er GVG nicht mehr…kann weg…so einfach ist Das…
Nee, eben nicht.
Ich drück das mal so aus : Redundanzen sind insofern nötig, als sie die Klarheit einer Bestimmung besonders hervorheben und nicht in Vergessenheit geraten läßt. “Stillschweigend” widerspricht dem.
Man nehme das etwa SGB : Hier wird – kontinuierlich – gg. das Zitiergebot aus Art. 19 GG verstoßen, d.h. welche “verbrieften” Grundrechte denn eingeschränkt werden, sich einem “Jobvermittlungsangebot” zu stellen.
Jede “Eingliederungsvereinbarung” einer “ARGE” / Arbeitsagentur verstößt dagegen !
BRD-”Rechtsanwälte” sind “Organe der BRD-Rechtspflege”. Ansonsten kippt die Approbation (Zulassung) seitens der BRD. Schon mal so betrachtet ?
Die singen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – IMMER das Hohelied der BRD-Verwaltung.
Ist doch klar !
Jäher Jobverlust schließt die Abbezahlung sonstiger, finanziell eingegangene Verpflichtungen (z.B. 120 qm EIGENTUMSWOHNUNG, Bonität bei Banken – also ganz “System BRD” als JURISTISCHE PERSON mit PERSONALAUSWEIS => SCHUFA !!!) ganz aus.
Der ganze BRD-Saftladen ist “befangen”, nicht nur der jeweilige “Richter”………….. wer das kapiert hat, der wundert sich kaum noch !
@selbstverwalter: “BRD-”Rechtsanwälte” sind “Organe der BRD-Rechtspflege”. Ansonsten kippt die Approbation (Zulassung) seitens der BRD. ”
Na, es wäre ja auch merkwürdig, wenn sie Organe der argentinischen Rechtspflege wären. Übrigens hat ein Rechtsanwalt keine Approbation, weil er kein Arzt ist. Nur wenige Anwälte sind beides.
ERGÄNZUNG :
Dem Beitrag von @kAIRO werte ich dahingehend als Eingeständnis, das “Richter” und “Rechtsanwälte” der BRD lediglich nach Weisung und nicht nach Recht und Gesetz entscheiden, also auch kein Rückgrat besitzen brauchen, sich auf Gesetze zu berufen, solange sie sich opportun verhalten.
Es langt in der BRD also, sich rein “auf Anweisung” zu berufen und dem Angewiesenen zu folgen.
War bei der DDR-”Bluthilde” BENJAMIN und beim NS-Regime übrigens nicht anders.
“Schöne” Tradition ! Applaus !
Wo liegt aber dann der Vorteil, Eurem BRD-Laden die Treue zu halten liegen soll, nach all der von Euch vorgetragenen “Befreiungs”-Rhetorik für die Zeit nach 1945, erschließt sich nicht !
Danke für soviel Offenheit !
Wir sind weder in Argentinien, wo auch haarsträubende Verhältnisse (“südamerikanische”) herrschen müssen, noch betreibe ich Wortklaubereien. Deshalb – vorsorglich – in Klammern das Wort “Zulassung”………. hehe, bist ja ein Schelm !
@selbstverwalter: “Dem Beitrag von @kAIRO werte ich dahingehend als Eingeständnis, das “Richter” und “Rechtsanwälte” der BRD lediglich nach Weisung und nicht nach Recht und Gesetz entscheiden, ”
Ich wüsste nicht, wo ich das geschrieben hätte. Mach dich mal schlau, was ein Organ der Rechtspflege ist. Richter unterliegen bei ihren Urteilen nur dem Gesetz, aber überhaupt keinen Weisungen, Anwälte dagegen schon – denen ihrer Klienten.
Wenn dem so wäre, würden die – bei weggefallener Staatshaftung – auch ihren Kram unterschreiben und den Prozeßparteien dies im Original auch so mitteilen, wie das vor Wegfall der Staatshaftung noch der Fall war……sowie voll mit eigenem Vermögen dafür einstehen.
In der Beweispflicht steht immer das “Gericht”……………..und wer nicht unterschreibt, braucht später nicht dafür einstehen. Perfidie mit Methode !
@selbstverwalter: “Wir sind weder in Argentinien, wo auch haarsträubende Verhältnisse (“südamerikanische”) herrschen müssen, …”
Eine kleine Reise nach Argentinien ist sehr zu empfehlen, um dich von deinem Hochmut zu heilen. Von allen südamerikanischen Ländern ist dies das europäischste. Regelrecht langweilig. Wenn du durch die Straßen von Buenos Aires gehst, hast du wenig Anhaltspunkte dafür, dass du nicht in Mailand oder Madrid bist. Und auch die argentinische Rechtspflege funktioniert recht gut, wie man hört.
Diskussionsgegenstand ist Deutschland und nicht Argentinien. Ganz klar !
Argentinien bleibt jedoch in anderer Hinsicht ein gutes Beispiel :
Der Staatsbankrott von 2001 und die Folgen.
Da sollten sich eher die “hochmütigen” Alternativlosschwätzer vom EURO – das MERKELferkel, BARROSO, JUNCKER (der Super-Demokratt) und Co. mal umgucken, was ihnen – den Alternativlosschwätzern – hier in Europa bald blüht mit ihrer Falschgeldmünzerei und Verschuldungsorgien, mit Spielziel, den Banken die Taschen auf Kosten der Allgemeinheit dick zu machen.
Also, Kollege, von Hochmut ggü. Argentinien keine Spur………..
theokrates,
persönlich ist mir es völlig egal ob Leute wie Du Gesetze für gültig halten oder nicht. Die Gerichte wenden sie an, ganz unabhängig was Du davon hälst. Rechtswissenschaft ist keine Geheimlehre, Bibliotheken sind öffentlich und jeder Abiturient kann Jura studieren. Da braucht es keine Parteigehörigkeit oä. Das ist vollkommen frei zugänglich. Es gibt es keine Hindernisse wenn man die Dinge verstehen will, zehntausende stecken jetzt, in diesem Moment sehr konzentriert ihre Köpfe in die Bücher und versuchen zu lernen und zu verstehen wie hunderttausende vor ihnen. Ein paar Dutzend schreiben lieber im Internet anstatt zu lesen oder gar zu lernen (das scheint einen ganz schlechten Ruf zu haben, etwas zu lernen um es zu verstehen… jeder wie er will.)
Wenn Du das GVG so verstehen willst machs halt. Die Gerichte warten nicht bis jemand deren Auslegung versteht oder gar akzeptiert. Das ist alleine Deine Sache, Deine Verantwortung. Da will ich Dir gar nicht reinreden. Das überlass ich dem Gericht.
Was mich hier schreiben lässt ist Dein Hinweis auf Art.20IV GG.
Ich will und kann Dir die Arbeit nicht abnehmen (Eigenverantwortung) aber wenn Du Doch mal damit beschäftigst(d.h. in der jur. oder historischen Fachliteratur nachliest, obwohlsie von Juristen oder Historikern geschrieben wurden!!!)
– wieso es diesen Artikel überhaupt gibt und
– weshalb er erst in den 60er Jahren seinen Weg ins GG fand
wirst Du eine ganze Menge mehr verstehen als nur das Widerstandsrecht.
Das nur als Anregung.
Wieweit Du Dich auf andere verlässt, wie hoch der Anspruch an Doch selbst ist (zB. das GVG “verstehen” zu wollen ohne irgendwie die Fachliteratur oder Rechtsprechung zu berücksichtigen die tatsächlich angewandt wird…) – das ist in der BRD Deine Angelegenheit.
Ich weiss, das gerade jur. Fachliteratur hier gar nicht gern gelesen wird und offensichtlich hier die Auffassung herrscht von Jura haben alle Ahnung ausser den Leuten die es studiert haben. Aber auch das ist eine Sache Deiner Verantworung und Deines Anspruchs an Dich selbst die Meinung der Fachwelt zu ignorieren.
Die Gegenseite vor Gericht wird es nicht, die Richter werden es nicht. Das ist ganz undramatisch.
Deswegen – wenn das hier mehr ist für Dich als ein Spiel schau Dir einfach mal die Geschichte des Art. 20IV an. Darüber ist viel geschrieben worden. Die Einführung dieses Artikels war einer der prägenden und wichtigen Momente in der Geschichte der BRD. Prüf einfach mal (d.h. lies mal in einem Fachbuch nach!)
– warum gibt es den Art. 20IV,
– wie kam er ins GG und
– warum so spät?>/b>
Das wird Dir manch andere Frage gleich mitbeantworten und Du wirst manche “Argumente” die im Netz herumschwirren erheblich besser einordnen können! Ichkaue Dir das nicht vor, nehme nichts vorweg sondern überlass es Dir selbst die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.
Du musst das nicht. Es ist Deine Verantwortung auf welche Argumente Du setzt, welche Argumente Du überhaupt kennen willst, wie intensiv Du das angehst, wie wichtig Dir es ist diese Dinge zu verstehen oder ob Du einfach damit zufrieden bist Dich im Recht zu fühlenweil Dir diese Position einfach besser gefällt.
In der BRD darfst Du Dir deine Meinung über Gesetze bilden und jede noch so exotische Aufassung haben. Du darfst diese Meinung im Netz verbreiten, darüber Bücher schreiben oder youtube-Videos drehen.
Das ist alles kein Problem, alles Deine Sache. Nur wenn Du Dich gerichtlich auseinander setzt ist es eine gute Idee sich mit den Argumenten auseinander zu setzen die das Gericht anwenden wird. Wie gesagt – machen jetzt, in diesem Augenbilck ein paar zehntausend Menschen ernsthaft und konzentriert. Davon werden ein paar später Richter werden.
Musst Du selbst entscheiden wie Du Dich da positionierst. Jedenfalls hatte Dein Anwalt gar keine Wahl – er konnte nicht zusehen wie ein Mandant waffenlos in eine Schlacht zieht deren Regeln er nicht kennt auch wenn er meint er kenne diese Regeln besser als sein Anwalt oder die Richter. Bitte sehr, wenn man unbedingt will…
Diese Dinge sind jur. sehr einfach, absolut eindeutig undvollkommen ausserhalb jeden Streits (d.h. unter Juristen gibt es, im Gegensatz zu vielen anderen Fragen, darüber keineAuseinandersetzung, weder in Kommentaren, Rechtsprechung oder Abhandlungen. Es herrscht da Einigkeit quer durch alle Parteien). Es ist letztlich Deine Sache und Deine Verantwortung Dich damit zu beschäftigen. Vielleicht mal in die Überlegungen einzubeziehen, dass ein paar Jahre Studium und ein paar hundert Bücher, konzentriertes Arbeiten, das Studieren von Urteilen und Paragraphen vielleicht doch die ein oder andere Erkenntnis vermittelt…
Ein wirklich interessanter Einstieg ist die Frage nach dem 20IV GG. Das wirst Du nicht im Netz finden, da müsstest Du mal in die Bibliothek und ein wenig selbst recherchieren. Es lohnt sich auch wenn Du danach einiges anders sehen würdest (was beim “lernen” den Unterschied ausmacht zu “ich glaube was mir logisch erscheint”). Aber es ist Deine eigene Sache. Lernen ist für manche sehr schwierig, denn es bedeutet sich einzugestehen, dass man etwas nicht weiss.
Bist Du Dir sicher Du oder die Leute von denen Du Deine Ideen bekommen hast wissen genug über diese Themen, mehr als nach vier oder sechs Jahren Studium, ein paar hundert gelesenen Büchern?
Wenn Du Dir da sicher bist – dann los!!!
Es ist Deine Verantwortung, Dein Einsatz, Dein “Spiel” und Deine Niederlage.
Wird an den Gesetzen, der Rechtsprechung oder dem “Völkerrecht” nichts ändern. Nichts.
Wieso sollte man bei jedem einzelnen erst einmal feststellen was er für Recht hält bloss weil er nicht lernen will was darunter bereits von hunderttausenden verstanden wird? Dann bräuchte man gar keine Gesetze sondern müsste in jedem Einzelfall bei Adam und Eva anfangen. Was bedeuten würde, dass niemand im Voraus wüsste ob das was er tut rechtlich wirksam ist oder eventuell später von einem Gericht wieder kassiert wurde.
Heute kann man das im Voraus beurteilen wenn man es vorher nachliest, lernt. Aber auch nur dann.
Vor ein mehr als 2500 Jahren kamen die Menschen auf die Idee, das das ganz zweckmässig sei statt immer von vorne anzufangen und dann letztlich dem Stärkeren Recht “zu geben”. Auch wenn es dem einzelnen dann abverlangt diese Regeln und deren Anwendung kennen zu lernen, bzw. sich von jemandem beraten zu lassen der das erlent hat.
Diese Idee hat sich nicht ganz ohne Grund weltweit durchgesetzt.
Also würde ich nicht ganz ignorieren was Juristen so anjuristischen Meinungen vertreten. Aber alles Deine freie Entscheidung, selbst der Selbstmord steht in Deutschland nicht unter Strafe.
Glückwunsch “glück”wunsch!
Vielleicht erreichst Du ja mit deiner klugen Rede wenigstens beitheokrates was, der aktuell in einer schwierigen Lage zu sein scheint, weil er den Pseudojuristen um K. Dönitz und T. Ramm aufgesessen ist. Ihm kann man nur raten, einen Kollegen aus dem “System” zu beauftragen, da der sich halt auch mit den “Feinheiten” des Systems auskennt, das sich – wie Du sehr schön darlegst – halt schon seit Jahrhunderten entwickelt und bewährthat.
Nach längerer Überlegung über das von Ihnen Geschriebene gebe ich Ihnen vollständig recht, werter Sachse !
Mit Systemschranzen zu diskutieren bringt rein garnichts ! Betreffende mögen vielleicht “recht” sprechen, allerdings nach FALSCHEN Maßstäben gemessen.
Insofern ist es sinnlos, mit ständig hier auftretenden Vertretern dieser BRD-Simulation sich auf eine Diskussion einzulassen.
RECHT im eigentlichen Sinne muß stets neu erkämpft werden, ohne auf deren Geschwurbel größer einzugehen !
Schönen Feiertag auch an Sie ……..
Den § 15 GVG zu streichen ist DENEN aber sehr spät eingefallen.
Obwohl die Zypris die Gesetzbücher als Gebärmuttermutter mit sich rum schleppt.
Und Gerichte die keine Staatsgerichte sind gibt es noch derer viele, Kirche, Fussball, Sport, Armee-Gerichte!
Bei der Armee kommt der Gefechtsgulasch noch als Gericht dazu (:-))
Nach bundesDEUTSCH kann demzufolge also jeder seinen “Gerichts”-Bauchladen aufmachen und – universell – verbindlich urteilen.
Ist ja ein toller Verein, diese BRD !
Wann gibts damit Mord und Totschlag ? — Wohl nur eine Frage der Zeit !
Mag ja sein. Dann sind es halt Originalurteile. Wenn Du genau liest habe ich aber die Kiste Champagner für den inversen Fall ausgelobt, nämlich, daß auf einem Originalurteil keine Unterschrift des Richters ist.
Das ist doch auch wieder nur (nicht höherer) Unsinn.
1. § 317 Abs. 4 bestimmt ausdrücklich, daß den Parteien Ausfertigungen übersandt werden. Keine Vorschrift besagt, daß den Parteien Originalurteile zugestellt werden müssen. das wäre bei Prozessen mit mehreren Prozeßbeteiligten auch recht mühsam.
2. Woher Du Deine Ansicht hast, daß die Ausfertigungen von Justizangestellten vorgenommen werden.
Die Beglaubigungen werden vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen.
In der Regel ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 153 GVG) ein Beamter des mittleren Dienstes, teilweise auch ein Justiz- oder Verwaltungsfachangestellter. Dem Beamten wird die Tätigkeit als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle anvertraut, wobei diese Betrauung keiner besonderen Form bedarf.
Ausfertigungen müssen immer bestellt werden! Die Bundesrepublik hat die ZPO einfach für sich stimmiger gemacht wenn geh ich immer von der Originalfassung aus eine andere gilt für uns auch nicht da wir nach staatlich deutschem Recht gehen und nicht nach Handelsrecht der Bundesrepublik in Deutschland.
Was für ein hanebüchener Unsinn, der auch bei der 1000sten Wiederholung nicht wahr wird.
Jedes der Urteile in dieser Bundesrepublik wird von den beteiligten Richtern handschriftlich unterschrieben. Andernfalls wäre dies ein Revisionsgrund.
Unterschrieben werden aber nur die Originale, welche bei den Gerichtsakten bleiben, nicht dagegen die den Parteien zugesandten Abschriften.
Wenn Du mir ein einziges Originalurteil beibringst, welches nicht unterschrieben ist, bekommst Du von mir eine Kiste Champagner (aber nich’ vom ALDI).
und das ist rechtlich falsch weil nach § 317 Abs1 ZPO erhält jede Prozesspartei ein Original oder eine vom Richter unterschriebene und auf der Kopie ne Unterschrift des Richters beurkundet oder beglaubigt so steht es in den rechtlichen Spielregeln!
Na bitte, Jesuiten-Legastheniker ! Da haste gleich die rechtliche Fundstelle mit dazugeliefert bekommen.
Solltest Dir überlegen, ob Du wirklich Jurist bleiben willst, oder doch ne Umschulung bei Deiner ArbeitslosenAGENTUR GmbH wahrnehmen solltest. Scheinst auch juristisch so wenig bewandert zu sein, wie Du JESUIT richtig schreibst.
Schönen Feiertag noch und nicht vergessen, den Stundenzettel vom Chef unterschreiben zu lassen für Deine mißglückte Zersetzungsarbeit hier…………………..kann ja sonst jeder kommen !
Klassisch am Thema vorbeigeredet ! Ich bin im Besitz einiger Urteile, die mit ORIGINALUNTERSCHRIFT des Richters versehen sind, sind allerdings allesamt aus der Zeit vor 1990 betagt.
In der Tat : Ein Revisionsgrund liegt bei fehlender Unterschrift immer vor. Da den Prozeßparteien lediglich NICHT-unterschriebene “Ausfertigungen” vorgelegt werden, besteht generell Nichtigkeit, zumal diese “Ausfertigungen” von “JustizANGESTELLTEN” – fehlender öffentlicher Glaube und Bestallung – “beglaubigt” werden, was nicht geht. ANGESTELLTE sind immer abhängig Beschäftigte und nicht urteilsfrei in ihren Handlungen.
Danke für die Bestätigung unserer Auffassungen, die wir notfalls auch 100’000 Mal wiederholen werden, weil sie richtig ist.
Bei BRD-”Juristen” wie Dir, die zudem an sichtbarer Legasthenie schon beim Schreiben des Benutzernamens leiden, wundert mich rein garnichts mehr.
Ist ja rein zufällig, daß es hier noch einen “Jesuit” als Benutzer gibt und mein Benutzername auch ständig plagiiert wird.
Zieht Euch die Hose weiter mit der Kneifzange an……………
Wie wäre es, herr Frühwald, wenn Sie die entsprechenden Paragrafen nicht nur zitieren, sondern auch lesen würden?
§ 317 Abs. 1 ZPO lautet:
Wo steht da was von handschriftlich unterschreibenen Urteilen.
§ 317 Abs 4 ZPO gibt da schon eher Auskunft
Zitieren Sie wenigstens richtig:
§ 317
Urteilszustellung
(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung hinausschieben.
(2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. Die von einer Partei beantragte Ausfertigung eines Urteils erfolgt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe; dies gilt nicht, wenn die Partei eine vollständige Ausfertigung beantragt.
Da steht nichts davon, dass jede Prozesspartei ein Original des Urteils bekommt. Es werden immer nur beglaubigte Ausfertigungen zugesandt, das unterschriebene Original bleibt im Archiv.
Zumal:
Das Ergebnis des Verfahrens ist immer nur ein Urteil. Dieser Satz spricht demnach von Ausfertigungen.
Na ganz klar ein Urteil ist ein Urteil und die Ausfertigung eines Urteils ist eine Ausfertigung und die muss ich selbst bestellt haben das war seit über hundert Jahren so bis 1990 wurde das auch in der Bundesrepublik (alt) auch so gehandhabt. Seit 1990 mangels Legitimation der Richter verfährt man einfach anders als es in den rechtlichen Spielregeln steht!
Das ist auch längst höchstrichterlich bestätigt:
Entscheidung des BFH
Das bestreitet niemand! Aber eine Ausfertigung muss bestellt sein!
Kann mich nicht erinnern, falsch zitiert zu haben.
Aber trotz Ihres wiederholten Zitates, bei dem Sie lediglich zusätzlich Abs. 2 des § 317 ZPO zitiert haben, ist die von Ihnen vertretene Rechtsauffassung nicht ersichtlich.
natürlich nur Sie wollen Sie nicht verstehen oder wahrnehmen. Unsere Sprache ist dabei klar und eindeutig!
Gerade das haben Sie aber bisher nicht aufzeigen können. Sie haben die Spielregeln richtig zitiert und darin steht nichts dergleichen.
natürlich es steht klar und deutlich da!
Dann zeig mir bitte einen Beweis, dass vor 1990 Original-Urteile ausgehändigt wurden.
Ich habe mich mit reichlich Silber, Nahrungsmitteln (Konserven aller Art, Nudeln, Reis, getrocknetes Brot,…usw) Batterien, Kerzen, Trinkwasser und Bewaffnung ausgestattet ! Bis es ungemütlich bei uns wird, leiste ich ähnlich wie Frühwald und selbstverständlich unendgeldlich Aufklärungsarbeit im Netz und auf der Straße ! Reichskanzler Ebel sagte bereits: “Die Alliierten haben kein Problem damit 4 Millionen Deutsche anzuklagen !” Ich bin jetzt schon auf die Gesichter derjenigen gespannt die sich jetzt einbilden irgendetwas zu sein ! Alles Beste allen ! ! !
Soweit – so schön – so gut !
Schmeißen Sie dabei den Scharlatan EBEL über Bord.
Der ist voll BUNDESNACHRICHTENDIENST gesteuert !
Birgit halte durch, die Französische Revolution hat danach auch vieles geregelt und damit wurde eine neue Zeit geboren, die sogar in die 1848 Paulskirchen-Verfassung mündete, die erstmals den Deutschen ein Zusammenhalt gab.
Es ist die schiere Angst….
Jetzt mal eine Frage zum Verständnis:
Warum braucht Frau Fazekatz einen Führerschein der nicht existierenden BRD?
Ich dachte immer Papiere von nicht existierenden Staaten seien “Spielzeugpapiere”.
Ich hätte eigentlich erwartet, daß Frau Fazekatz als überzeugte Selbstverwalterin und Grundgesetzleugnerin den Lappen freiwillig abgegeben hätte. Soviel Konsequenz sollte schon sein!
Der Führerschein ist längst in das Hoheitsgebiet Freies Deutschland umgezogen. Die Völkerrechtsverletzungen von heute bleiben auch nicht ungeahndet.
Naja, das bundes”DEUTSCH”-Papier ist ja – konsequent hinterfragt – wohl auch einem “Verfalldatum” unterlegen, ähnlich wie der PERSONALAUSWEIS von “DEUTSCH”-BRDigung.
Will sagen : Hoffentlich hat sie – Frau Fazekas – noch ihren “alten, grauen” aus früheren Zeiten.
Der ist viel wertvoller späterhin
Warum importieren Sie denn ein unnützes Schriftstück der BRD-Verwaltung Herr Frühwald. Frau Fazekas hat doch sicherlich schon ein entsprechendes StaSeVe-Dokument…
Da muß ich allerdings eingestehen : Wenn schon – denn schon ! Wenn das BRD-”Dokument” – wie der PERSONALAUSWEIS – schon obsolet wird, weshalb der “Führerschein” – pardon : die “Fahrerlaubnis” – der BRD eigentlich noch relevant ist ?
Andererseits : Rechtfertigt das derlei Überfälle der BRDisten ?
Das haben Sie grad erst erfunden! Google weiß davon noch nichts!
Das haben wir nicht gerade erst erfunden das ist seit dem 1. Mai 2012 Fakt. In der Länderkennungsliste wird es so ca. zwei-drei Monate später offiziell veröffentlicht.
Ob das ein JESUITEN-Legastheniker auch dann kapiert, wenn man ihm es sagt ?
Der Führerschein oder Fahrerlaubnis ist jedem sein Eigentum.
Man hat die Fleppen selbst bezahlt.
Was die Gutmenschendemokratievertreter sich willküren ist Raub!
Ich lasse mir meine Fleppen auch nicht bei einem Hausdurchsuchenden Überfall stehlen, egal ob da DDR oder Reich darauf steht!
Im Prinzip hast Du recht : Das Ding ist ja bezahlt ! – Das ist übrigens auch sonstiges “Ausweis”-Papier der BRD !
Welche Länderkennungsliste?
UN-ISO 3166-2
Du weißt schon, dass ISO 3166 keine Liste der UN ist? Eine Organisation der UN sitzt zwar in dem Gremium, aber da haben auch noch andere mitzureden.
Du weist schon das Du hier sachlich falsch liegst !
Dann sag mir bitte auch, wo ich falsch liege.
@Benutzernamen-GUTTENBERG :
Fragst Du – zur Abwechslung – mal nach der Rechtsgrundlage dieses Überfalls der BRD-Schergen auf befriedeten Wohnraum ?
Gelle, ist klar, da jaulst Du nicht auf, wenn hier alles, was die BRD vorgibt zu sein, nämlich ein “Rechtsstaat”, en passant über Bord geworfen wird.
Pardonne-moi ! J’ai oublié, que tu n’aimes pas la langue française, monsieur PLAGIATEUR !
Nein frage ich nicht, da ich davon ausgegangen bin, daß entsprechende informationen hier wie versprochen nachgeliefert werden.
Im Übrigen gehe ich nicht davon aus, daß daß die Trachtengruppe bei der Fatzekatz ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl angetreten ist.
@Namens-Plagiateur :
Klassisch ab/ausgewichen vom Thema !
Bist und bleibst ein beauftragter Dampfplauderer und Plagiateur und sonst nichts weiter……….
wieso bin ich ausgewichen? Ich habe deine Frage beantwortet.
… und Dampfplaudern: das kann keiner so gut wie Du.
— Du bist ja noch lächerlicher als ich dachte………
sachse kann Du die Kommentierung von § 16 GVG mal hier rein stellen
Das wir er sicher nicht machen, denn das sind im Zöller schon mindestens 4-5 Bildschirmseiten.
Immerhin könnt ihr sagen, dass ihr es versucht habt hinzukriegen. Was man auch versucht,ebenso im Bund, es wird torpediert. Ich denke, wenn das GG eh keine Gültigkeit
mehr hat, dann kann uns der Artikel 146 da auch nicht mehr weiterhelfen, denn dieser hat
dann ebenfalls keine Gültigkeit mehr. Es gilt nur noch Handelsrecht und Arbeitsrecht. Ich
glaube nicht mehr an Menschenrechte, die halbe Welt verstösst gegen sie. Überall auf der Welt werden Menschen gefoltert und gequält auf grausamste Weise, in der ein oder anderen Art.
Nicht nur in der BRD. Also sollte man zukünftig nach Möglichkeit, mit Sachverstand und einem
inneren Abstand diesem Wahnsinn begegnen, sonst geht man selbst unter und landet in der
Irrenmühle. Im Grunde kann man nur Mutmassungen anstellen, warum eine Resolution den
Staseves nichts nützt, sie werden doch ständig angegriffen und haben nichts als Ärger mit den
Behörden und keinen Frieden mehr in ihrem Leben. Braucht man das wirklich ???
Aber das müsst ihr letztendlich selbst entscheiden, ich wünsche euch, dass euch nichts übleres geschieht.
Schöner, inhaltlich meinen Auffassungen entsprechender Beitrag ! Danke !
Resolution?
… oder doch lieber Revolution, Evolution, Remuneration, Remontration?
Im Übrigen haben wir wieder mal ganz das aktuelle Thema aus den Augen verloren.
Wo sind denn nun die versprochenen Berichte und Beweise über die Hausdurchsuchung bei der Fatzekatz.
Haben die Grünen Brigits Araber mitgenommen oder Enricos Ducatis (1098 und 1198 – da bin ich ihm direkt neidisch)?
kommen schon noch sobald der Filmbericht hier vorliegt!
@-Danke an Alle!- sehr interessante diskussion- werde mich weiterhin einlesen!
theokrates,nagel die Herrschaften über das GG und zwar in der genehmigten Form von 1949 fest,die sind darauf vereidigt und an Recht und Gesetz gebunden nach Art 101
Frage die einfach was geltendes Recht wäre und für wen das gelten soll, frage ob du vor einem Arbeitsgericht stehst oder vor einem ordentlichen Gericht . Behaupte einfach nach geltendem Recht sei nicht zu erkennen das der Richter der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der unbeteiligte dritte sein soll.Ohne unbeteiligter Dritter zu sein ist der Richter Partei (entweder für dich oder gegen dich) – Ergebnis : der Richter ist von der Rechtsprechung ausgeschlossen -Befangenheitsantrag stellen nach §42 ZPO oder §24 StPO.Keine Angst: der Art 92 GG ersetzt keinen §15 GVG da der Art 92 GG logischerweise seit 1949 davon ausgeht das genehmigtes deutsches Recht gemeint war.Bei geltendem Recht steht der Art 92 GG völlig in der Luft weil geltendes Recht auch Vereinsrecht sein kann.Das Geheimnis liegt im BBG 2007 im § 3 Folgen der Aufhebung— darin Kontrollratsgesetz 35
Ausserdem muss bei jeder Gesetzesänderung zitiert werden-wenn nicht ist der Mist ungültig
Au ja, theokrates, mach das! Schick mir aber bitte, bitte die Einladung zu dem Prozeß. Ich würde zugerne dabei sein und Dein Gesicht sehen, wenn Du
1. den Mist von wei vorträgst und dann
2. die Antwort des Gerichts vernimmst.
Für die Show fahre ich gerne quer durch die Republik, weil die verbotenen YT-Mitschnitte von Euren Genossen immer so stümperhaft schlecht sind.
Der Tommi schreibt:
16. Mai 2012 um 21:16
Der 15er GVG wurde *bereinigt*…auch das stimmt absolut !
Aber das wurde Er auch nur Deswegen, weil seine inhaltlichen Aussagen inzwischen in anderen Gesetzeswerken festgeschrieben waren/sind (Art.92 GG)
Der § 15 wurde schon 1949 aufgehoben, weil damals die SHAEF-Gesetze galten. Der Geltungsbereich des GVG wurde 2006 aufgehoben, also gilt das ganze GVG nirgends mehr.
Art 92 usw gibt es auch nicht mehr, weil das ganze GG nirgends mehr gilt.
Eben !
Die gesamten Gesetzeswerke wurden ausdrücklich unter der Prämisse eines existierenden Einführungs/Vorschaltgesetz auf den Weg gebracht und wenn diese Voraussetzung weg”bereinigt” ist, dann gelten sie schlicht nicht mehr.
Aber die BRD-Schwätzer wollen uns ja ein X für ein U vormachen und erzählen hier dummdreist, das sei ja alles nicht so und man bräuchte diese “Vorschaltgesetze” (Einführungsgesetze) nicht mehr und dann sei das immer noch O.K, das gelte dennoch alles weiter.
Wurde hier schon mehrfach nachgewiesen, auch durch BRD-”Urteile” – auf die die sich sonst immer berufen, sie hätten Gültigkeit – das dieser Sachverhalt so ist.
Daher sind wiederholte Nachfragen : “Wo steht das ?” uninteressant.
Wir sind ja keine tibetanischen Gebetsmühlen und reden mit Wänden der Ignoranz !
“glück”wunsch schreibt:
17. Mai 2012 um 13:24
Glückwunsch jeses deutsche Gericht ist eine kriminelle vereinigung und jeder deutsche Jurist egal ob Staats- oder Rechtsverdreher sind die schlimmsten verbrecher die in diesem Schweinestaat frei herum laufen. Solltest mal dieses Buch lesen:
http://www.luebeck-kunterbunt.de/Rechtsbeugermafia.pdf
Dieses Buch hat ein ehemaliger Rechtsanwalt geschrieben der seine Anwaltszulassung freiwillig abgegeben hat, weil er es leid hatte gegen das juristtische Verbrechergesindel weiter sinnlos anzukämpfen. Ein großteil des juristischen Verbrechergesindel ist im Lions- Rotary-Club oder bei den Freimauerern oder ähnlichem Gesockse.
…und wenn dann aufgrund dieser ungültigen Gesetze die Polizei kommt, dann machen wir ganz fest die Äuglein zu, dann sind die bösen Bullen weg.
Wenn sie aber dann doch nicht weg sind, dann machen wir aus dem Gebüsch ganz viele Fotos von den Nummernschildern der Polizeiautos, damit die verschwinden und heulen uns im staseve-blog aus.
na Sie blicken ja durch – nur über eine breite Öffentlichkeitsarbeit können illegale Aktionen und Übergriffe minimiert werden!
Die breite Öffentlichkeit wird Ihnen aber auch nicht helfen, da diese, anders als Sie, die Hausdurchsuchung bei Fatzekatz nicht als illegale Aktion oder Übergriff werten.
Es werden jeden Tag mehr die sich uns anschliessen und es werden auch jeden Tag mehr Unternehmer die die Wahrheit erkennen.
Der Benutzernamen-Plagiateur gibt sich vollends der Blöße seiner eigenen Lächerlichkeit.
Da capo !
Du bist der beste Beweis, wie richtig wir liegen ! Quatsch Dich weiter um Kopf und Kragen, gekauftes Subjekt !
meine Güte-was gibts denn hier für Spinner
Die Mafia kommt auch ohne zu fragen-das GG passt nicht in die Demokratie -das ist das ganze Geheimnis
@wei :
Exzellent ! Mitten ins Schwarze ! Die agieren letztlich auf Niveau der Mafia ! Statt Geldeintreiber nennen die das lediglich “Gerichtsvollzieher”. Darüber hinaus agieren die nach “Justizbeitreibungsordnung” aus der NS-Zeit (Jahr 1937, soweit erinnerlich)……….entgegen SHAEF-Gesetz Nr. 1 und sinngemäßer Übernahme dessen in deren Grundgesetz unter Art. 139.
DIE machen wirklich alles frei Schnauze und so “rechstsstaatlich” wie bei George Orwells “1984″..
nee,aber dann können nach deutschem Recht für jede kleine Schreibstubenhilfe 10 Jahre Zuchthaus winken-und Zuchthaus ist was anderes als Gefängnis
@wei, Du lebst in der Vergangenheit!
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Zuchthausstrafe im Rahmen der Großen Strafrechtsreform durch das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 abgeschafft.
1969! Also lange vor 1990.
Es gibt auch keine Zuchthäuser mehr, weil die Zwangsarbeit gegen das Grundgesetz, also die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
@Namens-Plagiateur :
“wei” redet vom deutschen Recht und nicht vom Bundselhausen – “Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft” (Zitat : Carlo Schmid, “Vater des Grundgesetzes” über das Grundgesetz in seiner Rede 08.09.1948), was kein “deutsches Recht”, sondern ein kastriertes BUNDSEL-”Recht” ist…… Guten Morgen, der Herr…….
mal für alle: es gibt keine Orginale Beschlüsse oder Urteile, sondern es gibt nur die Urschrift,daraus folgt die Abschrift der Urschrift und auf verlangen die Ausfertigung von der Urschrift.Wenn eine Ausfertigung nicht wie die Urschrift aussieht ist es keine Abschrift der Urschrift.Die Richterunterschrift ist insgesamt zwingend notwendig, das kürzel “gez” ist ein Begriff aus der Wirtschaft und bedeutet die Vervielfältigung der Anweisung für mehrere Mitarbeiter,wobei die Anweisung bei der Sekretärin einmal vom Chef unterschrieben vor liegt.
Fazit : das Urteil oder der Beschluss ist nicht unterschrieben wenn es nicht unterschrieben ist.Was in den Gerichtsakten liegt ist völlig unerheblich
ja wir wissen das alle dass sich die Bundesrepublik an Deutsches staatliches Recht nicht hält aber helfen Sie mit die andeen aufzuklären die es nicht wissen!
wei, haltloses Geschwätz hat in der Juristerei noch niemanden vorwärts gebracht. Im Jurastudium fällt wenigstens in jeder zweiten Vorlesung der Satz “Ein blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsauslegung.
Also schauen wir doch in das Beurkundungsgesetz (BeurkG):
blockquote>§ 49 Form der Ausfertigung
(1) Die Ausfertigung besteht in einer Abschrift der Urschrift, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist. Sie soll in der Überschrift als Ausfertigung bezeichnet sein.
Zusammen mit dem bereits zitierten § 317 Abs. 4 ZPO:
ist doch jedem der am Rechtsverkehr professionell beteiligt ist klar, was wie unterschrieben werden muß.
Ist denn das so schwer, einen gesetzestext konzentriert zu lesen?
Tja, bei Euch steht immer sowas wie “Beglaubigt – JustizANGESTELLTE als (!!!!) Urkundsbeamtin”.
Das sind die rechtsbeugerischen Feinheiten Eurer Staatssimulation :
Man nehme also Irgendeine abhängig beschäftigte Aktenschubse ohne öffentlichen Glauben, ohne Bestallung als Beamte in amtsanmaßender Weise und ….*zack*…..läßt das “beglaubigen”. Am Ende ist die Tante noch eine 1-Euro-Jobberin oder die Putzfrau, der man zubrüllt : “Ey, BEGLAUBIGE mal, gibt auch nen Fünfer auf die Kralle”………
selbstvverwalter, komm mir doch nicht mit ner halben Abschrift der Urschrift du Kartoffelprinz—wenn du das lesen nennst ,dann kannste stolz sein
Sach ma, @wei, brabbelst Du immer, ohne dir mal wenigstens den thread mal durchzulesen? Ich hab’ doch weiter oben schon die höchstrichterliche Ansicht über das Thema gepostet:
Das Urteil ist gerade im Falle eines von Euch Vögeln ergangen. Voll auf die Schnauze gefallen mit der argumantation, das Urteil sei ja gar nicht unterschrieben gewesen.
Über dem BFH steht nur noch das BVerfG und das wird auch nix anderes sagen. Is halt so!
Der einzige der hier “brabbelt” bist selbst, JESUITEN-Legastheniker !
Es gab von “wei” hier nicht einen Beitrag ohne Hand und Fuß. Der Mann weiß – im Gegensatz zu Dir Schmalspur-”Jurist” – von was er redet !
So und nun Husch Husch zurück ins Körbchen………sonst schimpft noch die Mama !
ja ja jesuit,haltloses Geschwätz,geht euch scheinbar an die Substanz ,oder ?—biste irgendwie Gender-Geschädigt mit der Frage über dem BFH steht nur noch das
BverfG ?
–das BverfG wird eh nichts sagen weils nur eine Überprüfungsinstanz für eventuelle verletzte Grundrechte ist-mehr nicht.
Genau jesuit,ist halt so—
Hast wohl wieder ein neues Fremdwort gelernt? Passt hier logisch aber irgendwie nicht. ergibt zumindest keinen Sinn, denn es heißtder Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht
Das stimmt gerade nicht. Es werden nicht nur die Grundrechte (Art. 1-19 GG) als Maßstab der Überprüfung herangezogen, sondern die gesamte Verfassung und sogar die verfassungsmäßige Ordnung (bei der auch ungeschriebenes Gesetz wie z.B. Gewohnheitsrecht eine Rolle spielen kann).
Im Übrigen verabschiede ich mich jetzt,
1. weil das blog bereits über 100 Beiträge hat.
2. wei und Selbstverwalter ausweislich der nun einsetzenden Beleidigungen und den ausbleibenden Sachargumenten offensichtlich ihr Pulver verschossen haben und
3. Ich heute auch mal wieder was Produktives arbeiten muß.
Schönes Wochenende und Wiedersehen im nächsten blog.